Können Kinder enterbt werden?

Hallo,
kann ein Vater seine Kinder enterben (ohne dass die Kinder dies wissen), oder bleibt immer ein Pflichtteil über? Vorstellung: Ein Ehepaar mit Kindern wird geschieden, der Vater zieht in eine andere Stadt, heiratet erneut und adoptiert die Kinder seiner neuen Frau. Er hat keinen Kontakt mit seinen leibl. Kindern mehr. Bleibt für diese ‚Kinder‘ ein Erbteil übrig, oder geht alles an die neue Familie? Werden die leibl. Kinder überhaupt vom Gericht (oder einer Behörde) über den Tod des Vaters informiert?

Flaves

kann ein Vater seine Kinder enterben (ohne dass die Kinder
dies wissen), oder bleibt immer ein Pflichtteil über?

Hallo,

Enterbung ja, Pflichtteilsanspruch bleibt. Alles hängt aber davon ab, das überhaupt etwas über bleibt. Der Vater ist zu Lebzeiten nicht zu sparsamer Lebensführung verpflichtet, dass jeder Abkömmling mindestens xxx Euro erhalten kann.

Der Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Erbfall aber gegen die Erben und nur in Geld, also kein Anspruch auf Möbel, Auto, Haus & Co.

Mfg vom

showbee

Hallo,

kann ein Vater seine Kinder enterben (ohne dass die Kinder
dies wissen), oder bleibt immer ein Pflichtteil über?

Sowohl als auch. Enterben bedeutet, jemandem sein gesetzliches Erbrecht zu entziehen. Das ist einfach durch Testament möglich und muss nicht einmal ausdrücklich geschehen. Die Einsetzung anderer Erben in der Form, dass für einen bestimmten gesetzlichen Erben nichts mehr (bzw. ggf. auch einfach nur weniger als sein Pflichtteilsanspruch) übrig bleibt, reicht. Einige wenige gesetzliche Erben haben dann allerdings Anspruch auf einen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Form eines Geldanspruchs gegen die Erben beträgt. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, Kinder, Enkel deren Eltern vorverstorben sind, und Eltern in Ermangelung von Kindern. D.h. wenn Kinder da sind und diese enterbt wurden, dann steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu, den sie aber geltend machen müssen.

Vorstellung: Ein Ehepaar mit Kindern wird geschieden, der
Vater zieht in eine andere Stadt, heiratet erneut und
adoptiert die Kinder seiner neuen Frau. Er hat keinen Kontakt
mit seinen leibl. Kindern mehr. Bleibt für diese ‚Kinder‘ ein
Erbteil übrig, oder geht alles an die neue Familie?

Die adoptierten neuen Kinder werden zwar ebenfalls Erben, allein das Erbrecht der leiblichen Kinder wird dadurch nicht aufgehoben.

Werden die
leibl. Kinder überhaupt vom Gericht (oder einer Behörde) über
den Tod des Vaters informiert?

Das ist immer eine heikle Sache. Wenn gerichtlich kein Testament zu eröffnen ist und kein Erbschein erstellt werden muss, dann kommt es durchaus vor, dass potentielle Erben nur durch Zufall vom Todesfall erfahren.

Gruß vom Wiz

Das ist immer eine heikle Sache. Wenn gerichtlich kein
Testament zu eröffnen ist und kein Erbschein erstellt werden
muss, dann kommt es durchaus vor, dass potentielle Erben nur
durch Zufall vom Todesfall erfahren.

Ich dachte bisher, es würde in jedem Fall ein Erbschein erstellt. Schon allein deshalb, weil der Staat evtl. Steuern kassieren will…

Ich dachte bisher, es würde in jedem Fall ein Erbschein
erstellt. Schon allein deshalb, weil der Staat evtl. Steuern
kassieren will…

Hi,

nein, der Erbschein hat zivilrechtliche Wirkung. Das Finanzamt ist bei kleinen Erben eh immer außen vor und wenn mehr vererbt wird, dann erfährt das Finanzamt das schon :wink:

Mfg vom

showbee

Hallo,
jaaaaneeein.
Das etwas Verwirrende ist, dass (wenn der Erblasser schreibt: „xy
bekommt nichts“) zunächst einmal der Enterbte seinen Pflichtteil
bekommt, also gar nicht enterbt wird in dem Sinne, dass er leer
ausgeht. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass man das Erbe
ganz entzieht. Aber dafür müssen bestimmte Voraussetzungen geben sein,
das muss man begründen (und ggfl. auch beweisen … äh, wie kann man
das als Toter???) Also, zum Beispiel das schöne Beispiel „grober
Undank“. Oder ein tätlicher Angriff. Allein aus der Tatsache, dass kein
Kontakt mehr besteht, kann das nicht abgeleitet werden.
LG Richard

Das etwas Verwirrende ist, dass (wenn der Erblasser schreibt:
„xy
bekommt nichts“) zunächst einmal der Enterbte seinen
Pflichtteil
bekommt, also gar nicht enterbt wird in dem Sinne, dass er
leer
ausgeht.

Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun. Ein Pflichtteilsberechtigter ist *nicht* automatisch auch ein Erbe. Diese Annahme wird auch nicht dadurch richtig, dass sie so weit verbreitet ist.

Levay

Hallo,

Ich dachte bisher, es würde in jedem Fall ein Erbschein
erstellt. Schon allein deshalb, weil der Staat evtl. Steuern
kassieren will…

Nein, ein Erbschein wird nur unter bestimmten Bedingungen gebraucht. Z.B. wenn eine Immobilie umzuschreiben ist, und kein öffentliches Testament vorliegt (bei dem das Grundbuchamt dann auf den Erbschein verzichten kann). Ganz viele Erbfälle gehen daher ohne Erbschein über die Bühne und ich habe selbst schon einige Fälle verschollener Pflichtteilsberechtigter gehabt, die so langfristig (vielleicht nie) positiv vom Erbfall erfahren (sie müssten sich natürlich denken, dass kein Erblasser ewig lebt, kümmern sich aber oft nicht darum).

Für die Erbschaftssteuererklärung sieht es so aus, dass das Finanzamt die Formulare an den ersten besten greifbaren Erben schickt und sich damit zufrieden gibt, wenn der diese sauber ausgefüllt zurückreicht und ggf. fällige Steuern bezahlt. Da Pflichtteilsansprüche ja erst einmal geltend gemacht werden müssen und nicht automatisch bestehen, ergibt sich auch insoweit kein Problem mit verschollenen Pflcihtteilsberechtigten. Wer noch nichts vom Erbfall weiß und insoweit auch noch nichts geltend gemacht hat, muss ja auch nichts versteuern.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Das etwas Verwirrende ist, dass (wenn der Erblasser schreibt:
„xy
bekommt nichts“) zunächst einmal der Enterbte seinen
Pflichtteil
bekommt, also gar nicht enterbt wird in dem Sinne, dass er
leer
ausgeht.

Levay hat es ja schon angedeutet, Du stiftest hier Verwirrung, weil Du selbst offenbar Erb- und Pflichtteilsrecht nicht richtig auseinander hältst.

Ein Erbrecht steht ohne Testament den Angehörigen nach bestimmten Quoten zu. Mit Testament/Erbvertrag kann ich aber auch beliebige Dritte zu meinen Erben machen. Einigen wenigen der gesetzlichen Erben steht aber unabhängig vom Erbrecht ein Pflichtteilsanspruch zu. Es handelt sich hierbei um Kinder, Enkel, wenn die Kinder vorverstorben sind, Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind, und den Ehegatten. Dieser Pflichtteilsanspruch entsteht aber nicht automatisch, sondern muss geltend gemacht werden. Auch sichert dieser Anspruch keinen Anteil am Erbe (im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge), sondern bedeutet lediglich einen Anspruch in Geld gegen die Erben.

D.h. wenn ich einen gesetzlichen Erben enterbe, kann dies durchaus bedeuten, dass er gar nichts bekommt. Und zwar dann, wenn er nicht in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten fällt oder wenn er einen ihm ggf. zustehenden Pflichtteilsanspruch nicht geltend macht, wofür es unterschiedliche Gründe geben kann.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass man das
Erbe
ganz entzieht. Aber dafür müssen bestimmte Voraussetzungen
geben sein,
das muss man begründen (und ggfl. auch beweisen … äh, wie
kann man
das als Toter???) Also, zum Beispiel das schöne Beispiel
„grober
Undank“. Oder ein tätlicher Angriff. Allein aus der Tatsache,
dass kein
Kontakt mehr besteht, kann das nicht abgeleitet werden.

Du schreibst hier jetzt von der Pflichtteilsentziehung, die tatsächlich eher theoretischer Natur ist, da die Anforderungen hierfür in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung zunehmend höher geworden sind.

Gruß vom Wiz

Hallo,
also, wenn ich mich nicht ganz täusche, dann steht im Titel irgendwo
„Kinder“. Deshalb bin ich nicht auf andere Verwandte, Nichtverwandte
oder so eingegangen. Aber danke, dass auch dieser Punkt nochmal
angesprochen wurde.
Richard