Nabend Daniel!
Person XY hat sich völlig korrekt verhalten.
Nein, hast du nicht meine Antwort gelesen???
Gemäß
Fernabsatzgesetz kann jeder Vertrag, bei dem die
Vertragsschließenden bei den Verhandlungen oder Abschluss
nicht physisch anwesend waren (d.h. nur per Internet, Telefon,
Fax etc.), stets einen Monat vom Verbraucher widerrufen werden
kann.
Erstens ist es seit fast 5 Jahren im BGB und nicht mehr im FernabsG geregelt, zweitens gilt das nicht absolut, sondern wie ich bspw. aufgezeigt habe für einige Arten von Verträgen eben nicht! Ergo: nicht „jeder Vertrag“ ist widerruflich!
Der Unternehmer hat den Verbraucher über sein Recht zum
Widerruf nachweislich (!!!) zu informieren.
Man muss nur über die Rechte informieren, die auch bestehen. Über nicht bestehende Rechte braucht man natürlich kein Wort zu verlieren, oder erwartest du beim Kauf eines Hauses auch Informationen über Arzthaftung in Takkatukkaland?
Sofern er es nicht
kann, kann der Verbraucher den Vertrag theoretisch bis in alle
Ewigkeit widerrufen, eine Bagatellgrenze gibt es nicht. In
diesem Falle wären aber die bis dahin erbrachten Leistungen zu
erstatten.
Die Rechtsfolge passt leider nicht, weil das Gesetz nicht korrekt erfasst wurde!
Davon aber mal ganz abgesehen: Der Verlag hat keine
Unterschrift für das Abo, kann also nichts nachweisen.
Er wird mutmaßlich das Telefonat aufgezeichnet haben. Verträge sind auch mündlich oder konkludent abschließbar!
Meines
Erachtens will der Verlag die Person XY nur Angst einjagen. XY
muss keine Befürchtung haben, auch wenn mal Post von einem
Inkassobüro kommt. Und sollte mal ein Mahnbescheid vom Gericht
kommen, dann wird eben Widerspruch eingelegt, dann geht das
Ganze ggf. vor Gericht.
Und dann wirds ganz teuer. Wie gesagt, die materielle Rechtslage ist leider so, dass ein Widerrufsrecht besteht!!! Insoweit müsste nach Verzug der Kunde alle Kosten für Anwalt, Inkasso, Mahnung und Gericht tragen!
Aber so weit lassen diese Firmen es
meist nicht kommen, denn sie wissen, dass sie verlieren und
auf den Kosten sitzen bleiben.
Vielleicht Banken? Ich hoffe du kennst dich bei Bankrecht und beim Verbraucherkredit maßgeblich besser aus. Ansonsten gilt immer: ein Blick ins Gesetz vermeidet geschwätz!
Mfg vom
showbee