Ersetzung Schülermonatkarte

Hallo!

Jemand ist Schüler und wohnt irgendwo in Niedersachsen in nem Dorf. Er muss mit dem Schulbus eine Stunde zur Schule fahren und dafür ca. 90 Euro im Monat bezahlen.
Im wurde die Monatkarte bis zur 10. Klasse ersetzt, danach jedoch nicht mehr, da jetzt keine Schulpflicht mehr bestünde und man ja nicht mehr zur Schule gehen und somit auch nicht fahren müsse.
Ich finde diese Einstellung sehr stumpfsinnig; es scheint ja fast so, als wolle man fördern, nach der 10. Klasse die Schule abzubrechen.
Was kann man nun tun? Von wem wird sowas eigentlich ersetzt? Vom Staat oder ist das eine „Sozialeinrichtung“ vom Verkehrsunternehmen?

Danke schonmal!,
Paul

Hallöchen,

Ich finde diese Einstellung sehr stumpfsinnig; es scheint ja
fast so, als wolle man fördern, nach der 10. Klasse die Schule
abzubrechen.

Es soll Leute geben, die nach der 10. Klasse einen Abschluss haben :wink: .

Was kann man nun tun? Von wem wird sowas eigentlich ersetzt?
Vom Staat oder ist das eine „Sozialeinrichtung“ vom
Verkehrsunternehmen?

Wo wurden denn bisher die Anträge auf Kostenerstattung gestellt?

Da würd’ ich’s noch mal versuchen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

ich kann es nur für Hessen mit Bestimmtheit sagen.
Dort ist die Ersetzung der Fahrkarten eine Kreisangelegenheit.
Jeder schulpflichtige Schüler (und das gilt natürlich bis
18 ,denn auch Berufsschüler sind schulpflichtig) erhält
die Fahrkarte zur Schule ersetzt, wenn er weiter als drei
Kilometer von der nächstmöglichen Schule entfernt wohnt.
(d.h. wenn jemand neben einer Grundschule wohnt, aber
sein Kind auf die 10km entfernte Schule schickt, weil er
die besser findet, bekommt er die Fahrkarte nicht).

Gruß
Elke

Hallo,
ist bei uns genau das gleiche (Niedersachsen/Kreis Osnabrück).
Man muss mit 16 nicht mehr unbedingt mit dem Bus fahren. Und man könnte auch anfangen, sich nebenbei was zu verdienen.
Gruß
loderunner

Moin, Paul,

Ich finde diese Einstellung sehr stumpfsinnig

der Staat muss für jede Förderung eine Grenze ziehen.

es scheint ja fast so, als wolle man fördern, nach
der 10. Klasse die Schule abzubrechen.

Der Staat fördert erstmal das, was sein muss. Geht der Schulbesuch darüber hinaus, dann sind die Eltern gefordert, wenn die nicht können, gibt es weitere Anlaufstellen, die Du bei der Schule erfragen kannst.

Was kann man nun tun? Von wem wird sowas eigentlich
ersetzt? Vom Staat

genau

oder ist das eine „Sozialeinrichtung“ vom
Verkehrsunternehmen?

Das Unternehmen möchte ich sehen.

Gruß Ralf

Hallo!

Meine wurde mir ab der 7. Klasse gestrichen. Älteren Schülern wurde ein Weg von 3 - 3,5 km einfach zugemutet. Ich bin dann mit dem Fahrrad gefahren. Hinterher betrachtet war das sowieso besser. Zeitlich gab es keinen Unterschied, man bewegte sich an der frischen Luft und wurde fit. Und es gab keinen Stress mehr mit verpassten oder zu vollen Bussen.

Bei Schnee bin ich zu Fuß gegangen. Das dauerte zwar etwas länger, war aber kein großes Problem. Mit einem Mountain-Bike kann man aber auch bei Schnee noch gut fahren. Nur gab es die damals noch gar nicht.

Aber wer unbedingt Bus fahren möchte, kann das schließlich auch selbst finanzieren.

Viele Grüße

Anne

Das ist die hessische Regelung, also auch nur bis Jahrgangsstufe 10:

"Nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes ist die Schülerbeförderung eine Pflichtaufgabe der kreisfreien Städte, der Landkreise und der kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese Schulträger sind. Nach dem Gesetz ist eine Beförderung zur Schule dann notwendig, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Die Träger der Schülerbeförderung müssen über die Beförderungsart entscheiden. Bei dieser Entscheidung sind die zumutbaren Bedingungen, die Interessen des Gesamtverkehrs und der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Vorrangig haben die Schülerinnen und Schüler öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, können Schulbusse eingesetzt werden oder die Kosten für die Benutzung privater Pkw erstattet werden, wenn der Einsatz eines Schulbusses wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Notwendig sind die Beförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz für den Besuch der zuständigen Schule oder derjenigen Schule, der einer Schülerin oder einem Schüler zugewiesen worden ist sowie der nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule, deren Unterrichtsangebot es der Schülerin oder dem Schüler ermöglicht, den gewünschten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen. Entsprechend der Entscheidung der Eltern gilt dabei als nächstgelegen entweder die Schule, in der der gewählte Bildungsgang der Mittelstufe schulformbezogen, oder derjenigen in der er schulformübergreifend angeboten wird.
Die Schülerbeförderung als Pflichtaufgabe des Schulträgers ist auf die Jahrgangsstufen 1 bis 10 beschränkt. Damit wird berücksichtigt, dass die gesetzliche Vollzeitschulpflicht längstens zehn Schuljahre umfasst und es allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden soll, die in diesen Stufen möglichen Abschlüsse und Berechtigungen ohne finanzielle Aufwendungen für den Schulweg zu erreichen. "

Über den nationalen Bildungsserver
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=274
zum eigenen Bundesland klicken, dort findet man dann die
Regelung der einzeln Bundesländer.

Gruß
Elke

PS: wenn jemand das Busgeld nicht aufbringen kann, kann er
Schülerbafög beantragen