Dürfen Telefonwerber mich belästigen?

Es kommt immer öfter vor: Eine wohltätiger Verein ruft an, ob ich nicht mal ein Handtuch bestellen wolle, das in der Behindertenwerkstatt hergestellt, wird, oder ob ich nicht mal eine Zeitschrift bestellen wolle, deren Erlös armen Kindern zugute kommt.
Ich dachte immer, das sei verboten. Wenn ich das den Anrufern vorhalte, sagen sie, ich stände im Branchenbuch, daher dürfen sie das. Ich bin Freiberufler und stehe tatsächlich drin.
Frage: Dürfen die das wirklich?
Wenn nicht, was kann ich dagegen machen? Abmahnung schicken, oder darf das nur ein Rechtsanwalt?
Danke
Gunter

Die Rechtsauffassung des Vereins ist falsch. Solche Anrufe sind idR nur in laufenden Geschäftsbeziehungen zulässig und müssen dann auch einen engen Geschäftsbezug haben. Allenfalls wenn Deine Branche gerade der Handel mit diesen Produkten oder Einkauf dieser Produkte sein würde, könnte man sich noch vorstellen, eine Zulässigkeit durch den Eintrag im Branchenbuch anzunehmen. Dies ist aber bei einem Freiberufler offenkundig ausgeschlossen. Also würde ich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dieses Verhaltens auffordern. Dazu sollte auch ein Anwalt beauftragt werden, der sich dort dann seine Kosten zurückholt. Alternativ, wenn man sich selbst nicht die Hände schmutzig machen will, reicht eine Mitteilung an die Wettbewerbszentrale, die veranlassen dann alles weitere.

Schönen Dank,
Gunter