Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: һ а r w і n, Frage gestellt am Mo, 4. Dez 2006)
Hallo zusammen,
Person A wohnt in seiner Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnanlage. Er hat Zugang zur Tiefgarage (Schlüssel) aber keinen Tiefgaragenstellplatz.
Jetzt ist es so das Person A wenn er beim Einkaufen war mit dem Auto in die Tiefgarage fährt und für ca. 10 min das Auto in dem Durchfahrtweg auf der Seite abstellt. Andere Autos können allerdings an ihm vorbeifahren.
Person A war gerade beim Einkaufen kam zurück und stellte sich wieder an die Stelle. Die Frau von der Hausverwaltung kam in die Tiefgarage und stellte Person A zu Rede. Person A hat seine Sachen ca. 5 min nach oben gebracht in den 1. OG. Sie sagte die Motorhaube wäre schon ganz kalt. (Klar Person A ist gerade 10min Auto gefahren). Dann meinte sie nächstes mal würde das Auto abgschleppt, da es Hausfriedxensbruch wäre. Person A ist da anderer Meinung, da er ja einen Schlüssel hatte. Er meinte zu ihr auf den Kosten für das Abschleppen würde sie sitzen bleiben. Sie meinte Person A müsste bei Abholung bezahlen.
Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt würde?
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums verklagen? Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
Person A wohnt in seiner Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnanlage. Er hat Zugang zur Tiefgarage (Schlüssel) aber keinen Tiefgaragenstellplatz.
Jetzt ist es so das Person A wenn er beim Einkaufen war mit dem Auto in die Tiefgarage fährt und für ca. 10 min das Auto in dem Durchfahrtweg auf der Seite abstellt. Andere Autos können allerdings an ihm vorbeifahren.
Person A war gerade beim Einkaufen kam zurück und stellte sich wieder an die Stelle. Die Frau von der Hausverwaltung kam in die Tiefgarage und stellte Person A zu Rede. Person A hat seine Sachen ca. 5 min nach oben gebracht in den 1. OG. Sie sagte die Motorhaube wäre schon ganz kalt. (Klar Person A ist gerade 10min Auto gefahren). Dann meinte sie nächstes mal würde das Auto abgschleppt, da es Hausfriedxensbruch wäre. Person A ist da anderer Meinung, da er ja einen Schlüssel hatte. Er meinte zu ihr auf den Kosten für das Abschleppen würde sie sitzen bleiben. Sie meinte Person A müsste bei Abholung bezahlen.
Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt würde?
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums verklagen? Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
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Re: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: Μ а l t e, Antwort nach 8 Min)
Hi,
A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu suchen.
So einfach ist das.
Gruß,
M.
A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu suchen.
So einfach ist das.
Gruß,
M.
Re^2: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: w o r l d w і d e f а b, Antwort nach 14 Min)
Huhu!
A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu
suchen.
Möchtest Du damit ernsthaft behaupten, ein Abschleppen wäre rechtmäßig?suchen.
So einfach ist das.
Wie alles im Leben?Re^3: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: M а l t e, Antwort nach 37 Min)
Huhu!
rechtmäßig?
wenn ich das behaupten wollen würde, dann hätte ich das so geschrieben. Ich halte es jedoch für sinnvoller, Ursachen zu behandeln anstatt an Symptomen herumzudoktorn.
Und ja, dann werden die meisten Dinge im Leben so einfach ;-)
Gruß,
Malte
A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu
suchen.
Möchtest Du damit ernsthaft behaupten, ein Abschleppen wäresuchen.
rechtmäßig?
Und ja, dann werden die meisten Dinge im Leben so einfach ;-)
Gruß,
Malte
Re^2: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: h a r w і n, Antwort nach 38 Min)
Person A hat mittels Schlüssel Zugang zur Tiefgarage, ob Tiefgaragenstellplatz oder nicht. Es ist ein Mehrfamilien Wohnblock, es stehen auch Fahrräder etc. in der Tiefgarage. Die Tiefgarage ist somit auch allen anderen Personen zugänglich. Abladen von Einkäufen und zwischenzeitliches Parken ohne andere beim ausparken zu bewhindern ist gang und gebe. Außerdem steht diesbezüglich nichts in der Hausordnung und es ist kein Schild vorhanden der kurzfristiges Parken in dem Bereich verbietet. Also wie kann jemand der Zugang zu dem Grundstück mittels Schlüssel hat verboten werden seine alltäglichen Besorgungen abzuladen?
Die Besorgungen werden mittels Aufzug in den 1. OG gebracht. Direkt vor dem Haus ist Feuerwehranfahrzone. z. B. Getränkekästen etc. müsste man von der Strasse ca. 100m oder mehr transportieren.
Die Besorgungen werden mittels Aufzug in den 1. OG gebracht. Direkt vor dem Haus ist Feuerwehranfahrzone. z. B. Getränkekästen etc. müsste man von der Strasse ca. 100m oder mehr transportieren.
Re: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: d r а m b е l d і е r, Antwort nach 2 h, 42 Min)
Hi harwin,
solange das Fahrzeug niemanden behindert, wird Frau H wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Wenn sie überhaupt ein Unternehmen findet, das in dieser Lage ein Auto abschleppt.
Gruß Ralf
solange das Fahrzeug niemanden behindert, wird Frau H wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Wenn sie überhaupt ein Unternehmen findet, das in dieser Lage ein Auto abschleppt.
Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte
das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt
würde?
Die Lebenserfahrung spricht dagegen, dass Herr A das Wegfahren vergisst, und vieles dafür, dass Herr A seine Grenzen ausloten möchte.das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt
würde?
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums
verklagen?
Kann er. Besser wäre, vorher einen Anwalt zu befragen.verklagen?
Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer lässt ein Fahrzeug ohne Bezahlung vom Hof.Gruß Ralf
Anmerkung
(Autor: l о d е r u n n е r, Antwort nach 20 h, 57 Min)
Hallo,
Bezahlung vom Hof.
Doch. Weil, wie Du oben schon selber schreibst, das Abschleppen schon vorher vom Auftraggeber bezahlt wird. Das Abschleppunternehmen hat gar kein Recht, das Fahrzeug zu behalten.
Gruß
loderunner (ianal)
Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer lässt ein Fahrzeug ohneBezahlung vom Hof.
Gruß
loderunner (ianal)
Re: Anmerkung
(Autor: d r а m b е l d i е r, Antwort nach 1 Tag, 2 h, 51 Min)
Hi loderunner,
Wie sich Fragen, Antworten und neue Erkenntnisse entwickeln, lässt sich nicht immer vorhersagen.
Gruß Ralf
wie Du oben schon selber schreibst
oben ist hier unten. Oder anders gesagt: später :-)))Wie sich Fragen, Antworten und neue Erkenntnisse entwickeln, lässt sich nicht immer vorhersagen.
Gruß Ralf
Re: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: f е о m а n і а, Antwort nach 2 h, 58 Min)
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums
verklagen?
Nein. Dazu müsste die Entwendung des Kfz illegal geschehen sein. Das unberechtigte Abstellen kann als Besitzstörung angesehen werden, wogegen die Hausverwaltung ein Abwehrrecht hat.verklagen?
Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer wird das Auto herausgeben, ohne sich bezahlen zu lassen (auch wenns nicht ganz legal ist)Re^2: Abschleppen von Fahrzeug
(Autor: h a r w і n, Antwort nach 5 h, 21 Min)
Die Hausverwaltung wird durch die Eigentümerversammlung einberufen.
D. h. da Person A Eigentümer ist ist es doch auch sein Besitzstand, da die Tiefgarage zur Allgemeinnutzung da ist. Sonst hätte ja Person A keinen Tiefgaragenschlüssel oder?
D. h. da Person A Eigentümer ist ist es doch auch sein Besitzstand, da die Tiefgarage zur Allgemeinnutzung da ist. Sonst hätte ja Person A keinen Tiefgaragenschlüssel oder?
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