Rechtslage zur Präimplantationsdiagnostik

Hallo,

eine Frage an alle Rechtskundigen:
Verstößt das PID-Verfahren gegen das aktuelle Embryonenschutzgesetz?

Ich habe mehrmals gelesen, es sei umstritten. Welche Paragraphen werden jetzt mit diesem Verfahren in Verbindung gebracht?
Was spricht dagegen? Welche Auslegung der Paragraphen ist grundlegend für die PID?

Fragende Grüße

is, qui artem odit

Hallo,

Verstößt das PID-Verfahren gegen das aktuelle
Embryonenschutzgesetz?

Ja.

Was spricht dagegen? Welche Auslegung der Paragraphen ist
grundlegend für die PID?

Nach § 2 Abs. 1 des Embryonenschutzgesetzes ist es verboten, den Embryo „zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck zu verwenden“.
Ziel der PID ist es nun gerade nicht, den Embryo zu erhalten, sondern ggf. zu „töten“ - wenn er bei der PID „durchfällt“.
Einen anderen Zweck kann die PID ja - solange es noch
keine PIT (Therapie) gibt, nicht erfüllen.

Gruß, trobi