Hallo, weiss jemand zufällig wie lange ich Unterlagen über abgelaufene Sparbücher, schon ausgezahlte VL, Kontoauszüge, Unterlagen über abgelaufene/gekündigte Versicherungen etc. aufbewahren muss??? Ich soll bei einer Behörde Nachweise z. B. über VL-Sparvertrag aus dem Jahr 1997 vorlegen ( Zinsen). Habe die Unterlagen aber nicht mehr. Gibt es irgendein Gesetz das besagt wie lange solche Sachen in privaten Haushalten aufbewahrt werden müssen?
Üblicherweise (gesetzlich verankert?) 10 Jahre.
Wolfgang D.
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Hi, 10 Jahre lang alles aufbewahren?? Gilt das nicht nur für Geschäftsunterlagen? Muss ich mich als Privat-Person mit dem ganzen Papierkramm zumüllen?? Wenn es so ist dann heißt es wohl für mich dummgelaufen
Ich hab die Sachen nämlich immer so nach 4-5 Jahren entsorgt. Aus Platzgründen, aber wer denkt auch schon daran dass man auch noch einen 9 Jahre alten Kontoauszug brauchen kann… Habe mal was von 3 Jahren Aufbewahrungspflicht gehört. Hat vielleicht noch jemand eine Idee???
Schönen Gruß
J.
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Hallo J.,
wie du schon sagtest: Dumm gelaufen. Wenn du keine Zinsen (oder was auch immer) mehr haben willst, kannst du jeden Beleg sofort entsorgen. Allerdings darfst du dann von Behörden, Banken, etc. etc. auch nicht verlangen, das sie dir auf Treu und Glauben irgendetwas ausstellen, überweisen oder sonst was.
Ist also alles ganz einfach. Belege getrost entsorgen und dann auch in den sauren Apfel beissen, das man nix mehr nachfordern kann oder entsprechend Kürzungen etc. hinnehmen muss.
Kontoauszüge kann man evtl. noch mal bei der Bank anfragen, obwohl die meisten nach einigen Jahren das ganze glaube ich auch nur noch als Mikrofiche (oder wie das heisst) haben und ein einzelner Auszug dementsprechend schwierig zu besorgen ist (oder kostenpflichtig).
Fragen kostet aber noch nix.
Übrigens nehmen meiner Erfahrung nach solche Papiere erstaunlich wenig Platz weg. Evtl. kann man ältere Unterlagen ja auch im Keller oder auf dem Speicher verwahren.
Gruß
Nita
Hallo, weiss jemand zufällig wie lange ich Unterlagen über
abgelaufene Sparbücher, schon ausgezahlte VL, Kontoauszüge,
Unterlagen über abgelaufene/gekündigte Versicherungen etc.
aufbewahren muss??? Ich soll bei einer Behörde Nachweise z. B.
über VL-Sparvertrag aus dem Jahr 1997 vorlegen ( Zinsen).
Normalerweise sind diese Dinge ja mit der Steuererklärung von 1998 abgehandelt und nach so langer Zeit ist dieser sicher endgültig.
Ansonsten gibt es diese Unterlagen bei der Versicherung und zwar auch dann wenn die ausgezahlt sind.
Gruss
Hallo,
meine Frage bezog sich auf Unterlagen, die nicht mehr gebraucht werden. Das heißt z. B. ein Sparbuch das es eigentlich gar nicht mehr gibt. Da fallen keine Zinsen mehr an, da wird nichts mehr ein- oder ausgezahlt. Dieses Sparbuch gab es mal, es existiert aber seit Jahren nicht mehr. Irgendwann wurde es gekündigt, das Geld wurde abgehoben und ausgegeben. Wie lange muss ich dann die Unterlagen darüber aufheben, dass ich dieses Sparbuch mal hatte oder darüber, wieviele Zinsen mir damals auf diesem Sparbuch gutgeschrieben wurden? Oder ein Bausparvertrag, von dem das Geld schon vor, sagen wir mal, 6 Jahren abgehoben wurde. Dieses Bausparvertrag gibt es doch gar nicht mehr und das Geld auch nicht. Wie lange muss ich denn nachweisen können dass ich dieses Bausparvertrag mal hatte, wie lange muss ich die Zinsen aus diesem Bausparvertrag nachweisen können?
Es ist mir schon klar, dass ich Sachen die noch „laufen“ nicht einfach vernichten soll. Darum geht es gar nicht, die werden alle schön verwahrt. Ich würde auch nie auf die Idee kommen eine Geburtsurkunde oder ähnliches zu entsorgen, so dumm bin nun auch wieder nicht
Aber Sachen die keinem mehr was nutzen können, wo keine Ansprüche mehr auf irgendetwas bestehen, die muss ich doch nicht bis auf mein Lebensende irgendwo horten, oder? Denn dafür ist mein Keller leider doch zu klein… Oder gibt es irgendein Gesetz, das besagt: abgelaufene Sparbücher müssen noch über 10 Jahre aufbewahrt werden, private Kontoauszüge müssen für 15 Jahre aufbewahrt werden usw.???
Gruß
J.
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Oder gibt es irgendein Gesetz, das besagt:
abgelaufene Sparbücher müssen noch über 10 Jahre aufbewahrt
werden, private Kontoauszüge müssen für 15 Jahre aufbewahrt
werden usw.???
Nein, gibt es nicht.
Allerdings reicht das einem Amt als Begründung nicht, wenn es so was sehen will. Insofern kann derjenige nun für teueres Geld einen Nachforschungsauftrag an die Banken geben, deren Fristen ja noch nicht vorbei sind.
Gruss Ivo
Hallo J.,
also entweder verstehen wir uns da gerade miss, oder wie oder was?
Schriebst du nicht so ungefähr: „Ein Kontoauszug über einen VL von 1997, den ich wegen Zinsen vorlegen soll“?
Das du intellent genug bist, um laufende Belege nicht wegzuwerfen habe und wollte ich dir durchaus zugestehen. 
Es ist aber m.E. heute durchaus verbreitet von Behörden, Banken und sonstigen Institutionen Leistungen zu erwarten, ohne noch belegen zu können, das man seinerzeit bzw. heute berechtigter Empfänger der Leistungen ist.
Ein Beispiel (das mich übrigens teilweise auch betreffen könnte): Mein Chef und meine Kollegin sind auf der Dienstreise all ihrer Habseligkeiten beraubt worden. Die Versicherung möchte jetzt die Originalbelege für die geklauten Klamotten haben. Wer hat die schon noch? Und hier muss sogar ich als ausgewiesener Belegsammler sagen, dass ich Klamottenbelege nicht über Jahre hinaus aufbewahre.
Allerdings muss man dann (eben auch ich) wohl in den entsprechenden Apfel beissen und sagen: Dumm gelaufen.
Genauso mit Zinsnachträgen auf eigentlich bereits ausgelaufene Sparverträge die, warum auch immer, erst jetzt berechnet werden sollen. Usw. und so fort.
Alles was mit Banken, Behörden usw. zu tun hat wird bei mir streng aufbewahrt. Ich habe noch meinen ersten Bankauszug und glaub mir, der ist inzwischen echt alt! 
Okay, die Bedienungsanleitungen von den Geräten die schon seit Jahren auf dem Schrott gelandet sind, könnte ich glaube ich mal langsam entsorgen. 
Gruß
Nita
Hallo Nita,
ich glaube ich hab Dich schon richtig verstanden. Ja, ich soll jetzt bei der Behörde was vorlegen, über VL wegen der Zinsen für 1997. Damals, also 1998 musste ich Wohngeld beantragen, was ich auch getan habe. Damals habe ich auch alle Belege und Nachweise und alles auch noch gehabt und bei dem Amt abgegeben. Jetzt kommen die, wieso auch immer, auf die geniale Idee meinen Antrag von 1998 zu überprüfen und ich soll alles Mögliche erneut einreichen. Das ist langsam schon lästig und ärgerlich auch noch dazu. Damals wurde ja schon alles auf Herz und Nieren geprüft, sonst hätten die ja die Leistung gar nicht erbracht. Jetzt, wo ich seit Jahren nicht mehr auf diese Behörde angewiesen war, soll es wieder von vorne losgehen? Deswegen meine Frage. Bin ich überhaupt verpflichtet den ganzen Kramm von damals so lange aufzubewahren? Muss ich die Belege noch haben? Und damit ich für die Zukunft schlauer bin, wollte ich auch wissen ob es irgendwo ein Gesetz darüber gibt. Oder heißt es dann immer: Dumm gelaufen! Einmal auf Hilfe vom Amt angewiesen, verdammt für alle Ewigkeit immer und jederzeit aufs Neue beweisen zu müssen dass man damals die Hilfe auch wirklich gebraucht hat.
Schönen Gruß
J.
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Hallo Nita,
Hi jojo,
ich glaube ich hab Dich schon richtig verstanden.
Das ist schön! 
Ah! Jetzt verstehe ich dich auch!
Das Amt möchte also noch einmal überprüfen, ob du damals wirklich berechtigt gewesen bist. Haben die nicht genug mit den Berechtigungen von heute zu tun? Ich kann deinen Unmut in diesem Fall schon verstehen. Allerdings wird es dir hier wahrscheinlich wie vielen anderen gehen, die wegen der Abzocke Einiger durch solch unangenehme Prozeduren durchmüssen.
Ivo hat dir ja schon geschrieben, das es kein Gesetz gibt, nach dem Privatpersonen ihre Unterlagen eine bestimmte Zeit aufbewahren müssen. Soweit ich weiss, ist dies nicht ganz zutreffend. Personen die z.B. ein Grundstück kaufen und bauen, müssen wohl die betreffenden Unterlagen 2 Jahre lang aufbewahren. Hier geht es wohl um steuerliche Aspekte.
Ausserdem habe ich dies (zum Thema Datenschutz) im Internet gefunden:
quote
Privatpersonen:
Für Privatpersonen unterscheidet man Dokumente, die lebenslang aufbewahrt und Unterlagen, die bis Vertragsende bzw. Verkauf verwahrt werden sollten.
Lebenslang:
• Geburtsurkunde / Taufschein
• Heiratsurkunde
• Zeugnisse /Ausbildungsurkunden
• Sterbeurkunden von Familienangehörigen
• Ärztliches Gutachten
• Unterlagen zur Rentenberechnung (Arbeitsverträge, jährliche Sozialversicherungsnachweise, Gehaltsabrechnungen)
Bis Vertragsende bzw. Verkauf:
• Wohnmiete (Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Nebenkostenabrechnung)
• Wohneigentum (Grundbuchauszug, Baurechnungen, Bauzeichnungen)
• Versicherungspolicen
Allgemeine Aufbewahrungsfristen:
einige Aufbewahrungsfristen treffen für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen zu.
6 Monate:
• Handwerksleistungen (schriftliche Gewährleistungen)
• Quittungen (Anspruch auf Mängelbeseitigung 6 Monate nach Kauf)
• Reisemängel (Reklamationen bis 6 Monate nach Urlaubsende)
2 Jahre:
• Kaufverträge
• Rechnungen von Ärzten, Anwälten, Notaren
10 Jahre:
• Komplette Unterlagen zur Steuererklärung
30 Jahre:
• Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten
Hinweis: Vorschriften zu Aufbewahrungsfristen von Dokumenten finden sich in verschiedenen Gesetzestexten, wie beispielsweise im Handelsgesetzbuch (HGB), im Steuerrecht (EStG, KStG, GewStG, AO) und im Zivilrecht (BGB, ZPO). Grundsätzlich gelten für digitale und Papierunterlagen dieselben Regeln für die Aufbewahrung: Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem letzte Änderungen in den Dokumenten vorgenommen wurden.
unquote
Evtl. hilft dir das schon mal weiter. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob das Amt aufgrund fehlender Belege die damaligen Bescheide zurücknehmen darf/kann. In jedem Fall wünsche ich dir Erfolg in dieser Angelegenheit. Evtl. solltest du dir doch noch mal überlegen, den entsprechenden Auszug bei der Bank nachzufordern.
Gruß
Nita