Sozialversicherungspflicht!

Die gesetzliche Sozialversicherungspflicht beginnt doch mit derzeit 630,00 DM. - oder?

Kann eine gesetzliche Krankenkasse, ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Verdienst von 630,15 DM Brutto als nicht Versicherungspflichtig anerkennen!!!

Kennt jemand ein Rechtskräftiges Urteil zur Sozialversicherungspflicht.

Hi!

Die gesetzliche Sozialversicherungspflicht beginnt doch mit
derzeit 630,00 DM. - oder?

Nur, wenn es keine „Erstbeschäftigung“ woanders gibt.

Kann eine gesetzliche Krankenkasse, ein
Beschäftigungsverhältnis mit einem Verdienst von 630,15 DM
Brutto als nicht Versicherungspflichtig anerkennen!!!

Meines Wissens nach NICHT!

Gruß
Guido

Bei se wei - die Grenze wird wohl im nächsten Jahr auf 325 Euro angehoben

Nachtrag
Eine SV-Pflicht besteht auch bei „richtigen“ Geringfügigen Beschäftigungen (die übrigens nicht 630,- im Monat, sondern 7560,- im Jahr als Grenze haben!), nur dass dann der Arbeitgeber die Kosten alleine trägt.

Eine SV-Pflicht besteht auch bei „richtigen“ Geringfügigen
Beschäftigungen (die übrigens nicht 630,- im Monat, sondern
7560,- im Jahr als Grenze haben!), nur dass dann der
Arbeitgeber die Kosten alleine trägt.

Ferner verschwinden die Beiträge im „schwarzen Loch“ der Sozialkassen, denn es gibt keinerlei aus der Zahlung ableitbaren Leistungsanspruch.

Wenn ich das richtig sehe, müßte doch bei einem Jahresentgelt von > 7560,00 DM , also z. B. 7572,00 DM = 631,00 DM/Monat auch eine Leistungspflicht für die Krankenkasse bestehen? Das hieße, volle Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse für insgesamt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von ungefähr 230 DM? Hm, da könnten Leute aber auf Ideen kommen…

Gruß
Wolfgang

Eine Voraussetzung ist die Verdienstgrenze: mehr als 630 DM im Monat (auf jahresbasis). Eine weitere ist die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit: Ab 15 Wochenstunden beginnt die Versicherungspflicht
Achtung: Gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse, diese sind immer sozialverischerungspflichtig.

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