Wenn in den Nachrichten die Lottozahlen verlesen werden, wird immer darauf verwiesen, dass die Angaben „ohne Gewähr“ seien.
Angenommen, ein Sender vergisst diesen Zusatz und es würde sich just bei dieser Verlesung ein Fehler einschleichen, könnte ddann tatsächlich ein Spieler mit diesen (falschen) Zahlen vom Sender die Auszahlung seines „Gewinns“ fordern?
Den ‚Vertrag‘ …
… hat der Lottospieler nur mit der Lottogesellschaft. Wenn jemand (Zeitungen, TV usw.) die Zahlen zitieren, kann sicher nichts daraus abgeleitet werden. Der Zusatz „ohne Gewähr“ soll wohl nur vor (sinnlosen) Verklagereien schützen …