Antwort von
nach 19 Stunden
hilfreich
Re: Noch'n Nachtrag
Eine SV-Pflicht besteht auch bei "richtigen" Geringfügigen
Beschäftigungen (die übrigens nicht 630,- im Monat, sondern
7560,- im Jahr als Grenze haben!), nur dass dann der
Arbeitgeber die Kosten alleine trägt.
Ferner verschwinden die Beiträge im "schwarzen Loch" der Sozialkassen, denn es gibt keinerlei aus der Zahlung ableitbaren Leistungsanspruch.
Wenn ich das richtig sehe, müßte doch bei einem Jahresentgelt von > 7560,00 DM , also z. B. 7572,00 DM = 631,00 DM/Monat auch eine Leistungspflicht für die Krankenkasse bestehen? Das hieße, volle Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse für insgesamt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von ungefähr 230 DM? Hm, da könnten Leute aber auf Ideen kommen...
Gruß
Wolfgang