Ansicht der Bundesanwaltschaft im Fall Hoyzer

http://www.hna.de/dpafussballstart/00_20061129153718…

Wie seht ihr das?

http://www.hna.de/dpafussballstart/00_20061129153718…

Urteile werden hierzulande von Gerichten und nicht von Staatsanwaltschaften gefällt.

Gruß
Mike

Urteile werden hierzulande von Gerichten und nicht von
Staatsanwaltschaften gefällt.

Ach was, danke für die Info! Wenn mir das in meinem Jura-Studium mal jemand erzählt hätte, hätte ich bei meiner jetzigen Tätigkeit als Anwalt sicher einige Fälle anders bearbeitet… :wink:

Falls es nicht klar war: es ging mir bei meiner Frage um eine Diskussion über die Rechtsansicht der Bundesanwaltschaft.

Urteile werden hierzulande von Gerichten und nicht von
Staatsanwaltschaften gefällt.

Ach was, danke für die Info!

Bitteschön

Wenn mir das in meinem
Jura-Studium mal jemand erzählt hätte, hätte ich bei meiner
jetzigen Tätigkeit als Anwalt sicher einige Fälle anders
bearbeitet… :wink:

Falls es nicht klar war: es ging mir bei meiner Frage um eine
Diskussion über die Rechtsansicht der Bundesanwaltschaft.

Dummerweise ist meine Glaskugel kaputt, sie zeigt nur noch das Fernsehprogramm der nächsten Woche.

Zum Thema: Ich persönlich halte die Rechtsansicht der Staatsabwaltschaft für falsch, siehe analoge Betrugsfälle in anderen Sportarten, bzw die imho analog zu bewertenden Insidergeschäfte im Aktienhandel.

Es wird ja nicht nur das Wettunternehmen geschädigt, sondern auch (über veränderte Quoten bei der Gewinnausschüttung) die anderen Mitwetter.

Mike

Ich habe im August meine Strafrechtsklausur im Examen über genau dieses Thema geschrieben. Die ist ganz sicher ganz schlecht ausgefallen, aber ganz sicher nicht, weil ich hier sehr wohl von Betrug ausgehe.

Der Bundesanwalt geht davon aus, dass es an der Täuschung fehlt. Welche Täuschung kommt in Betracht? Klar, nur eine konkludente Täuschung über darüber, dass der Angeklagte das Spiel nicht manipuliere. Nur - woran sollte hier die Täuschung scheitern? Typisch für eine konkludente Täuschung ist, dass die abgegebene Erklärung schon deswegen nicht ausdrücklich erfolgt, weil sie sich von selbst versteht. Dass ein Schiedsrichter nicht das Spiel manipuliert, versteht sich doch nun wirklich von selbst.

Im Kopf habe ich, mal folgende Differenzierung gelesen zu haben: Wer eine Wette abschließt, gibt konkludent zu verstehen, dass er das Ergebnis nicht manipuliere; er gibt hingegen nicht zu verstehen, dass er das Ergebnis nicht kenne. Letztlich zeigt das: Betrug ist Kasuistik (das zeigt sich ja auch an tausend anderen Beispielen).

Für mich war es jedenfalls glasklarer Betrug zum Nachteil der Anbieter der Wetten.

Levay

Hallo!

Dummerweise ist meine Glaskugel kaputt, sie zeigt nur noch das
Fernsehprogramm der nächsten Woche.

Es ging um die Diskussion der Ansicht der Bundesanwaltschaft. Das kann ich nur wiederholen. Es ging nicht um die Frage wie das Gericht entscheiden wird. Natürlich kann das niemand wissen.

Zum Thema: Ich persönlich halte die Rechtsansicht der
Staatsabwaltschaft für falsch, siehe analoge Betrugsfälle in
anderen Sportarten, bzw die imho analog zu bewertenden
Insidergeschäfte im Aktienhandel.

Anslogien sind im Strafrecht leider verboten. Zumindest zum Nachteil des Angeklagten. Und die Strafbarkeit des Insiderhandels folgt nicht aus § 263 StGB, sondern, wie Du bereits hast anklingen lassen, aus dem WpHG.

Es wird ja nicht nur das Wettunternehmen geschädigt, sondern
auch (über veränderte Quoten bei der Gewinnausschüttung) die
anderen Mitwetter.

Es geht nicht um den Schaden, es geht um die Täuschung. Wenn ich im Betrugstatbestand schon die Täuschung verneine, dann brauche ich mir über den Schaden keine Gedanken mehr machen.

Ich persönlich finde die Ansicht der Bundesanwaltschaft durchaus nachvollziehbar - wenn ich meinen Kommentar richtig lese hat das aber der BGH selbst und auch schon das RG bei Spielverträgen anders gesehen, die Entscheidungen bezogen sich etwa duf gedopte Pferde und ähnliches.
Ich rechne nicht unbedingt mit einem Freispruch, muss aber ehrlich sagen, dass ich mich in der kürze der Zeit aufgrund meines Mangels an dogmatischem Hintergrund nicht in der Lage sehe, mich für die eine oder die andere Ansicht zu entscheiden. In einer Klausur würde ich mich entscheiden müssen, ich denke, da würde den mal versuchen, irgendwie zugunsten der konkludenten Täuschung zu argumentieren.

Gruß,

Florian.

mEn ist das pferdewettenurteil auf den hoyzer-fall nicht oder nur sehr schlecht anwendbar. hoyzer und co. haben aktiv in das geschehen eingegriffen, darauf bezieht sich das urteil von 1961 nicht (soweit ich das jetzt verstanden habe).

soweit ich das weiß gibts urteile, die die manipulation von gewinnchancen beim glücksspiel als konkludente täuschung sehen.

mal schaun, was der BGH letztendlich sagt. aber meiner bescheidenen meinung nach haben sie die herren wegen betruges strafbar gemacht.

Für mich war es jedenfalls glasklarer Betrug zum Nachteil der
Anbieter der Wetten.

Hallo Levay,
ich kenne mich mit solchen Wetten wenig aus. Wird aber nicht die Quote erst nach Ende errechnet? Dann wäre der Anbieter nicht geschädigt. Dem sollte doch egal sein, wer gewinnt.
Auch die Leute, die einen Einsatz verwetten, sind nicht pauschal geschädigt. Einige haben unbewusst auf den „richtigen“ Spielstand gesetzt.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

nein, die Quote wird beim Wettabschluss errechnet. Der Schaden ist wohl gegeben. Zwar erhalten andere, die auf das andere Ergebnis gesetzt haben, ihren Gewinn nicht, den sie eigentlich verdient hätten. Aber selbst, wenn das den Vermögensabfluss kompensieren würde, würde das den Schaden nicht vermeiden helfen, denn Zuflüsse zum Vermögen, welche einen Abfluss kompensieren können, werden in der strafrechtlichen Beurteilung nur berücksichtigt, wenn sie auf derselben Vermögensverfügung beruhen, die auch zum Abfluss von Vermögenswerten geführt hat.

Levay