ÖPNv Strafzettel

ich hab da mal ne Frage:

In unserer Stadt darf man nur vorn –beim Fahrer- einen Bus der ÖPNv betreten. Dieser Fahrer kontrolliert dann die Fahrtausweise. Nun ist die Kontrolle oft recht oberflächlich.
Wenn nun jemand mit einem ungültigen Fahrtausweis durchgelassen wird und es kommt später zu einer allgemeinen Fahrscheinkontrolle. Muss man dann trotzdem zahlen oder kann man sich darauf berufen, dass der Fahrer einen –durch durchwinken- zum kostenlosen Mitfahren animiert hat ?

Gruss

Letzteres. Es ist ziemlich weit verbreitet, dass Busfahrer sich so verhalten. Sie wollen ihren Chefs nämlich eines auswischen und ermutigen die Fahrgäste daher zum Schwarzfahren. Das ist dann auch ein Rechtfertigungstatbestand für den Fahrgast.

Levay

Hallo,
wenn jemand bei einer Fahrzeugkontrolle mangels eigenen Führerscheins den von seinem Bruder vorzeigt und später einen Unfall baut, kann er dann trotzdem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden oder kann er sich darauf berufen, dass ihn der Polizist zum Fahren ohne Fahrerlaubnis animiert hat?
Gruß
loderunner (Leute gibts…)

Hallo!

durchwinken- zum kostenlosen Mitfahren animiert hat ?

Der Fahrer animiert nicht zum kostenlosen mitfahren, sondern zeigt vielmehr, dass er von einem ordnungsgemäß gelösten Fahrschein ausgeht. Deswegen kann es tatsächlich sein, dass man sich statt im Bereich der Beförderungserschleichung schon im Betrugstatbestand bewegt.

Gruß,

Florian.

Juhu!

Das ist dann auch ein Rechtfertigungstatbestand
für den Fahrgast.

Das Gericht will ich sehen, das dieser Auffassung folgt…

Das war doch bestimmt ein Witz, owt.
.

Entschuldige, worldwidefab, aber die Fragen in letzter Zeit sind so irrwitzig, dass ich nur noch auflachen und selbst blöde Antworten schreiben kann. Ernst habe ich das natürlich nicht gemeint.

Levay

Definitiv der selbe Richter, der unserem FJW immer Recht gibt :wink:

Hallo,

ein Witz sind teilweise die Antworten.

Wenn jemand anhält, die Türe öffnet und die einsteigenden Menschen auf einen -nach den Beförderungsrichtlinen- korrekten Fahrschein kontrolliert, dann ist der Zugang zur Fahrt durch einen autorisierten Mitarbeiter des Transportunternehmens gewährt worden (eigentlich könnte ich den Schein dann ja aufessen oder vernichten), d.h. ich habe weder was erschlichen, noch irgendjemanden betrogen.

Ich befinde mich völlig legal im Bus und geniesse eine Freifahrt.

Auslöser meiner Frage war ein Vorfall am Wochenende. Dort zeigt ein Fahrgast im schnellen Vorbeigehen einen Fahrschein vor. Der Fahrer rief den jungen Mann zurück und meinte, dass er so schnell die Rechtmässigkeit des Zutritts nicht prüfen könne und er den Schein nochmal prüfen müsste. Ergebnis war, dass der Schein ungültig war und der Fahrgast keiner mehr war sondern den Bus verlassen musste.

Gruss

ein Witz sind teilweise die Antworten.

Genau. Passend zur Frage.

Levay

dann ist der Zugang zur Fahrt durch

einen autorisierten Mitarbeiter des Transportunternehmens
gewährt worden (eigentlich könnte ich den Schein dann ja
aufessen oder vernichten), d.h. ich habe weder was
erschlichen, noch irgendjemanden betrogen.

Hmm, und nur die Transportunternehmen sind so blöd, trotzdem Kontrollorgane dafür zu bezahlen, sich von Fahrgästen Fahrscheine zeigen zu lassen, die diese rein rechtlich überhaupt nicht mehr benötigen würden…

Bewirb Dich doch dort als Consulter und schlage diese Einsparungsmöglichkeit vor. Vielleicht darfst Du dann wenigstens bei der Weihnachtsfeier als Alleinunterhalter auftreten.

LG
Stuffi

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Pisa hat doch Recht
erstens ist hier nirgendwo gesagt worden, warum Kontrolleure eingesetzt werden (Übergangsphasen oder Kontrolle der Busfahrer usw.)

Zum anderen würde ich drauf wetten, dass in nicht zahlen müsste und zum weitern werden die Unternehmen nach meiner Stellungnahme sicher nicht zivilrechtlich gegen mich vorgehen.
Es war eine FRAGE und rein rhetorisch und ein Sprichwort beweist sich wiedermal… Es gibt keine blöden Fragen sondern nur dumme Antworten.

Gruss.

Bewirb Dich doch dort als Consulter und schlage diese
Einsparungsmöglichkeit vor. Vielleicht darfst Du dann
wenigstens bei der Weihnachtsfeier als Alleinunterhalter
auftreten.

dazu gibts zuviele arbeitslose Juristen, danke.

Sag mal Levay…
…was ist eigentlich in letzter Zeit los mit Dir? Seit Du die Examensklausuren geschrieben hast (kann auch Zufall sein) häufen sich von Deiner Seite überhebliche und abfällige Kommentare.

Vielleicht sollte man vielleicht mal darauf achten, nicht ganz das Verständnis dafür zu verlieren, dass Laien von Jura keine Ahnung haben. M.E. waren da schon einige unangemessene Antworten Deinerseits dabei.

Wenn es um den beliebten Raser geht, der mit 100 zu viel geblitzt wurde, kann ich das nachvollziehen. Aber ansonsten sollte hier m.E. wieder etwas mehr Sachlichkeit rein.

Sorry, nichts für ungut. Ich sage das, weil ich Deine juristischen Beiträge hier sehr schätze und daher hoffe, dass das wieder mehr auf diese Ebene zurückkehrt.
Gruß
Dea

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Zum anderen würde ich drauf wetten, dass in nicht zahlen
müsste und zum weitern werden die Unternehmen nach meiner
Stellungnahme sicher nicht zivilrechtlich gegen mich vorgehen.

Den Pisa-Ball gebe ich zurück - welche der Antworten, die Du erhalten hast, treibt Dich zu dieser Annahme? Auch wenn Du natürlich das „Gefühl“ hast, daß es in Deiner regenbogenbunten Wunschwelt anders sein müsse…

Es war eine FRAGE und rein rhetorisch und ein Sprichwort
beweist sich wiedermal… Es gibt keine blöden Fragen sondern
nur dumme Antworten.

Welchen Teil von „Nein“ findest Du dumm?
Und Deine Frage, bzw Deine Reaktion auf die erhaltenen Antworten widerlegt Dein Sprichwort, aber viellleicht bestätigt hier die Ausnahme ja wiedermal die Regel.

LG
Stuffi

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Den Pisa-Ball gebe ich zurück - welche der Antworten, die Du
erhalten hast, treibt Dich zu dieser Annahme?

nun, eine Frage ist nie ein Witz und wenn jemandem das Thema missfällt muss er nicht antworten. Ein Niedermachen eines Fragers ohne sachlichen Hintergrund ist nichts anderes als sich wichtig machen.

Konkret geht es um
a) „der Fahrer geht von einem ordnungsgemäß gelösten Fahrschein aus“
… wenn was kontrolliert wird, kann man nicht von was ausgehen, gehört also in die Schublade „sich wichtig machen“

b) um die Gleichsetzung einer „evtl. Beförderungserschleichung“ mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie der Anmerkung „Leute gibts“.

c) „Rechtfertigungstatbestand“

d) „die Fragen sind in letzter Zeit so irrwitzig“

e) „Frage ist ein Witz“

also, statt sich rauszuhalten muss man sich wichtig machen und den Frage als Blödmann titulieren.

In einem Fachforum hätte ich nun erwartet, dass man mir nachweist, warum es sich hier um Betrug handeln soll. Warum die indirekte Aufforderung des Kontrolleurs den Bus zur Fahrt zu betreten was mit Erschleichung zu tun hat.
Und warum dies alle ausreichend für eine zivilrechtliche Klage sein soll.
An diese Merkmale sind Bedingungen geknüpft und ich sehe da keine Übereinstimmung.

Auch wenn Du
natürlich das „Gefühl“ hast, daß es in Deiner regenbogenbunten
Wunschwelt anders sein müsse…

ach was, meine Gefühle habe ich im Griff. Für Gelaber gibt es weiter unten genug Möglichkeiten.

Es war eine FRAGE und rein rhetorisch und ein Sprichwort
beweist sich wiedermal… Es gibt keine blöden Fragen sondern
nur dumme Antworten.

Welchen Teil von „Nein“ findest Du dumm?

s.o.

Und Deine Frage, bzw Deine Reaktion auf die erhaltenen
Antworten widerlegt Dein Sprichwort, aber viellleicht
bestätigt hier die Ausnahme ja wiedermal die Regel.

schon wiedermal eine Mail, auf die man verzichten kann.
Brauchst Du eine Bestätigung von den gefrusteten Billigjuristen (mit den Wölfen heulen ?) oder was soll das hier ?

Gruss

Hallo,

ein Witz sind teilweise die Antworten.

Wenn jemand anhält, die Türe öffnet und die einsteigenden
Menschen auf einen -nach den Beförderungsrichtlinen- korrekten
Fahrschein kontrolliert, dann ist der Zugang zur Fahrt durch
einen autorisierten Mitarbeiter des Transportunternehmens
gewährt worden (eigentlich könnte ich den Schein dann ja
aufessen oder vernichten),

Hallo,

wenn Du Dich da nur nicht mal verschluckst. Denn so gut wie jedes Verkehrsunternehmen hat in seinen Beförderungsbedingungen festgeschrieben, daß Du bis zum Aussteigen einen gültigen Fahrschein mitführen und auf Verlangen - auch mehrmals - vorzeigen mußt. Der Irrtum des Fahrers berechtigt Dich zu gar nix, solange dem nicht eine ausdrückliche Aussage zugrundeliegt.

d.h. ich habe weder was
erschlichen, noch irgendjemanden betrogen.

Natürlich hast Du das !

Ich befinde mich völlig legal im Bus und geniesse eine
Freifahrt.

Denkste !

Auslöser meiner Frage war ein Vorfall am Wochenende. Dort
zeigt ein Fahrgast im schnellen Vorbeigehen einen Fahrschein
vor. Der Fahrer rief den jungen Mann zurück und meinte, dass
er so schnell die Rechtmässigkeit des Zutritts nicht prüfen
könne und er den Schein nochmal prüfen müsste. Ergebnis war,
dass der Schein ungültig war und der Fahrgast keiner mehr war
sondern den Bus verlassen musste.

Bei der Sichtkontrolle hat das Fahrpersonal durchaus einen gewissen, situationsabhängigen Gestaltungsspielraum, knapp gesagt, hat der Bus Verspätung und stehen 20 Leute an der Haltestelle, wird er anders hinsehen, als wenn er pünktlich ist und nur einer einsteigen will.

Gruss

Auf all das kann man m. E. auch mit etwas gesundem Menschenverstand selber kommen, wenn einem die Maßstäbe nicht verrückt sind. Deshalb kann ich die kritik an der Fragestellung sehr gut nachvollziehen.

&Tschüß

Wolfgang

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Was mit MIR los ist?

Was ist mit den Leuten hier los?

Mir ist klar, dass viele meine Beiträge so sehen wie du. Aber sorry, es gibt Fragen, für die ich nicht im geringsten Verständnis aufbringe. Ich kann nicht und will nicht und werde nicht Verständnis für so was haben. Das hat nix mit Jura oder nicht zu tun, auf so einen Blödsinn wäre ich auch als 14-Jähriger nicht gekommen, und da habe ich ganz sicher keine Ahnung von Jura gehabt.

Levay

Dann wollen wir mal…
Worauf stützt sich denn - juristisch betrachtet - der Anspruch des Beförderungsunternehmers auf das normale bzw. das erhöhte Beförderungsentgelt? Auf den Beförderungsvertrag. Der kommt zustande nach allgemeinem Vertragsrecht, genauer durch zwei miteinander korrespondierende (konkludente) Willenserklärungen. Das Bereitstellen des Busses ist eine solche, ebenso das Besteigen. Warum sollte sich daran etwas ändern, nur weil ein Busfahrer davon ausgeht, der Gast habe einen Fahrschein? Leuchtet mir partout nicht ein.

So, wenn du noch Fragen hast, nur zu, ich verspreche hiermit, mich mit blöden Kommentaren zurückzuhalten :smile:

Levay

In einem Fachforum hätte ich nun erwartet, dass man mir
nachweist, warum es sich hier um Betrug handeln soll.

Niemand hier ist verpflichtet, Dir irgendetwas „nachzuweisen“. Du hast jederzeit das Recht, das Gegenteil des Geschriebenen für wahr zu halten. Du hast außerdem das Recht, einen „nichtfrustrierten Teuerjuristen“ für ein umfassendes Gutachten zum Thema zu bezahlen.

Hier gibts halt nur eine rüdes Nein - das dafür aber kostenlos.

schon wiedermal eine Mail,

Mail?

auf die man verzichten kann.

Dann tue es doch.

Brauchst Du eine Bestätigung von den gefrusteten
Billigjuristen (mit den Wölfen heulen ?) oder was soll das
hier ?

Du hast mich durchschaut - welch psychologisches Talent!

LG
Stuffi

Tja, das sehe ich leider etwas anders. Auch die obige Frage ist m.E. eine typische Laienfrage auf die man ganz normal antworten kann.
Ist aber auch nur meine Ansicht.
Dea

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