HI;HOFFE MIR KANN MAN MEINE FRAGE BEANTWORTEN:
Hallo Nicole,
ich befürchte, mit dieser Art zu posten bekommst Du hier keine sinnvollen Antworten. Ich weiß, dass Du derzeit sehr durcheinander bist (s. Psychobrett) aber bestimmte Regeln helfen hier für Übersicht und Lesbarkeit. Das beinhaltet Unterlassen von dauernder Großschreibung, das eine oder andere Satzzeichen, Sorgfalt beim Zitieren/Antworten.
Zum Thema kann ich nur Links beitragen:
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/mehr_rech…
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-187/ausschlu…
http://www.anwaltverein.de/06/01/2005/Tipp24-05.html
Gruß,
Myriam
HI;HOFFE MIR KANN MAN MEINE FRAGE BEANTWORTEN:
Bitte schalte Shift-Lock aus - das verursacht ja Augenkrebs…
Was heißt „Recht auf leiblichen Vater“?
Prinzipiell hat jedes Kind einen leiblichen Vater - also wäre da ein spezielles „Recht“ nicht erforderlich - außer er ist tot, dann bringen aber auch alle „Rechte“ nichts.
Ein Recht, den leiblichen Vater zu erfahren gibt es AFAIK.
Ein Recht auf Unterhalt gibt es.
Ein Recht, mit dem leiblichen Vater zusammen zu leben gibt es nicht.
Für genauere Antworten müsstest Du wohl erst die Frage präzisieren.
LG
Stuffi
Jedes Kind . . .
. . . hat de facto einen leiblichen Vater,
liebe Johna.
(Einzig eine nicht sehr plausible Geschichte in der Bibel erhebt Anspruch auf Ausnahme.)
Aber das weisst Du selbst und vermutlich zielt Deine Frage in eine andere Richtung (gem. Deiner Posts im Psycho-Brett):
Bitte formuliere Deine Frage bzw. Dein Problem gemäß der besonderen „Spielregeln“ dieses Brettes möglichst präzise und nenne die „Rahmenbedingungen“ und Fakten dazu, damit jeder, der bisher von Dir und diesem Fall nichts weiß, sich ein umfassendes Bild machen kann:
Erkennt der Vater seine (biologische) Vaterschaft an und steht er dazu?
Ist der Vater überhaupt „greifbar“ oder "mit unbekanntem Ziel verreist, sprich untergetaucht?
Beschreibe den Fall und versuche besonders die Punkte aufzugreifen, zu denen Du Nachfragen erwartest.
nein
hallo johna,
ein kind hat das recht auf unterhalt und es hat das recht, zu wissen, wer sein vater ist.
niemand hat jedoch kein anrecht auf vater oder mutter. ebensowenig wie auf liebe oder glück.
schöne grüße
ann
HI;HOFFE MIR KANN MAN MEINE FRAGE BEANTWORTEN:
Hi Johna,
selbst wenn es auf diese Frage, genauer diesen Fragenkomplex eine Antwort wie „Ja“ oder „Nein“ gäbe, nach Studium deiner Anfrage im Psychobrett bin ich mir sicher dass dich da eine Antwort nicht weiterbringt.
Was du m.E. „brauchst“ ist ne fachfrau, nen fachmann der dich wieder oder überhaupt mal „integer“ hinbiegt.
Damit du mit deinem Kind lebensfroh lebenstüchtig bist.
Erst wenn diese Stabilität erreicht ist stellt sich ggfs. (mach die Augen auf, es gibt 3 Milliarden Männer) die Frage nach dem Kindsvater und seiner Beziehung zum Kind und zu dir.
Bis dahin erst mal Schluß mit Handyspielchen.
Natürlich mußt du nicht zur Therapie, du kannst auch so weitermachen, in Großschrift die Foren zumüllen und dich dann, fast, aber nur fast, wie unbabsichtigt, sich darüber aufregen dass dir keiner zuhört/hilft/versteht.
Besser wäre es, du läßt diese Nebenkriegsschauplätze weg und kämpfst auf dem Hauptkriegsplatz für dich, dein Kind…
Eine persönliche Bitte hätte ich noch, die Bemerkung in deiner Vita, streich das bitte. Danke.
Gruß
Reinhard, auch unperfekt 