Widerruf bei Online-Kauf - Einschränkung legal?

Hallo,

habe gerade ein seltsame Einschränkung des Widerrufs-/Rückgabe-Rechts auf einer Online-Shop-Seite gesehen.

Im BGB konnte ich dazu nix finden, was meint Ihr - ist die Einschränkung legal?

Bei folgenden Waren steht generell kein Widerrufsrecht zur Verfügung:
bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
bei entsiegelten Datenträgern
bei Software, deren Seriennummer von aussen zu erkennen ist
bei nach Kundenspezifikation angefertigter oder speziell für den Kunden bestellter Ware
bei Verbrauchsmaterialien (Toner, CD/DVD Rohlinge etc.),
bei Zubehörartikeln wie Taschen (z.B. für Notebooks) oder Kabeln

Okay, die ersten kann ich noch verstehen, aber die letzten beiden? Wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde, wieso darf dann das Widerrufsrecht darauf eingeschränkt werden?

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,

Bei folgenden Waren steht generell kein Widerrufsrecht zur
Verfügung:
bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
bei entsiegelten Datenträgern
bei Software, deren Seriennummer von aussen zu erkennen ist
bei nach Kundenspezifikation angefertigter oder speziell für
den Kunden bestellter Ware
bei Verbrauchsmaterialien (Toner, CD/DVD Rohlinge etc.),
bei Zubehörartikeln wie Taschen (z.B. für Notebooks) oder
Kabeln

das ist eine fast wörtliche Abschrift des § 312d BGB.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

danke für Deine Antwort!

Aber:

das ist eine fast wörtliche Abschrift des § 312d BGB.

Ja den habe ich mir ja auch angesehen, aber wie gesagt - Einschränkungen oder überhaupt Einschränkungsmöglichkeiten für solche Dinge wie Taschen oder Kabel habe ich da nicht gefunden…

Viele Grüße
Frank

Hallo,

das ist doch mumpitz, das steht zwar da drin, schließt doch aber ein, dass du die Ware „ausprobiert“ hast. Du hast bei Zeitschriften sehr wohl ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag. Und wenn es was anderes ist als ein Fernabsatzvertrag, dann gibt es kein sogenanntes Widerrufsrecht (bei Onlinekauf ist es aber eins). Also können all diese Sachen schon wiederrufen werden, wenn sie nicht „ausprobiert wurden“ (also alle Siegel noch dran sind, Tüten noch zu sind, etc.) oder im Fall von Zeitschriften noch nicht ausgeliefert wurden.

Das einzige, was verständlich ist, sind die Waren, die für einen persönlich hergestellt wurden (zum Beispiel Poster mit eigenem Foto), aber selbst da kann noch widerrufen werden, wenn es SOFORT nach Bestellung geschieht (den Fall hatte ich selbst mal, daher das Beispiel).

So denke ich.

Anja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Du hast bei
Zeitschriften sehr wohl ein Widerrufsrecht bei einem
Fernabsatzvertrag.

Du verwechselst das offensichtlich mit einem Abo. Darum geht es hier aber nicht.
Es geht darum, dass einige Dinge explizit vom Gesetz her vom Widerruf ausgeschlossen sind. Hintergrund ist, dass man eine CD z.B. schon kopiert haben könnte, ein Buch/eine Zeitschrift gelesen,…
Imho gilt das nicht für eine Tasche, insofern halte ich diese Einschränkung für ungültig. Aber: ianal.
Gruß
loderunner