unlauterer Wettbewerb?
Von: , Frage gestellt am Sa, 2. Dez 2006
Es geht hier um ein sogenanntes Verkaufsportal für Fotozubehör, bei dem man sich als Anbieter anmelden kann und bestimmte Waren verkaufen kann.
Nun meine Frage.
Der Anbieter hat in seinen AGB stehen, dass man sich auf keinem anderen Portal anmelden darf, welches zum Verkauf von Fotozubehör gedacht ist.
Ist das rechtlich in Ordnung oder verschafft sich der Anbieter damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil?
Mir sind jetzt keine persönlichen Meinungen, sondern nur Gesetze, Rechtssprechungen und Fakten wichtig. Ein "ich hab mal gelesen" hilft hier nicht weiter.
Vielen Dank schonmal.
