Verjährung bei Grundstückskauf

Ein Freund und ich haben folgende Situation konstruiert:
1995 hat jemand ein unvermessenes Grundstück gekauft (von einer größeren Institution).
Die Fläche wurde geschätzt und es wurde vereinbart, dass Differenzen zur später vermessenen Fläche finanziell ausgeglichen werden. Vermessung und Grundbuchumtragung zogen sich dann einige Jahre hin und die besagte Institution schickte ihre Forderung 2003 an den zuständigen Notar. Der ließ die Sache liegen und fordert jetzt (Nov. 2006) die Zahlung des austehenden Restbetrages der sich durch die Vermessung ergeben hat (das Grundstück war etwas größer als geschätzt)
Jetzt die Streitfrage: Ich behaupte die Verjährungsfrist von drei Jahren ist nicht erreicht! Die Frist beginnt erst Ende des Jahres in dem die Forderung gestellt wird. In unserem Konstrukt 2003 bis Ende 2006.
Mein Freund sagt, dass die Sache auf jeden Fall verjährt wäre, weil dem fiktiven Käufer die Forderung ja erst im Nov 2006 (also nach 11 Jahren) zugestellt wurde.
Wer hat Recht und verjährt so eine Forderung überhaupt?
Gruß

Holger

Hallo Holger,

ein (ja immer notarieller) Grundstückskaufvertrag gilt üblicherweise als Titel (entsprechende Klauseln sind normalerweise, ich weiß nicht ob sogar zwangsläuig enthalten), so dass eine Forderung aus diesem Vertrag erst nach 30 Jahren verjährt. Die eigentliche Frage ist wohl, wie der Ausgleich vereinbart worden ist, um den es hier geht.

Gruß Oskar

Hallo Holger,

Gruß Oskar

Hallo!
Vielen Dank für die Antwort.
Wir haben beschlossen, dass in unserem konstruierten Beispiel der Ausgleich als solcher vertraglich festgelegt wurde (im Kaufvertrag). Die Abweichung von der geschätzten Grundstücksgröße ist dann 2003 von einem Mitarbeiter der verkaufenden Institution schriftlich dem Notar mitgeteilt worden der Käufer hat (auch 2003) seine Zustimmung zum Inhalt dieser Mitteilung (Grundstücksgröße und Preis) gegeben.
Wir haben noch einige andere Szenarien entworfen. Die würden aber den Rahmen sprengen. Die eigentliche Frage der „Verjährung“ ist ja im Prinzip auch schon geklärt! (ich hatte zumindest soweit recht, dass die Sache NICHT verjähr ist)

Holger