Sozialversicherungspflicht!

Von: , Frage gestellt am Do, 5. Okt 2000

Die gesetzliche Sozialversicherungspflicht beginnt doch mit derzeit 630,00 DM. - oder?

Kann eine gesetzliche Krankenkasse, ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Verdienst von 630,15 DM Brutto als nicht Versicherungspflichtig anerkennen!!!!

Kennt jemand ein Rechtskräftiges Urteil zur Sozialversicherungspflicht.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Sozialversicherungspflicht!

    Hi! Die gesetzliche Sozialversicherungspflicht beginnt doch mit
    derzeit 630,00 DM. - oder?
    Nur, wenn es keine "Erstbeschäftigung" woanders gibt. Kann eine gesetzliche Krankenkasse, ein
    Beschäftigungsverhältnis mit einem Verdienst von 630,15 DM
    Brutto als nicht Versicherungspflichtig anerkennen!!!!
    Meines Wissens nach NICHT!

    Gruß
    Guido

    Bei se wei - die Grenze wird wohl im nächsten Jahr auf 325 Euro angehoben

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Nachtrag

      Eine SV-Pflicht besteht auch bei "richtigen" Geringfügigen Beschäftigungen (die übrigens nicht 630,- im Monat, sondern 7560,- im Jahr als Grenze haben!), nur dass dann der Arbeitgeber die Kosten alleine trägt.

      • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
        Re: Noch'n Nachtrag

        Eine SV-Pflicht besteht auch bei "richtigen" Geringfügigen
        Beschäftigungen (die übrigens nicht 630,- im Monat, sondern
        7560,- im Jahr als Grenze haben!), nur dass dann der
        Arbeitgeber die Kosten alleine trägt.
        Ferner verschwinden die Beiträge im "schwarzen Loch" der Sozialkassen, denn es gibt keinerlei aus der Zahlung ableitbaren Leistungsanspruch.

        Wenn ich das richtig sehe, müßte doch bei einem Jahresentgelt von > 7560,00 DM , also z. B. 7572,00 DM = 631,00 DM/Monat auch eine Leistungspflicht für die Krankenkasse bestehen? Das hieße, volle Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse für insgesamt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von ungefähr 230 DM? Hm, da könnten Leute aber auf Ideen kommen...

        Gruß
        Wolfgang

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Sozialversicherungspflicht!

    Eine Voraussetzung ist die Verdienstgrenze: mehr als 630 DM im Monat (auf jahresbasis). Eine weitere ist die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit: Ab 15 Wochenstunden beginnt die Versicherungspflicht
    Achtung: Gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse, diese sind immer sozialverischerungspflichtig. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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