Abschleppen von Fahrzeug

Hallo zusammen,

Person A wohnt in seiner Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnanlage. Er hat Zugang zur Tiefgarage (Schlüssel) aber keinen Tiefgaragenstellplatz.
Jetzt ist es so das Person A wenn er beim Einkaufen war mit dem Auto in die Tiefgarage fährt und für ca. 10 min das Auto in dem Durchfahrtweg auf der Seite abstellt. Andere Autos können allerdings an ihm vorbeifahren.
Person A war gerade beim Einkaufen kam zurück und stellte sich wieder an die Stelle. Die Frau von der Hausverwaltung kam in die Tiefgarage und stellte Person A zu Rede. Person A hat seine Sachen ca. 5 min nach oben gebracht in den 1. OG. Sie sagte die Motorhaube wäre schon ganz kalt. (Klar Person A ist gerade 10min Auto gefahren). Dann meinte sie nächstes mal würde das Auto abgschleppt, da es Hausfriedxensbruch wäre. Person A ist da anderer Meinung, da er ja einen Schlüssel hatte. Er meinte zu ihr auf den Kosten für das Abschleppen würde sie sitzen bleiben. Sie meinte Person A müsste bei Abholung bezahlen.
Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt würde?
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums verklagen? Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

Hi,

A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu suchen.

So einfach ist das.

Gruß,

M.

Huhu!

A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu
suchen.

Möchtest Du damit ernsthaft behaupten, ein Abschleppen wäre rechtmäßig?

So einfach ist das.

Wie alles im Leben?

Huhu!

A hat keinen TG-Stellplatz und somit in der TG nichts zu
suchen.

Möchtest Du damit ernsthaft behaupten, ein Abschleppen wäre
rechtmäßig?

wenn ich das behaupten wollen würde, dann hätte ich das so geschrieben. Ich halte es jedoch für sinnvoller, Ursachen zu behandeln anstatt an Symptomen herumzudoktorn.

Und ja, dann werden die meisten Dinge im Leben so einfach :wink:

Gruß,

Malte

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Person A hat mittels Schlüssel Zugang zur Tiefgarage, ob Tiefgaragenstellplatz oder nicht. Es ist ein Mehrfamilien Wohnblock, es stehen auch Fahrräder etc. in der Tiefgarage. Die Tiefgarage ist somit auch allen anderen Personen zugänglich. Abladen von Einkäufen und zwischenzeitliches Parken ohne andere beim ausparken zu bewhindern ist gang und gebe. Außerdem steht diesbezüglich nichts in der Hausordnung und es ist kein Schild vorhanden der kurzfristiges Parken in dem Bereich verbietet. Also wie kann jemand der Zugang zu dem Grundstück mittels Schlüssel hat verboten werden seine alltäglichen Besorgungen abzuladen?
Die Besorgungen werden mittels Aufzug in den 1. OG gebracht. Direkt vor dem Haus ist Feuerwehranfahrzone. z. B. Getränkekästen etc. müsste man von der Strasse ca. 100m oder mehr transportieren.

Hi harwin,

solange das Fahrzeug niemanden behindert, wird Frau H wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Wenn sie überhaupt ein Unternehmen findet, das in dieser Lage ein Auto abschleppt.

Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte
das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt
würde?

Die Lebenserfahrung spricht dagegen, dass Herr A das Wegfahren vergisst, und vieles dafür, dass Herr A seine Grenzen ausloten möchte.

Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums
verklagen?

Kann er. Besser wäre, vorher einen Anwalt zu befragen.

Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer lässt ein Fahrzeug ohne Bezahlung vom Hof.

Gruß Ralf

Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums
verklagen?

Nein. Dazu müsste die Entwendung des Kfz illegal geschehen sein. Das unberechtigte Abstellen kann als Besitzstörung angesehen werden, wogegen die Hausverwaltung ein Abwehrrecht hat.

Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer wird das Auto herausgeben, ohne sich bezahlen zu lassen (auch wenns nicht ganz legal ist)

Die Hausverwaltung wird durch die Eigentümerversammlung einberufen.
D. h. da Person A Eigentümer ist ist es doch auch sein Besitzstand, da die Tiefgarage zur Allgemeinnutzung da ist. Sonst hätte ja Person A keinen Tiefgaragenschlüssel oder?

D. h. da Person A Eigentümer ist ist es doch auch sein
Besitzstand, da die Tiefgarage zur Allgemeinnutzung da ist.

wie das eigentum an anwesen verteilt ist, muss man in den entsprechenden dokumenten nachlesen. wenn man aber separat parkplätze erwerben kann/ konnte hat man als wohnungseigentümer nicht automatisch miteigentum/ mitbesitz an der tiefgarage und den parkplätzen.

Sonst hätte ja Person A keinen Tiefgaragenschlüssel oder?

aus dem besitz eines schlüssel lässt sich nicht automatisch ein nutzungsrecht in form von parken ableiten.

Hallo!

Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer wird das Auto
herausgeben, ohne sich bezahlen zu lassen (auch wenns nicht
ganz legal ist)

Hier würde ich gerne tiefer gehen:

  • wie lässt es sich herleiten, dass der Abschleppunternehmer und ggf. auch die sog. KfZ-Verwahrstelle das Auto herauszugeben hätte?

  • welche Mittel wären Eurer Einschätzung nach akzeptabel, um sich ein abgeschlepptes und im Eigentum befindliches Auto zurückzuholen?
    Wäre es rechtens, das Auto im Extremfell durch Beschädigung/Zerstörung eines Tores oder einer Schranke zu „befreien“ ?

Gerade in einem Fall wie dem vorliegenden, wo ein Auto ggf. unberechtigt abgeschleppt wird, wird der Fahrzeughalter die Kosten für Abschleppen und Verwahrung nicht tragen müssen. Eigentlich müsste der Abschleppunternehmer sich den Rechnungsbetrag doch vom Auftraggeber, also im obigen Fall der Hausverwaltung, holen, richtig? Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er den Betrag vom Halter einfordern und ein Pfandrecht am Fahrzeug ableiten können?

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Hier würde ich gerne tiefer gehen:

  • wie lässt es sich herleiten, dass der Abschleppunternehmer
    und ggf. auch die sog. KfZ-Verwahrstelle das Auto
    herauszugeben hätte?

wie du schon schreibts benutzen die abschlepp-unternehmer das auto als pfand und machen somit von einem zurückbehaltungsrecht gebrauch. dieses recht besteht aber nur zwischen gläubiger und schuldner. hier ist nicht autofahrer der schuldner, sondern der auftraggeber. somit besteht kein zurückbehaltungsrecht seitens des abschlepp-unternehmer.

anders ist bei KfZ-Verwahrstelledie von Polizei u.a betrieben werden. deren schuldner ist der autofahrer selbst. diese stellen dürften das auto bis zur zahlung einbehalten. (unter vorbehalt!! entscheident ist auch das verhältnis von forderung und pfandwert).

es kann ebenso vorkommen, dass abschlepp-unternehmer wie ein inkasso-unternehmen auftreten, also ihre forderungen gg den ursprünglichen vertragspartner im eigenen namen eintreiben. diese tätigkeit wäre genehmigungspflichtig und darf somit nicht von jedem x-beliebigen abschlepp-unternehmen durchgeführt werden.

der anspruch auf herausgabe ergibt aus den besitzrechten § 858 ff BGB.

  • welche Mittel wären Eurer Einschätzung nach akzeptabel, um
    sich ein abgeschlepptes und im Eigentum befindliches Auto
    zurückzuholen?
    Wäre es rechtens, das Auto im Extremfell durch
    Beschädigung/Zerstörung eines Tores oder einer Schranke zu
    „befreien“ ?

mEn nein. die besitzstörung am auto und die daraus entstehenden rechte reichen nicht als rechtfertigungsgrundlage für eine sachbeschädigung, gefährdung des straßenverkehrs etc.

  • welche Mittel wären Eurer Einschätzung nach akzeptabel, um
    sich ein abgeschlepptes und im Eigentum befindliches Auto
    zurückzuholen?

wenn sich der abschlepper strikt weigert, bleibt nur der gang vor gericht… ansonsten könnte man mit anzeige wg. nötigung drohen bzw. die polizei rufen

Gerade in einem Fall wie dem vorliegenden, wo ein Auto ggf.
unberechtigt abgeschleppt wird, wird der Fahrzeughalter die
Kosten für Abschleppen und Verwahrung nicht tragen müssen.
Eigentlich müsste der Abschleppunternehmer sich den
Rechnungsbetrag doch vom Auftraggeber, also im obigen Fall der
Hausverwaltung, holen, richtig?

richtig

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er den Betrag vom Halter einfordern und ein :stuck_out_tongue:fandrecht am Fahrzeug ableiten können?

s.o.

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Moin, harwin,

noch ein Aspekt, auf den mich ein Abschleppunternehmer hingewiesen hat: Für Privatleute wird der Abschleppunternehmer nur gegen Vorkasse tätig. Zumindest dieser, das werden andere aber kaum anders handhaben.

Gruß Ralf

Hallo,

Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer wird das Auto
herausgeben, ohne sich bezahlen zu lassen (auch wenns nicht
ganz legal ist)

Andersrum: der Abschleppunternehmer lässt sich das Abschleppen vorher bezahlen. Vom Auftraggeber. Und deshalb hat er weder Grund noch Handhabe, das Auto festzuhalten. Ein Abschleppunternehmer ist schließlich keine Polizei noch handelt er hier im Auftrag eines Amtes.
Gruß
loderunner (ianal)

Anmerkung
Hallo,

Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer lässt ein Fahrzeug ohne
Bezahlung vom Hof.

Doch. Weil, wie Du oben schon selber schreibst, das Abschleppen schon vorher vom Auftraggeber bezahlt wird. Das Abschleppunternehmen hat gar kein Recht, das Fahrzeug zu behalten.
Gruß
loderunner (ianal)

In einer Eigentümerversammlung wird ja auch bestimmt ob die Hausverwaltung weiter für die Wohnanlage zuständig ist. Sie kann ja in einer Versammlung jederzeit abgesetzt werden.

Vor allem verstehe ich nicht dass andere Personen ja auch die Tiefgarage zum Abladen benutzen.
Ein Schlüssel sagt was über Nutzungsrechte. Gut, d.h. doch dass Person A die Tiefgarage nutzen kann zum Abladen seiner Besorgungen, er parkt ja nicht in einem Parkplatz.
Kurzzeitiges Abladen und wieder herausfahren wäre dann ja kein parken.
Aber wo fängt der Zeitrahmen an und wo hört er auf? Es stehen ja auch keine Parkenverboten Schilder da, bzw. steht es nirgendwo.

Gibt es den Abschleppfahrzeuge die in eine so enge Tiefgarageneinfahrt reinpassen, ist gerade mal um einen Meter breiter als ein normaler PKW? Was wenn Person A sein altes Auto nicht abholt im Fuhrpark des Abschleppunternehmens? Kann er wegen Nötigung (keine Herausgabe ohne Zahlung) das Abschleppunternehmen anzeigen?
Kann die Polizei das Abschleppunternehmen zur Herausgabe zwingen?

In einer Eigentümerversammlung wird ja auch bestimmt ob die
Hausverwaltung weiter für die Wohnanlage zuständig ist. Sie
kann ja in einer Versammlung jederzeit abgesetzt werden.

Vor allem verstehe ich nicht dass andere Personen ja auch die
Tiefgarage zum Abladen benutzen.
Ein Schlüssel sagt was über Nutzungsrechte. Gut, d.h. doch
dass Person A die Tiefgarage nutzen kann zum Abladen seiner
Besorgungen, er parkt ja nicht in einem Parkplatz.

Das sind alles Probleme, die man am Besten im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung klärt.

Kurzzeitiges Abladen und wieder herausfahren wäre dann ja kein
parken.
Aber wo fängt der Zeitrahmen an und wo hört er auf? Es stehen
ja auch keine Parkenverboten Schilder da, bzw. steht es
nirgendwo.

Ab 3 min bzw. verlassen des Fzg ist es Parken.

Gibt es den Abschleppfahrzeuge die in eine so enge
Tiefgarageneinfahrt reinpassen, ist gerade mal um einen Meter
breiter als ein normaler PKW?

Falsche Frage für dieses Brett, aber ich sage mal ja. Technisch möglich ist fast alles.

Was wenn Person A sein altes
Auto nicht abholt im Fuhrpark des Abschleppunternehmens?

Vermutlich wird der Abschlepper den Besitzer anmahmen und das Fahrzeug im Rahmen ein Zwangsvollstreckung irgendwann mal versteigert.

Kann er wegen Nötigung (keine Herausgabe ohne Zahlung) das
Abschleppunternehmen anzeigen?

Ja.

Kann die Polizei das Abschleppunternehmen zur Herausgabe
zwingen?

Könnte die Pol vielleicht. Das ganze ist aber ein zivilrechtliches Problem und aus solchen hält sich die Pol bekanntermaßen raus.

Nun Person zeigt das Abschleppunternehmen einfach an, dann muss doch die Polizei eingreifen. Verweigerte herausgabe von fremden Eigentum ist das nicht Nötigung? Ferner habe ich diesbezüglich gerade einen Artikel unter http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp…

gelesen. Da sind die Gerichte unterschiedlichster Meinung. Vor allem darf es wohl nicht so schnell gehen das man abgeschleppt wird. Vor allem nicht wenn man dadruch niemanden behindert.

Nachtrag
Vor allem stellt sich hier die Frage ist Person A nicht Miteigentümer der Tiefgarage auch wenn er keinen Stellplatz hat? Vor allem wenn es Gemeinschaftseigentum ist?

ich halte es für relativ kindisch solange zu frage, bis man die die antworten bekommt, die man hören möchte.

sicherlich ist das abschleppen nicht ganz astrein. das parken allerdings auch nicht.

es gibt zwei lösungen für das problem:

  1. einfach parken und es drauf ankommen lassen. dann die ergebnisse hier posten…

oder

  1. im rahmen der nächsten eigentümerversammlungen das problem ansprechen und eine gütliche lösung anstreben

Hi loderunner,

wie Du oben schon selber schreibst

oben ist hier unten. Oder anders gesagt: später :smile:))

Wie sich Fragen, Antworten und neue Erkenntnisse entwickeln, lässt sich nicht immer vorhersagen.

Gruß Ralf