Person A hatte kürzlich einen unverschuldeten Autounfall mit einem
Firmenwagen. Zum Glück „nur“ Schleudertrauma.
Unfallgegner hat Schuld vor Polizei zugegeben.
Person A hat den Fall an einen RA abgegeben und ist
rechtschutzversichert.
Der RA soll für Schmerzensgeld beantragen.
Nun will RA 273 Euro von Person A , da Rechtschutzversicherung
angeblich nicht bezahlen will
.
Ist das überhaupt richtig, dass Person A oder Rechtschutz zahlen
müssen, obwohl der Unfallgegner den Unfall bestätigt hat - muss das
nicht komplett die gegenerische Versicherung bezahlen?
Hallo Chrisi,
mal eine ganz bescheidene Frage, Hausarbeit im Jurastudium???
Also, hier die Antwort.
Unverschuldeter Unfall, Anspruch auf Ersatz.
Die Rechtsanwaltskosten samt der geforderten Ersatzansprüche hat die gegnerische Haftpflichversicherung zu tragen. Davon ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die dadurch entstehen, dass der Mandant weit übertriebene Forderungen an die Versicherung gestellt haben will.
Die Rechtsschutzversicherung des Opfers zahlt, wenn es zum Prozeß kommt.
Wo ist nun das Problem???
Gisélle
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Wenn A tatsächlich einen Anspruch gegen den Unfallgegner hat sieht die Sache so aus: A muss dem Anwalt das Honorar zahlen und der Unfallgegner muss A das Honorar ersetzen.
mal eine ganz bescheidene Frage, Hausarbeit im Jurastudium???
Das klingt ganz und gar nach dem wirklichen Leben und nicht nach einer Hausarbeit - schon gar nicht nach einer Hausarbeit. Wie soll man sich denn vier Wochen mit einer solchen Frage befassen, wo es doch ziemlich eindeutig ist, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der eigenen Rechtsverfolgung ersetzen muss.
Als kleine Anmerkung noch dazu: Wer einen Unfall verschuldet hat entscheidet am Ende nicht die Polizei, sondern das Gericht.
Bei uns ist auch derzeit ein „Auto“-Fall… die
Rechtschutzversicherung trägt das ganze auch nicht also
selbst.
Mag es unter Umständen so sein, dass die Rechtsschutz nicht zahlt, weil es eben besondere Kfz.-Rechtschutzversicherungen dafür gibt? Mag es vielleicht auch sein, dass die Rechtschutz bei einem unverschuldeten Unfall gar nicht notwendig ist, weil die gegnerische Haftpflicht den eigenen Anwalt zahlen muss?
Ich denke, das müsste so stimmen…
Jabb - alles was Kaufvertrag, Vertragsrecht etc rund um Auto betrifft war bisher nicht in der Rechtschutzversicherung anbei daher werden die Kosten vorab privat getragen.
bei einem unverschuldeten Unfall gar nicht notwendig ist, weil
die gegnerische Haftpflicht den eigenen Anwalt zahlen muss?
Trifft dies auch zu wenn es mehrere Anwälte werden?
Ein Anwalt für die Firma, die den Schaden am PKW etc. geltend macht
und dann einen Anwalt für den Fahrer der Schmerzensgeld geltend
machen möchte?
Mir ist es zumindest letztens passiert, dass bei Ansprüchen wegen
Entgeldfortzahlung der Rechtsanwalt auch meinte die Haftpflicht des
gegnerischen PKW würde ihn nicht bezahlen und die Firmenrechtschutz
müsse einspringen, was sie auch getan hat (Wegeunfall eines MA,
Schuldfrage war klar 100% PKW Gegner).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtschutzversicherung
zahlt wenn sie das gar nicht bräuchte.