Guten Tag,
letzten erzählte mir jemand folgendes (und es kam mir schleierhaft vor.):
Jemand stirbt.
Sie hinterläßt nichts von Wert, außer eventuelle Forderungen, weil jemand nicht rechtzeitig informiert wird oder die Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die dieser nächstes Jahr erstellt.
Die Kinder schlagen jetzt das Erbe aus, um diese Nebenkosten nicht zahlen zu müssen.
Den Enkeln (und der Urenkelin) wird jetzt gesagt, sie müßten bis spätestens 6 Wochen nach dem Tod der alten Dame auch das Erbe ausschlagen, sonst müßten sie die Nebenkosten o.ä. zahlen. Ebenso die noch minderjährige Urenkelin.
Kann das echt so sein?
Müßten die nicht vorher informiert werden (von irgendeiner offiziellen Stelle) das ihre Eltern das Erbe ausgeschlagen haben. Und diese setzt dann eine Frist.
Wenn so ein Enkel jetzt im Ausland leben würde und womöglich gar keinen Kontakt mehr hätte, dann würde der ja womöglich gar nicht vom Tod seiner Oma erfahren und hätte dann plötzlich ihre Schulden.
Das erscheint mir irgendwie unrecht.
Könnt ihr zur Diskussion beitragen?
Das würde mich sehr freuen.
Gruß und Danke
Kerstin
P.S. Ich weiß ich hätte erst im Archiv suchen sollen, ich guck da mal jetzt noch. Im Zweifel lösch ich mich ganz schnell.