Hallo liebe Rechtskundigen
Im Geschichtsbrett kam eine Diskussion darüber auf, wer denn nun das Urheberrecht an Hitlers „Mein K®ampf“ hält.
Die offizielle Version ist ja, dass dieses Recht dem Freistaat Bayern zugefallen ist, und zwar per Beschlagnahme durch die Alliierten.
(man könnte natürlich mit „Besatzungsrecht brach damals Deutsches Recht“ argumentieren, aber das ist irgendwie langweilig)
Frage 1. Hitler hatte ja ein Testament, in dem er seinen gesamten Besitz der NSDAP vermachte, auf diese Art und Weise wäre somit auch das Urheberrecht für obiges Machwerk auf die Partei übergegangen. Das Testament wurde aber niemals vollstreckt. Wann findet eigentlich der Eigentumsübergang auf die Erben statt? Mit dem Tod des Erblassers oder erst später. Sprich wurde die NSDAP mit dem Tod Hitlers zumindest rechtlich Eigentümer der Urheberrechte.
Frage 2. Lt Deutschem Urheberrechtsgesetz kann ein Urheberrecht nur vererbt werden, aber nicht beschlagnahmt oder anderweitig übertragen werden. Was würde nun mit einem auf eine Institution per Erbschaft übergegangenem Urheberrecht passieren, wenn diese Organisation zwangsweise oder auch nicht zwangsweise aufgelöst wird.
Erlischt das dann?
Und was passiert mit den Nutzungsrechten am Werk in so einem Fall.
Fragende Grüsse
Mike