Zweitschlüssel Missbrauch?

Hallo liebe Rechtsgemeinde,
wenn Ihr hierbei etwas helfen könntet, wäre ich sehr dankbar:
Mal angenommen, da sind

2 langjährige Freunde: X und Y.
X überlässt Y einen Wohnungs-Zweitschlüssel, nur für alle Fälle und im besten Vertrauen.
Die Freundin Z von X bekommt in diesem Sinne auch einen Schlüssel, den letzten Drittschlüssel.
Irgendwann danach stellt X fest, daß jemand in seiner Wohnung war, ohne Einbruchsspuren festzustellen, d.h.:
dass jemand ganz „normal“ durch die Haustür herein gekommen sein muß und das ihm aus seiner Bude Sachwerte entwendet wurden.
X hat außerdem noch den Vormieter V in Verdacht.
X regt sich auf und schuldigt Z, und Y rein privat an.
Nehmen wir mal an, daß alles bisher so geschehen ist,
ohne, irgendwelche schriftliche oder polizeiliche Dokumentation.

Welche (strafrechtlich- jouristischen) Maßnahmen greiffen in solch einem Fall effektiv für alle Beteiligten, falls
(wennauch traurig) notwendig, am vernünftigsten?

Wie vorgehen? Sollten die Angeschuldigten (Z u. Y) eine Unterlassungserklärung beantragen oder gar X wegen
„Verfälschung einer Straftat“ oder wegen Verleumdung anzeigen?

Oder sollte der geschädigte X beide (Z u.Y) erstmal wegen Hausfriedensbruch u. Diebstahl anzeigen?

Wie denken Hausratversicherungen darüber? Oder ihr? Haustürschlüssel niemals weggeben?
Nichtmal an die Liebste??

Gruß, Zottel

Hallo,

auch wenn das für Dich nicht gerade schön ist und der Verdacht wohl auch berechtigt, hast Du rechtlich keine Chance. Ohne Beweise läuft da nichts, und die hast Du offensichtlich nicht. Die Anzeige und die Anschuldigungen kannst Du Dir deshalb sparen, es bringt Dir nur Ärger ein.
Im Grunde hast Du nur 2 Möglichkeiten:

  1. Du willst verhindern, daß Dir das nochmal passiert. Dann bleibt Dir nur das Auswechseln des Schlosses.
  2. Du willst den Übeltäter überführen. Dann installiere eine Überwachungskamera und schweige. Denn solche Täter neigen zur Wiederholung und mit einem Film in der Hand, kannst Du zur Polizei gehen. Dann erwartet den Täter eine saftige Strafe.

MfG Ebi