Hallo, liebe Forenbesucher,
eine generelle Frage: Wenn ein Steuerberater noch Honorar zu fordern hat (6 Monate aus 2005), hat er das Recht, die Akten einzubehalten, bis der Betrag (ca. 1200 Euro) bezahlt worden ist? Oder ist das eine eher übliche, aber nicht juristisch einwandfreie Methode? Ich weiß sowieso nicht, für was er so viel Geld haben will, er hat nur Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht, aber keine Steuererklärung abgegeben (2005).
Gruß, Susanne
Hallo,
der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde (§ 66 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz).
Grüße, Peter
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Hallo Peter,
danke für die prompte Antwort. Mal sehen, was der Betroffene im aktuellen Fall damit anfangen kann!
Gruß, Susanne
Servus Susanne,
wegen des Einbehaltens von Handakten weißt Du schon Bescheid.
Wegen des Honorars:
Wenn man USt-Voranmeldungen machen will, muss man zuerst die vorgelegten Unterlagen buchhalterisch erfassen. Die Verarbeitung von durch die Mandantschaft vorgelegten Aufzeichnungen ist extrem selten möglich, ohne vorherige Absprache über die Art der verwendeten Software und Einvernehmen betreffend die Qualität der Aufzeichnungen eher gar nicht.
Ein Beispiel aus der durch die Gebührenverordnung vorgegebenen Spanne:
Gegenstandswert = Jahresumsatz, z.B. 50 k€. Gebührenrahmen 2-12/10 von 110€ für die monatliche Buchführung incl. USt-VA. Also 22 - 132 € pro Monat, 6/10 (Mittelwert) = 66€, Auslagenersatz 15% der Gebühr, höchstens 20 € für jeden Monat. Einrichtung der Buchführung nach Zeitaufwand. Anders als bei Steuererklärungen und Abschlussarbeiten ist es kaum möglich, in der FiBu die Mittelwerte aus der Spanne einzuhalten, man muss eher ans obere Ende gehen, damit sich die eingesetzte Zeit halbwegs rechnet. Insbesondere bei neuen Mandaten, bei denen viele Rückfragen anfallen, und bei denen in der laufenden FiBu auch einiges an Beratungsarbeit drin ist, die sich nicht gut separat dokumentieren und abrechnen lässt, sind 10/10 normal und auch im Zweifelsfall oft ohne weiteres zu begründen.
Ohne den Jahresumsatz und die Honorarnote zu kennen, auf der die Gebühr aufgeschlüsselt sein muss, kann man nicht beurteilen, ob die 1.200 € für sechs Monate FiBu viel oder wenig sind. Im vorliegenden Fall sprechen wir von einem Honorar, das zu etwa 3 Mitarbeiterstunden pro Monatsfibu passen würde.
Fazit: Je nach Qualifikation und Ambition des Mandanten lohnt es sich bei kleinen und mittleren Unternehmen oft, wenn die FiBu im Sinn eines „Geburtshelfer-Jobs“ zu Beginn eingehend erläutert wird (das kostet dann richtig Geld), so dass sie sukzessiv durch den Mandanten übernommen werden kann (dann wird das auf die lange Sicht leicht rentabel).
Schöne Grüße
MM