Unlauterer Wettbewerb?

Es geht hier um ein sogenanntes Verkaufsportal für Fotozubehör, bei dem man sich als Anbieter anmelden kann und bestimmte Waren verkaufen kann.

Nun meine Frage.

Der Anbieter hat in seinen AGB stehen, dass man sich auf keinem anderen Portal anmelden darf, welches zum Verkauf von Fotozubehör gedacht ist.

Ist das rechtlich in Ordnung oder verschafft sich der Anbieter damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil?

Mir sind jetzt keine persönlichen Meinungen, sondern nur Gesetze, Rechtssprechungen und Fakten wichtig. Ein „ich hab mal gelesen“ hilft hier nicht weiter.

Vielen Dank schonmal.

Hallo Corwin,

Mir sind jetzt keine persönlichen Meinungen, sondern nur
Gesetze, Rechtssprechungen und Fakten wichtig.

Salvatorische Klausel.

Gruß!

Horst

Das halte ich für erklärungsbedürftig. Mir fällt jetzt partout nicht ein, wie du da den Bogen zum Wettbewerbsrecht spannen könnest.

Levay

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Lange Rede…
Hallo Levay,

muss man den Bogen überhaupt spannen? Wenn die Klausel schon dem Kunden gegenüber ungültig ist, dann ist es wettbewerbsrechtlich wohl eh schon klar.

Wenn mein Bäcker mir die Brötchen nur unter der Bedingung verkauft, dass ich nie niemals nicht bei einem anderen Bäcker kaufe, dann kann er mir halt gestohlen bleiben. Natürlich könnten wir einen Sonderdeal aushandeln, dass er mir die Brötchen zum Sonderpreis läßt…

Davon war hier aber keine Rede. Urteile und Gesetze zu Bäckers Brötchen kenne ich nicht, aber ich weiss, dass der Kunde, der einen Vertrag unterschreibt, ungültige Klauseln ablehnen kann.

Deshalb enthalten die meisten Verträge die salvatorische Klausel, die besagt, dass der Rest trotzdem gültig ist. (Ich weiss… sag ich dir nix Neues…) und deshalb fiel mir zu den „harten“ Forderungen (Gesetz oder Urteile) nix anderes ein. Denn wenn die Klausel nicht gelten sollte, dann kann man sie auch anfechten. Wenn das die Konkurrenz macht, freue ich mich als Kunde sogar darüber.

Gruß!

Horst

Hallo,
ianal.

Wenn die Klausel schon
dem Kunden gegenüber ungültig ist, dann ist es
wettbewerbsrechtlich wohl eh schon klar.

Es könnte doch trotzdem unlauterer Wettbewerb sein, weil es eine Irreführung des Kunden ist, oder nicht?
Ein Mondpreis hatte ja auch keine Gültigkeit und ist trotzdem - oder eigentlich: gerade deswegen - nicht erlaubt.
Gruß
loderunner

Hallo loderunner,

Es könnte doch trotzdem unlauterer Wettbewerb sein, weil es
eine Irreführung des Kunden ist, oder nicht?

ja, das war mein Gedanke.

Gruß!

Horst