der Staat Italien kann, wenn er annimmt, dass ein Regionalgesetz (Landesgesetz) die Befugnisse der Region (Land) überschreitet, dieses durch die Zentralregierung in Rom vor dem Verfassungsgericht anfechten. Die Frist für die Anfechtung des Regionalgesetzes beträgt 60 Tage ab Kundmachung. Dies ist Fakt.
Ist es eigentlich nicht verwunderlich wenn die Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof an eine Frist gebunden ist? So könnte dann doch auch ein verfassungswidriges Regionalgesetz zur Anwendung kommen, ohne dass man (nach Ablauf von 60 Tagen) etwas dagegen tun kann. Eine solche Frist kann sich hoffentlich nur der Gesetzesgeber selbst stellen, dass eine Privatperson Fristen einhalten muss, innerhalb deren sie vor das Verfassungsgericht ziehen muss, wird es wohl hoffentlich nicht geben. D.h. nach Ablauf dieser 60 Tage hätte eine Privatperson, wenn das Regionalgesetz verfassungswidrig ist, eine größere Chance dies durch den Gang zum Verfassungsgericht zu Fall zu bringen, als der Staat, dem dieses Recht nach Ablauf der 60 Tage verwehrt bleibt? Das kann wohl nicht sein? Gibt es in Deutschland auch Fälle, in denen die Bundesregierung an eine Frist gebunden ist, innerhalb derer sie die Verfassungswidrigkeit von Landesgesetzen anfechten muss, oder ist das eine italienische Besonderheit?
hoffentlich nur der Gesetzesgeber selbst stellen, dass eine
Privatperson Fristen einhalten muss, innerhalb deren sie vor
das Verfassungsgericht ziehen muss, wird es wohl hoffentlich
nicht geben.
Aber selbstverständlich. Nach § 93 Abs. 3 Bundesverfassungs-Gerichts-Gesetz gibt es z.B. eine Frist von einem Jahr.
„Normale“ Verfassungsbeschwerden müssen innerhalb eines Monats gestellt werden - richten sich aber regelmäßig nicht unmittelbar gegen das Gesetz selbst.
Das kann wohl nicht sein?
Na, ja, ohne nähere Kenntnisse des italienischen Verfassungsrechts ist das schwierig zu beantworten. Ich glaube Dir ja, dass das was Du schreibst, stimmt. Aber es würde sich die Frage stellen, ob es andere Verfahren gibt, damit das verfassungswidrige Gesetz nicht zur Anwendung kommt. In Deutschland gibt es z.B. noch die sog. „konkrete Normenkontrolle“, d.h. in einem konkreten Rechtsstreit wird dem BVerfG ein Gesetz zur Prüfung vorgelegt - und obwohl es „eigentlich“ nur um den konkreten Rechtsstreit geht, kann das deutsche Verfassungsgericht die Norm dennoch für nichtig erklären - also für generell ungültig und nicht nur in dem konkreten Fall unanwendbar.
Gibt es in Deutschland auch Fälle, in denen die
Bundesregierung an eine Frist gebunden ist, innerhalb derer
sie die Verfassungswidrigkeit von Landesgesetzen anfechten
muss, oder ist das eine italienische Besonderheit?
Die abstrakte Normenkontrolle unterliegt in Deutschland keiner Frist.