Hi,
allgemeine Frage: hat man als Patient das Recht, die Behandlungsunterlagen eines behandelnden Arztes einzusehen (vor allem Röntgenbilder)? Oder kann der Arzt das auch verweigern?
Viele Grüße,
Julia
Hi,
allgemeine Frage: hat man als Patient das Recht, die Behandlungsunterlagen eines behandelnden Arztes einzusehen (vor allem Röntgenbilder)? Oder kann der Arzt das auch verweigern?
Viele Grüße,
Julia
Hi,
hat man als Patient das Recht, die
Behandlungsunterlagen eines behandelnden Arztes einzusehen
(vor allem Röntgenbilder)? Oder kann der Arzt das auch
verweigern?
Er kann nur einen bestimmten Teil verweigern (siehe Zitat).
Hier mal ein Ausschnitt aus der Musterberufsverordnung § 10 für Ärzte. (per google Berufsordnung Ärzte Bundesland* )
Zitat: "(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Berufsordnung/10…
MfG
* an der Stelle das betreffende Bundesland einsetzen
Dank dir! (owT)
.