Mietrecht-Hausverwalter Kosten ?

Hallo liebe Experten,

wieder einmal benötige ich Eure Unterstützung.
In meiner Betriebskostenabrechnung tauchte auf:
Hausverwaltung: DM 420,–
Es handelt sich aber um eine Mietwohnung von „Privat“ an „Privat“ und im Mietvertrag steht lediglich der Hinweis: Betriebskosten, gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu §27 Abs. 1 - sonst keine Angaben.
Soweit ich weiß ist die Abrechnung von Hausverwaltungskosten nur bei Wohnungsgesellschaften möglich.
Wo finde ich ein passende rechtskräftige Antwort (z.B. Aktenzeichen usw.)

Hi Jürgen,

von Dagmar L. aus K. (4.10.2000 17:44 Uhr, gelesen: 0 mal)
Hi Jürgen,

wenn es keinen Hausverwalter gibt, kann auch in der Betriebskostenabrg. kein Verwalter abgerechnet werden. Ich würde an deiner Stelle ein Schreiben an den Vermieter schicken, in dem du um Korrektur der Abrechnung bittest, da es keinen Verwalter gibt. Viel mehr musst du gar nicht schreiben. Mit §§ aufzutrumpfen macht nicht immer den besten Eindruck und ist oft auch oft völlig unnötig, gerade im ersten Schreiben, wenn du auf den entdeckten Fehler hinweist. Sollte das nichts bringen, so kannst du noch immer härtere Geschütze auffahren.

Nebenbei erwähnt kann der Vermieter NUR Kosten abrechnen, die ihm tatsächlich entstanden sind. Kein Verwalter - keine Verwalterkosten. Und soweit ich weiß gehören Kosten der Hausverwaltung sowieso nicht zu den Betriebskosten. Höchstens ein Hauswart.

Gruß

Dagmar

Hallo Jürgen,

ich glaube, ich sollte mich mal wieder mehr um Mietrecht kümmern.

Nun, wie schon Dagmar L. aus K. sagte: wo keine Hausverwaltung, da auch keine Erstattung der angeblichen Kosten.

Es handelt sich aber um eine Mietwohnung von „Privat“ an
„Privat“ und im Mietvertrag steht lediglich der Hinweis:
Betriebskosten, gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3
zu §27 Abs. 1 - sonst keine Angaben.

In § 27 Abs. 1 der II. BV KEIN Wort von Hausverwaltung (Kopie nebst Anlage 3 ist zu Dir per eMail unterwegs).

Soweit ich weiß ist die Abrechnung von Hausverwaltungskosten
nur bei Wohnungsgesellschaften möglich.
Wo finde ich ein passende rechtskräftige Antwort (z.B.
Aktenzeichen usw.)

Erst einmal locker bleiben und den Vermieter freundlich um eine Erklärung bitten, wie sich diese Position zusammensetzt. Vielleicht haben die mehrere Häuser und haben sich einfach vertan. Paragraphen kommen später - wenn es tatsächlich sein muß.

Viele Grüße

Tessa

Hi Tessa,

ist ja echt nett, das Du Dich wieder mehr um Mietrecht kümmern willst, aber hat Dagmar in ihrem Posting nicht genau das gleiche ausgesagt, oder habe ich was überlesen?

Gruß
roland

Nicht so ganz…
Hi Roland,

Du bist mir ja einer…

ist ja echt nett, das Du Dich wieder mehr um Mietrecht kümmern
willst,

Will ich ja auch, Wirtschaftsstraf- bzw. Strafrecht liegt mir allerdings mehr. Aber zurück zum Mietrecht:

Dagmar L. aus K. ging offensichtlich davon aus, daß Kosten für eine Hausverwaltung - sofern sie vorhanden ist - abgerechnet werden können. Das ist nicht der Fall. Die Übertragung der Hausverwaltung auf einen Dritten steht dem Vermieter zwar frei, kann allerdings nicht auf die Mieter abgewälzt werden, schon gar nicht, wenn es sich um eine Privatvermietung handelt.

Außerdem hat Dagmar L. aus K. keine eMail mit dem genauen Wortlaut der in der Abrechnung zitierten Paragraphen avisiert und verschickt.

habe ich etwas überlesen?

Na ja, wie heißt es so schön: nobody´s perfect…

Ciao

Tessa

Dagmar L. aus K. ging offensichtlich davon aus, daß Kosten für
eine Hausverwaltung - sofern sie vorhanden ist - abgerechnet
werden können.

Zitat Dagmar:„Und soweit ich weiß gehören Kosten der Hausverwaltung sowieso nicht zu den Betriebskosten. Höchstens ein Hauswart.“ Zitat Ende

Hi Tessa,

ich bin doch nicht blöd,oder doch? Vielleicht brauch ich bald eine Brille.
Wie gesagt, nobody is perfect.

Schöne Grüße
roland

Hallo und Danke an alle die mir so schnell geantwortet haben.

Nun noch ein zusätzlicher Hinweis!

Das Haus = 5 Familien Haus, davon wohnen 3 Wohnungseigentümer und zwei Mieter in dem selbigen.
Es gibt einen Hausverwalter, der sich für DM 2.100,-- per anno um die VERWALTUNG kümmert, im Auftrag der gesamten Eigentümer. Mein Mietvertrag ist aber von privat an privat und beinhaltete keinen Hinweis auf einen bestellten Hausverwalter.
Tatsächlich haben aber die beiden Mieter (bevor ich einzog) diese Kosten anstandslos bezahlt.
Auch eine Kontoführungsgebühr in Höhe von DM 208,-- will man auf ale umlegen.
Einen Hausmeister, der Garten und Hausreinigung macht wird ebenfalls zusätzlich mit DM 2.420,-- umgelegt.
Da ich also mit einem gewissen Widerstand rechne, wollte ich gerne ein Aktenzeichen oder einen Textauszug aus dem Mietrecht haben, bevor ich mich mit dem Mieterbund und einem Anwalt wehren muss.

Bisher haben sachliche und fundierte Hinweise genügt, um meinem Vermieter gewisse Rechte und Pflichten darzulegen. Ohne echten Streit

Nochmals Danke für die Unterstützung !

Jürgen

Hi Tessa,
Hi Roland,

nee, is nich wahr, was ich da lesen muss…arrgggghhhhhhh!!!

Einzig und allein die §§ haben gefehlt. Hoffe den „Streit“ nun geschlichtet zu haben. :wink:

Tschüssi

Dagmar L. aus K.

Dat war doch kein Streit! (o. T.)
.

Hallo Jürgen,
das wesentliche ist bereits gesagt: „Kosten für Verwaltungstätigkeiten sind nicht umlagefähig“. Nicht nachvollziehen kann ich, welche Rolle es spielt, wer vermietet (privat zu privat). Auch ein „privater“ Vermieter kann seine Wohnung verwalten lassen.

Man kann die Vermutung haben, dass es sich bei den Forderungen um Betriebskosten eines Hauswarts handelt. Dazu mal ein Auszug aus einem Text des Berliner Mieterbundes: „Im Zweifelsfall kann auch über die konkret ausgeführten Tätigkeiten Rechenschaft verlangt werden. Dies ist z. B. regelmäßig sinnvoll, um in Erfahrung zu bringen, ob in dem Hauswartdienstvertrag dem Hauswart auch Reparatur- und Verwaltungsarbeiten übertragen wurden. Für diese Arbeiten dürfen keine Betriebskosten angesetzt werden.“

Gruß Andreas

Nee, wirklich nich o.T.
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