BBiG und JAbSchG

Hier habe ich ein paar Fallbeispiele und im großen und ganzen sind die antworten klar nur es sind wahrscheinlich klausur aufgaben von mir und bräuchte noch ein paar ausführliche lösungen!

BBig

Nach der Probezeit wird A. mit der Begründung gekündigt sie arbeite nicht diszipliniert genug. Als sie montagsmorgens in einen Staz gerät und deshalb zu spät ins Büro kommt tobt der Chef. „Du bist jetzt mehrfach zu spät gekommen. Jetzt ist Schluss!“ Ich schmeiße dich jetzt raus. Eine Abmahnung hast du schließlich schon" „Alles Quatsch“ Sagt ihre Freundin A., dich einfach so rausschmeißen, das kann er gar nicht.

H. macht eine Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation in der Tischlerei Griese. Die Großhandlung liefert per lkw dreimal pro Woche Holzbohlen an. h. muss jedes mal beim abladen anpacken. Eines Tages spricht er den Chef an „Herr Griese, ich möchte fortan nicht mehr beim abladen helfen. Schließlich mache ich eine kaufmännische Lehre.“ „So mein Junge“ antwortet er. „Jetzt sag ich dir mal was, wir brauchen hier jede Kraft. Außerdem musst du als Azubi Einblick in alle Tätigkeiten hier bekommen.“

Tanja bekommt Ärger mit dem Chef „Du sitzt den ganzen Tag da und siehst aus dem Genster. Kümmer dich lieber mal um deine Arbeit!“ Tanja antwortet: „Herr Schmidt, meine Probezeit ist seit 3Wochen abgelaufen. Sie können mir gar nichts vorschreiben.“

JAbSchG

Dienstags muss der Azubi (Lars 16) lediglich 5Stunden arbeiten: von 7.30Uhr bus 12.30Uhr. Als er von seinem Chef gegen 10Uhr bei einer heimlichen Zigarettenpause erwischt wird, wird der Chef ärgerlich. "Mein lieber Lars, wenn ich dich schon um 12.30Uhr gehen lasse dann kann ich bitte schön erwarten das du in diesen paar Stunden bei der Arbeit bleibst.

und bräuchte noch ein paar ausführliche
lösungen!

Ja und? Welche „Aufgabe“ hast du den Antworten im Forum dabei zugedacht?

… ebenfalls grußlos …

Hallo

Also ich zum ersten Fall denke ich das sie gekündigt werden kann da sie auch schon eine Abmahnung hat und es dirftige Gründe hat, undiszopliniertes arbeiten und mehrfaches zu spät kommen.

Er muss das nicht machen, da es nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört. Es kann sein das er da mal machen muss aber nicht regelmäßig mehrmals die Woche.

Tanja ist nach der Probiezeit übernommen worden und somit liegt ein Arbeitsvertrag vor. Sie kann jede Zeit nach der im Vertrag stehenden Frist gekündigt werden da sie ncihts tut und somit einen wirtschaftlicher schaden entsteht.

ein 16 jähriger muss mind. 30min pause haben wenn er über 4stunden arbeitet. Was er in der Pause macht ist egal.

Na ja sind zwar antworten und könnte auhc ein paar § raussuchen denke aber trotzdem nicht das die antworten reichen und wollte mich heir etwas absichern.
Wäre echt dankbar und wünsche noch einen schönen abend! lg jessy

Hallo

  1. Also ich zum ersten Fall denke ich das sie gekündigt werden
    kann da sie auch schon eine Abmahnung hat und es dirftige
    Gründe hat, undiszopliniertes arbeiten und mehrfaches zu spät
    kommen.

Im realen Leben würde man erst mal dieses „undiziplinierte Verhalten“ hinterfragen (was damit gemeint ist). Bei einem Azubi nach der Probezeit muss es schon ziemlich „dicke“ kommen, denn da muss man dran denken, dass ein „Musterarbeitnehmer“ nicht geboren wird und man mehr Nachsicht üben muss als bei jemanden, der schon jahrelang im Arbeitsleben steht und wissen muss „wo der Hase langläuft“. Also ob der AG mit der Kündigung da durchkommt ist nicht 100%ig sicher.

  1. Er muss das nicht machen, da es nicht zu seinem
    Aufgabenbereich gehört. Es kann sein das er da mal machen muss
    aber nicht regelmäßig mehrmals die Woche.

Zitat: „(2) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind“

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__14.html

Ein kaufmännischer Azubi wird sich zwar „keinen abbrechen“, wenn er tatsächlich mal mithelfen muss beim LKW-Be-/Abladen, aber ständig machen muss er das wirklich nicht.

  1. Tanja ist nach der Probiezeit übernommen worden und somit
    liegt ein Arbeitsvertrag vor.

Nö, da liegt immer noch ein Ausbildungsvertrag vor (auch bei diesen gibts ne Probezeit). ( Deine Themen laufen doch unter den Überschriften „BBiG“ und „JarbschG“! )

Sie kann jede Zeit nach der im
Vertrag stehenden Frist gekündigt werden da sie ncihts tut und
somit einen wirtschaftlicher schaden entsteht.

Also hier seh ich die Chancen des Chefs Tanja bei dauerhafter „Arbeitsverweigerung durch Zum-Fenster-rausschauen“ gekündigt zu bekommen schon eher, wenn sie auf wiederholte Arbeitsaufforderung weiter Löcher in die Luft starrt.

  1. ein 16 jähriger muss mind. 30min pause haben wenn er über
    4stunden arbeitet.

Stimmt. Ansonsten siehe http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__11.html

Was er in der Pause macht ist egal.

Nun ja, vielleicht hätte der Chef mehr Verständnis, wenn sich ein 16jähriger nicht gerade ne „Lulle“ ansteckt, sondern mal in sein Pausenbrot beißt (

Auch guten Tag.

Hier habe ich ein paar Fallbeispiele und im großen und ganzen
sind die antworten klar […]

Was ich zu bezweifeln mich hiermit rüste.

Nach der Probezeit wird A. mit der Begründung gekündigt sie
arbeite nicht diszipliniert genug. Als sie montagsmorgens in
einen Staz gerät und deshalb zu spät ins Büro kommt tobt der
Chef. „Du bist jetzt mehrfach zu spät gekommen. Jetzt ist
Schluss!“ Ich schmeiße dich jetzt raus. Eine Abmahnung hast du
schließlich schon" „Alles Quatsch“ Sagt ihre Freundin A., dich
einfach so rausschmeißen, das kann er gar nicht.

Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. An den wichtigen Grund werden bei Azubums noch wesentlich höhere Anforderungen gestellt als bei „normalen“ Arbeitnehmern. Zuspätkommen muss schon das Ausmaß einer gewissen Regelmäßigkeit haben, um als wichtiger Grund anerkannt zu werden.

H. macht eine Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation in
der Tischlerei Griese. Die Großhandlung liefert per lkw
dreimal pro Woche Holzbohlen an. h. muss jedes mal beim
abladen anpacken. Eines Tages spricht er den Chef an „Herr
Griese, ich möchte fortan nicht mehr beim abladen helfen.
Schließlich mache ich eine kaufmännische Lehre.“ „So mein
Junge“ antwortet er. „Jetzt sag ich dir mal was, wir brauchen
hier jede Kraft. Außerdem musst du als Azubi Einblick in alle
Tätigkeiten hier bekommen.“

Die Tätigkeit gehört nicht zum normalen Umfang einer kfm. Ausbildung. Ausbildungsfremde Tätigkeiten muss ein Azubum nicht ausführen. Dass man sich keine Verzierungen abbricht, wenn man es trotzdem mal tut, ist eine andere Geige; regelmäßiges Mithelfen darf aber nicht verlangt werden. Maht sich auch hübsch im Berichtsheft, soit dit en passant.

Tanja bekommt Ärger mit dem Chef „Du sitzt den ganzen Tag da
und siehst aus dem Genster. Kümmer dich lieber mal um deine
Arbeit!“ Tanja antwortet: „Herr Schmidt, meine Probezeit ist
seit 3Wochen abgelaufen. Sie können mir gar nichts
vorschreiben.“

Arbeitsverweigerung, wenn sie beharrlich ist, ist auch bei Azubums ein Grund zur Kündigung. Es ist aber davon auszugehen, dass zunächst eine Abmahnung zu erfolgen hat. Wobei eine Belehrung der Azubine wegen offensichtlicher Ahnungslosigkeit auch nicht fehl am Platze wäre :wink:

Dienstags muss der Azubi (Lars 16) lediglich 5Stunden
arbeiten: von 7.30Uhr bus 12.30Uhr. Als er von seinem Chef
gegen 10Uhr bei einer heimlichen Zigarettenpause erwischt
wird, wird der Chef ärgerlich. "Mein lieber Lars, wenn ich
dich schon um 12.30Uhr gehen lasse dann kann ich bitte schön
erwarten das du in diesen paar Stunden bei der Arbeit bleibst.

Eine halbe Stunde Pausenanspruch, aber nicht nach eigenem Ermessen. Abgesehen davon gelten auch für Azubümse arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wie z.B., dass persönliche Verteilzeit dazugehört.

Gruß Eillicht zu Vensre