Gesetzgebung

Hallo,
was ist eigentlich Grundlage von Gesetzgebungen?
U.A. auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger?
Oder spielt das keine Rolle.
MfG.
Rüdiger.

Hallo,

was ist eigentlich Grundlage von Gesetzgebungen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_…

U.A. auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger?

Nein. Finde ich auch meistens ganz gut so.

.mvh

U.A. auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger?

Wer sollte das feststellen ? Ist das bei jeden gleich, ähnlich oder vergleichbar ?

Hallo!

was ist eigentlich Grundlage von Gesetzgebungen?
U.A. auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger?

Natürlich ist das auch die Grundlage. Ein Gesetz ist eine Normierung politisch gewünschten Verhaltens. In einer indirekten Demokratie übt der Bürger seine Legislativgewalt aber nicht direkt aus, sondern entsendet Vertreter. Dies funktioniert so, dass jeder Bürger das Recht besitzt, zu wählen und auch gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht).

Da möchte ich aber gleich auch auf etwas hinweisen: was gerecht ist und was nicht gerecht ist wird subjektiv sehr unterschiedlich aufgefasst und viele Menschen neigen leider dazu, ihr eigenes persönliches Gerechtigkeitsempfinden, das ihnen durchaus zusteht und das sie vertreten und äußern dürfen, zum allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden (-das sogenannte gesunde Volksempfinden, das es eigentlich nicht gibt) umzudefinieren - genau aber das kann eine demokratische Verfassung natürlich nicht akzeptieren, da sich damit einer über die anderen stellt.

Daher folgt aus dem demokratischen Prinzip das rechtsstaatliche Prinzip, das durchaus mehrere Inhalte aufweist - einer dieser Inhalte ist die Gesetzesbindung, die einerseits für die staatliche Vollziehung gilt, aber auch andererseits für den Bürger, der daher auch nicht das Recht besitzt, sich nach eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen an Gesetze zu halten oder auch nicht zu halten. Ebenso darf die persönliche Gerechtigkeitsauffassung bei Interpretation und Anwendung eines demokratisch beschlossenen Gesetzes keine Rolle spielen.

Gruß
Tom

Hallo,
so richtig kapier ich das nicht.
Eine Gesellschaft,ein Staat, ist eine Gemeinschaft von Menschen. Diese haben eine gewisse (auch unterschiedliche) Vorstellung von Gerechtigkeit.Man muß also versuchen, die unterschiedlichen Vorstellungen bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen, ohne gleich einer „Gesunden Volksmeinung“ hinterherzulaufen.
Allerdings sind dann diejenigen, die letzendlich die Gesetze abfassen auch Menschen mit (hoffentlich) Gerechtigkeitsempfinden.
Wessen Gerechtigkeitsempfinden fließt denn nun wirklich in das Gesetz ein?
Nur deren Gerechtigkeitsempfinden? Oder derer, die die meisten und cleversten Juristen,Abgeordneten oder Lobbyisten entsenden kann?
Zitat eines Foristen(s.weiter oben):" Ein Gesetz ist eine Normierung politisch gewünschten Verhaltens." Zitatende.
Folgt daraus nicht daß,je stärker die Fraktion derer ist die die Gesetze „machen“, desto leichter werden deren Interessen Gesetz? Können denn dann starke Lobbyverbände nicht maßgeblichen Einfluß auf die Gesetzgebung nehmen so, daß eben von Gerechtigkeit im weitläufigen Sinn nicht viel übrig bleibt?
Ist Gerechtigkeitsempfinden per sé verdächtig?
Und nun drehe ich mich wie eine Katze, die sich in den Schwanz beißen will:
Ich empfinde ein Gesetz oder ein Urteil, das lt.Gesetz gefällt wurde als ungerecht, muß es aber akzeptieren weil mein Gerechtigkeitsempfinden keine Rolle zu spielen hat. Ich weiß aber, daß die Leute, die die Gesetze machen auch Menschen mit gewissen Gerechtigkeitsempfinden sind. Deren Gerechtigkeitsempfinden ist möglicherweise durch Eigeninteressen,gerissene Lobbyisten oder Parteidisziplin beeinflußt.
Folgt daraus nicht Verdruß an Justiz und Politik? Man muß sich fügen, die Anderen sind stärker, waren am längeren Hebel?
Noch eine polemische Frage:" Gehen darum so viele Juristen in die Politik?"
Ganz herzlichen Dank für Eure Geduld.
Gruß,
Rüdiger.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

in Deutschland gibt es kaum plebiszitäre Elemente bei der Gesetzgebung, also unmittelbare Beteiligungen des Volkes. Auf Länder- und Kommunalebene kommt das vielleicht noch vor, bei den meisten Gesetzen (Bundesgesetze) aber nicht.

Das hat natürlich mit der Gefahr einer Beeinflussung des Volkes durch Medien oder Demagogen, seiner Bildung und seiner Zusammensetzung zu tun, die vielleicht dazu führen könnte, dass Entscheidungen vom Volk unmittelbar getroffen werden, die alles andere als vernünftig sind.

Also hat man ein Parlament vorgeschaltet. Das aber bildet das Volk nicht wirklich ab. Denn sonst bestände das Deutsche Volk zum Großteil aus Lehrern, Beamten, Gewerkschaftern, Juristen, etc., was es tatsächlich nicht tut.

Darunter mag natürlich das individuelle Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen oder auch des Volkes leiden. Aber mehr unmittelbare Demokratie kann auch ein Fluch sein.

Vielleicht ein zur Zeit diskutiertes Beispiel: Die Deutschen haben zuwenig Kinder, die Rentner haben eine immer längere Lebenserwartung. Man stelle sich nun vor, die Rentner würden die Mehrheit der Bevölkerung stellen und fänden es höchst ungerecht, dass die Renten nicht steigen, vom Gesetzgeber so verordnet.

Kann in diesem Fall das Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit entscheidend sein, auch wenn es im Hinblick auf die Lasten der jungen Generation und der daraus erwachsenden Teufelsspirale unvernünftig wäre, Rentensteigerungen vorzusehen.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wessen Gerechtigkeitsempfinden fließt denn nun wirklich in das
Gesetz ein?
Nur deren Gerechtigkeitsempfinden? Oder derer, die die meisten
und cleversten Juristen,Abgeordneten oder Lobbyisten entsenden
kann?

Das der Politiker und indirekt das derjenigen, die sie wählen.

Folgt daraus nicht daß,je stärker die Fraktion derer ist die
die Gesetze „machen“, desto leichter werden deren Interessen
Gesetz?

Sicher, deswegen wählt man sie ja.

Können denn dann starke Lobbyverbände nicht
maßgeblichen Einfluß auf die Gesetzgebung nehmen so, daß eben
von Gerechtigkeit im weitläufigen Sinn nicht viel übrig
bleibt?

Was ist „Gerechtigkeit im weitläufigen Sinn“?

Ist Gerechtigkeitsempfinden per sé verdächtig?

Als einzge Grundlage der Gesetzgebung - IMHO ja. Den Verstand halte ich für besser geeignet. „Gerechtigkeitsempfinden“ als solches ist nicht fassbar - was ist „gerecht“? Davon hat wohl jeder eine andere Vorstellung.

Ich weiß
aber, daß die Leute, die die Gesetze machen auch Menschen mit
gewissen Gerechtigkeitsempfinden sind. Deren
Gerechtigkeitsempfinden ist möglicherweise durch
Eigeninteressen,gerissene Lobbyisten oder Parteidisziplin
beeinflußt.

Ja, oder sie haben schlichtweg ein anderes. „Gerechtigkeit“ ist keine objektive Größe sondern ein sehr subjektiver Maßstab.

Folgt daraus nicht Verdruß an Justiz und Politik?

Möglich.

Man muß sich
fügen, die Anderen sind stärker, waren am längeren Hebel?

Vielleicht sind „die Anderen“ einfach die Mehrheit? Das ist nunmal eines der Probleme der Demokratie, daß uU 49,9% (möglicherwiese auch mehr) mit einem Gesetz überhaupt nicht einverstanden sind, sich aber trotzdem nicht durchsetzen.

Noch eine polemische Frage:" Gehen darum so viele Juristen in
die Politik?"

Ich glaube nicht, daß allzuviele Juristen aus heiterem Himmel „in die Politik gehen“, sondern daß viele Leute, die eine politische Karriere planen, Jus studieren. Wenn man Gesetze machen will, ist es sicher kein Fehler, über ihre Anwendung Bescheid zu wissen.

LG
Stuffi

Hallo!

Hallo,
so richtig kapier ich das nicht.
Eine Gesellschaft,ein Staat, ist eine Gemeinschaft von
Menschen. Diese haben eine gewisse (auch unterschiedliche)
Vorstellung von Gerechtigkeit.Man muß also versuchen, die
unterschiedlichen Vorstellungen bei der Gesetzgebung zu
berücksichtigen

Ja genau, das ist der Sinn und Zweck eines Parlamentes.

Allerdings sind dann diejenigen, die letzendlich die Gesetze
abfassen auch Menschen mit (hoffentlich)
Gerechtigkeitsempfinden.

Darauf kommt es nicht an. Es kommt ausschließlich darauf an, ob die Mandatare ein Mandat besitzen, d.h. ob sie in freier geheimer gleicher etc. Wahl gewählt sind.

Zitat eines Foristen(s.weiter oben):" Ein Gesetz ist eine
Normierung politisch gewünschten Verhaltens." Zitatende.
Folgt daraus nicht daß,je stärker die Fraktion derer ist die
die Gesetze „machen“, desto leichter werden deren Interessen
Gesetz?

Das ist der Sinn und Zweck der Sache. Sie sind ja auch gewählt und deshalb haben sie auch das Mandat, das zu tun.

Können denn dann starke Lobbyverbände nicht
maßgeblichen Einfluß auf die Gesetzgebung nehmen

Problematisch wird das nur dann, wenn außerparlamentarische Kräfte einen so großen Einfluss auf die gewählten Mandatare ausüben können, dass diese aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sind, ihr Mandat ausüben zu können und fremdbestimmt abstimmen. Das gibt es leider in der Verfassungswirklichkeit und sollte möglichst hintangehalten werden. Grundsätzlich ist Lobbying aber nichts Böses, das sollte man auch sagen.

Ist Gerechtigkeitsempfinden per sé verdächtig?
Und nun drehe ich mich wie eine Katze, die sich in den Schwanz
beißen will:
Ich empfinde ein Gesetz oder ein Urteil, das lt.Gesetz gefällt
wurde als ungerecht, muß es aber akzeptieren weil mein
Gerechtigkeitsempfinden keine Rolle zu spielen hat.

So ist es.

Ich weiß
aber, daß die Leute, die die Gesetze machen auch Menschen mit
gewissen Gerechtigkeitsempfinden sind. Deren
Gerechtigkeitsempfinden ist möglicherweise durch
Eigeninteressen,gerissene Lobbyisten oder Parteidisziplin
beeinflußt.

Dann muss der Wähler dies in seiner Wahl entsprechend berücksichtigen oder aber selbst kandidieren. Ich wäre froh, die Leute würden ihre Wahlentscheidung nach rationelleren Kriterien treffen als sie es tun, das ist aber leider nicht so.

Folgt daraus nicht Verdruß an Justiz und Politik?

Verdruss folgt daraus, dass Leute zwei Dinge nicht unter einen Hut bringen - Rechte auf der einen Seite und Pflichten und Verantwortung auf der anderen Seite. Ein demokratisches System verlagert durch das Wahlrecht die politischen Grundsatzentscheidungen direkt auf den Wähler. D.h. es kommt im Vergleich zu einem autoritären Staat zu einer Machtverlagerung. Bei einer geheimen Wahl kann der Wähler tatsächlich frei in der Wahlzelle entscheiden, wen er wählt - so frei wie sonst nie. Aber auch sonst kann der Bürger in einer Demokratie politisch aktiv sein.

Wer aber die Macht hat, trägt auch die Verantwortung dafür, was passiert und ist verpflichtet entsprechend seiner Verantwortung zu handeln - und das ist das Problem, denn das wollen viele nicht. Die Leute wollen zwar wählen gehen, wollen sich aber nicht sinnvoll mit Politik beschäftigen und nehmen ihre Informationen aus irgendwelchen möglichst dämlichen Zeitungen. Dann wollen die Leute auch keine Verantwortung tragen, sondern wollen wählen, wollen möglichst Geld haben und gleichzeitig auf die da oben schimpfen, die sie zwar selbst gewählt haben, aber denen dann trotzdem die Schuld für alles in die Schuhe geschoben wird.

Macht ja, Verantwortung nein - das ist inkompatibel mit der Demokratie.

Man muß sich
fügen, die Anderen sind stärker, waren am längeren Hebel?

Das ist halt manchmal so, man kann sich nicht immer durchsetzen, auch das gehört zur demokratischen Auseinandersetzung.

Noch eine polemische Frage:" Gehen darum so viele Juristen in
die Politik?"

Das hat eher damit zu tun, dass in der Politik Fachkräfte benötigt werden. Wenn man Gesetze beschließt, dann ist es ganz sinnvoll, wenn es Leute gibt, die was von Legistik verstehen. Abgesehen davon, sind die Juristen nicht so überrepräsentiert, wie du hier darstellst.

Gruß
Tom

OT

Legistik

Heißt das in AU so? Netter Begriff, habe ich nie gehört.

Hallo!

Legistik

Heißt das in AU so? Netter Begriff, habe ich nie gehört.

So was finde ich immer wieder lustig:smile:)

Ja das heißt so, ich verstehe darunter die Rechtssetzungstechnik. Also die Legistikabteilung eines Ministeriums formuliert etwa Ministerialvorlagen.

Gruß
Tom

Also die Legistikabteilung eines
Ministeriums formuliert etwa Ministerialvorlagen.

Hm, also bei uns ist das die Rechtsabteilung, aber Legistik klingt irgendwie besser…hat was schöngeistiges :smile:

Hallo!

Hm, also bei uns ist das die Rechtsabteilung, aber Legistik
klingt irgendwie besser…hat was schöngeistiges :smile:

Also Rechtsabteilung ist für mich ein weiterer Begriff, Legistik ist enger, denn dieser umfasst wirklich nur die Gesetzgebungstechnik, nicht aber etwa Rechtspolitik oder Rechtsauslegung.

Gruß
Tom

Hallo!

Was ist „Gerechtigkeit im weitläufigen Sinn“?

Gute Frage. Was ist überhaupt Gerechtigkeit. Und was hat Gerechtigkeit mit Recht zu tun? Über den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit kann man sich als Rechtsphilosoph sicher einen Haufen Gedanken machen. Bei dieser Frage fällt mir immer die Doku über einen gestandenen Strafverteidiger ein, die ich vor einigen Jahren gesehen habe.
In seinem ersten größeren Strafprozess schloss er als Junger Strafverteidiger sein Plädoyer mit den Worten „Ich fordere Gerechtigkeit!“. Der Vorsitzende antwortete „Gerechtigkeit gibt es beim lieben Gott, bei mir gibt’s gleich ein Urteil“.

Vielleicht kann man das in manchen Teilen auf die Gesetgebung übertragen. Nicht alles, was Gesetz ist, ist gerecht, viele Dinge finden manche absolut ungerecht, andere wiederum absolut richtig.
Ich persönlich zum Beispiel finde, dass es sich mit meinem Gerechtigkeitsempfinden kaum vereinbaren lässt, Leute, die beim Sport durch Doping auffallen, neben den möglichen, etwa Arzneimittelrechtlichen Konsequenzen auch noch in einem eigenen Straftatbestand zu inkriminieren. Ich finde nicht, dass die Gerechtigkeit im Sport ein Gut von solche hohem Stellenwert ist, dass es explizit des strafrechtlichen Schutzen bedarf. Das sehen aber sicherlich einige Menschen, auch eine Menge Juristen, sicherlich ganz anders.
Im Prinzip aber denke ich, orientiert sich der Gesetzgeber wahrscheinlich in vielerlei Hinsicht, zumindest bei prominenten Gesetzgebungsvorhaben, die auch jedem Menschen von der Straße nicht entgehen können, darum, nicht durch zu lasche oder zu stringente Lösungen aufzufallen. Es geht schließlich um die Wiederwahl.

Gruß,

Florian.