Re: Hmmm.....und das in Deutschland?!?!?
Hi!
Wo hier doch ALLES bis ins Kleinste geregelt wird!
Naja, es ist doch geregelt § 1 StVO, der immer gilt wenn nix anderes gilt :-)...
Das mag ich
nicht so Recht glauben, zumal ich mich dunkel dran erinnere,
daß mein Fahrlehrer immer auf diese Gefahr aufmerksam machte
auch unter dem Hinweis, daß rechtsvorlinks gilt......
Wer weiß wann das war, das Urteil ist aus 98 - und auch Fahrlehrer wissen nich alles.
Ich denke, daß man die Auffahrten dort eher zur Autobahn wie
andere Auffahrten auch zu zählen hat und nicht zum Parkplatz
(hehe..würd gern wissen, was passiert, wenn ich da parken
würde ;o))), zumal ja fast immer eine Spur direkt durchführt
von der man dann zu den Parkplätzen oder Tankstellen,usw
abzweigt....! In diesem Falle würde klar die RechtsvorLinks -
Regel zum Zuge kommen, oder?!?
Na so einfach ist das wohl auch wieder nicht, kommt eben auf den Einzelfall an (auch mit dem Parken - da gibts jede Menge ungeregelte Fälle, wo die Leute einfach zahlen - wenn man vor Gericht verliert wird eh noch teurer). Es könnte je nach Baulichkeit ein Vorfahrtsfall, ein Fahrstreifenwechsel oder z.B. Einfahren in den Fließverkehr von einem Grundstück (bei abgesenktem Bordstein) vorliegen...
Im Zweifel lieber bremsen ;-)...
Außerdem muß ich zugeben, daß ich als Berliner selten was anderes als die Stadtautobahn befahre und da gibts kaum (eine) Raststätten.
Abgesehen davon sagt wohl jeder, der etwas von Verkehrsregeln
kennt (oder vielleicht hier meint zu kennen ;o))), daß dort
RvL gilt, so daß hier doch auch das Gewohnheitsrecht zum
Tragen kommt, oder?!?
Nein. Hierzu gibt es zumindest das von mir genannte Urteil. Somit gilt das sog. Richterrecht - d.h. das Gesetz wird im Rahmen der Rechtsprechung ausgelegt, wo es nicht sooo genau geregelt, also evtl. Auslegungsbedürftig ist. - Wie gesagt, wenn keine Straßen auf einander treffen; kein RvL sondern § 1 StVO -
Zu Deinem Beispiel... wer es schafft auf nem Parkplatz
zusammen zu stoßen hat es auch verdient zumindest Teilschuld
zu bekommen, gelle ;o))))
Da haste in den meisten Fällen irgendwie recht....
Gruß,
L.