Hallo liebe Rechtsgemeinde,
wenn Ihr hierbei etwas helfen könntet, wäre ich sehr dankbar:
Mal angenommen, da sind
2 langjährige Freunde: X und Y.
X überlässt Y einen Wohnungs-Zweitschlüssel, nur für alle Fälle und im besten Vertrauen.
Die Freundin Z von X bekommt in diesem Sinne auch einen Schlüssel, den letzten Drittschlüssel.
Irgendwann danach stellt X fest, daß jemand in seiner Wohnung war, ohne Einbruchsspuren festzustellen, d.h.:
dass jemand ganz „normal“ durch die Haustür herein gekommen sein muß und das ihm aus seiner Bude Sachwerte entwendet wurden.
X hat außerdem noch den Vormieter V in Verdacht.
X regt sich auf und schuldigt Z, und Y rein privat an.
Nehmen wir mal an, daß alles bisher so geschehen ist,
ohne, irgendwelche schriftliche oder polizeiliche Dokumentation.
Welche (strafrechtlich- jouristischen) Maßnahmen greiffen in solch einem Fall effektiv für alle Beteiligten, falls
(wennauch traurig) notwendig, am vernünftigsten?
Wie vorgehen? Sollten die Angeschuldigten (Z u. Y) eine Unterlassungserklärung beantragen oder gar X wegen
„Verfälschung einer Straftat“ oder wegen Verleumdung anzeigen?
Oder sollte der geschädigte X beide (Z u.Y) erstmal wegen Hausfriedensbruch u. Diebstahl anzeigen?
Wie denken Hausratversicherungen darüber? Oder ihr? Haustürschlüssel niemals weggeben?
Nichtmal an die Liebste??
Gruß, Zottel