Hallo Gemeinde,
mal angenommen dieser Fall wäre eingetreten: Neuen Herd gekauft-mündlich Lieferzeit 1,5 Wochen. Jetzt schon 3 Wochen vergangen-angeblich hat der Hersteller Lieferschwierigkeiten-kein verbindlicher Termin in Sicht.
Wie könnte man in diesem Konstruierten Fall weiter verfahren, und wie wäre es denn wenn Herdlieferung nach dem 1.1.2007 wegen der Mehrwertsteuer? Bruttokaufpreis wäre auf dem Beleg angegeben…
Danke vorab.
R.
Bei dem Kauf eines Produktes entsteht ein Kaufvertrag mit mindestens 2 Parteien. Kaeufer und Verkaeufer. Solle die zugesicherte Lieferzeit ueberschritten werden erfuellt der Verkaufer diesen Vertrag nicht.
Bei einer Vertragsverletzung hat man die Moeglichkeit die Nacherfuellung des Vertrages zu fordern. Man koennte also eine Frist setzen zu der das Produkt spaetestens geliefert werden muss (z. B. 2 Wochen). Man kann jedoch auch von dem Vertrag zuruecktreten.
Sollte das Produkt durch eine Mehrwertsteuererhoeung betroffen sein, betrifft dies nur den Verkaeufer, der fuer die zusaetlichen Kosten aufkommen muesste. Der original ausgehandelte Peis des Produktes fuer den Kaufer bleibt weiter verbindlich.
Vielen Gruesse aus Auckland/Neuseeland
Eric Zaschke