ÖPNv Strafzettel

Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Nov 2006

ich hab da mal ne Frage:

In unserer Stadt darf man nur vorn –beim Fahrer- einen Bus der ÖPNv betreten. Dieser Fahrer kontrolliert dann die Fahrtausweise. Nun ist die Kontrolle oft recht oberflächlich.
Wenn nun jemand mit einem ungültigen Fahrtausweis durchgelassen wird und es kommt später zu einer allgemeinen Fahrscheinkontrolle. Muss man dann trotzdem zahlen oder kann man sich darauf berufen, dass der Fahrer einen –durch durchwinken- zum kostenlosen Mitfahren animiert hat ?

Gruss

47 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 1 hilfreich
    Re: ÖPNv Strafzettel

    Letzteres. Es ist ziemlich weit verbreitet, dass Busfahrer sich so verhalten. Sie wollen ihren Chefs nämlich eines auswischen und ermutigen die Fahrgäste daher zum Schwarzfahren. Das ist dann auch ein Rechtfertigungstatbestand für den Fahrgast.

    Levay

    • Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: ÖPNv Strafzettel

      Juhu! Das ist dann auch ein Rechtfertigungstatbestand
      für den Fahrgast.
      Das Gericht will ich sehen, das dieser Auffassung folgt...

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re: Das war doch bestimmt ein Witz.

          Hallo,

          ein Witz sind teilweise die Antworten.

          Wenn jemand anhält, die Türe öffnet und die einsteigenden Menschen auf einen -nach den Beförderungsrichtlinen- korrekten Fahrschein kontrolliert, dann ist der Zugang zur Fahrt durch einen autorisierten Mitarbeiter des Transportunternehmens gewährt worden (eigentlich könnte ich den Schein dann ja aufessen oder vernichten), d.h. ich habe weder was erschlichen, noch irgendjemanden betrogen.

          Ich befinde mich völlig legal im Bus und geniesse eine Freifahrt.

          Auslöser meiner Frage war ein Vorfall am Wochenende. Dort zeigt ein Fahrgast im schnellen Vorbeigehen einen Fahrschein vor. Der Fahrer rief den jungen Mann zurück und meinte, dass er so schnell die Rechtmässigkeit des Zutritts nicht prüfen könne und er den Schein nochmal prüfen müsste. Ergebnis war, dass der Schein ungültig war und der Fahrgast keiner mehr war sondern den Bus verlassen musste.

          Gruss

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: Das war doch bestimmt ein Witz.

            ein Witz sind teilweise die Antworten.
            Genau. Passend zur Frage.

            Levay

            • Antwort von nach 3 Stunden 4 hilfreich
              Sag mal Levay...

              ....was ist eigentlich in letzter Zeit los mit Dir? Seit Du die Examensklausuren geschrieben hast (kann auch Zufall sein) häufen sich von Deiner Seite überhebliche und abfällige Kommentare.

              Vielleicht sollte man vielleicht mal darauf achten, nicht ganz das Verständnis dafür zu verlieren, dass Laien von Jura keine Ahnung haben. M.E. waren da schon einige unangemessene Antworten Deinerseits dabei.

              Wenn es um den beliebten Raser geht, der mit 100 zu viel geblitzt wurde, kann ich das nachvollziehen. Aber ansonsten sollte hier m.E. wieder etwas mehr Sachlichkeit rein.

              Sorry, nichts für ungut. Ich sage das, weil ich Deine juristischen Beiträge hier sehr schätze und daher hoffe, dass das wieder mehr auf diese Ebene zurückkehrt.
              Gruß
              Dea

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Re: Sag mal Levay...

              Was mit MIR los ist?

              Was ist mit den Leuten hier los?

              Mir ist klar, dass viele meine Beiträge so sehen wie du. Aber sorry, es gibt Fragen, für die ich nicht im geringsten Verständnis aufbringe. Ich kann nicht und will nicht und werde nicht Verständnis für so was haben. Das hat nix mit Jura oder nicht zu tun, auf so einen Blödsinn wäre ich auch als 14-Jähriger nicht gekommen, und da habe ich ganz sicher keine Ahnung von Jura gehabt.

              Levay

            • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
              Re^2: Sag mal Levay...

              Tja, das sehe ich leider etwas anders. Auch die obige Frage ist m.E. eine typische Laienfrage auf die man ganz normal antworten kann.
              Ist aber auch nur meine Ansicht.
              Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: Sag mal Levay...

              Na gut, ich werde mich bemühen, mich zurückzunehmen. Versprochen :-)

              Levay



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