Kündigung Telefonanschluß

Hallo!

Die Klausel: Kündigungsfrist: Mindestens einen Monat zum Ende eines
Quartals. Ist die zulässig? Wenn ja, gilt das auch für Umzüge in
andere Städte?

Dank und Gruss

Hallo,

ja klar ist das zulässig. Die Kündigungsfrist wird bei Vertragsabschluss vereinbart und dann hat man sich daran zu halten. Vertrag ist nun einmal Vertrag. Nur wenn nichts vertraglich geregelt ist, gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. In manchen Fällen ist auch gesetzlich etwas anderes geregelt (z. B. Miet- oder Arbeitsverträge), bei Telefonverträgen wäre es mir aber neu. Schließlich hat sich auch die Telefongesellschaft an die Kündigungsfrist zu halten, wenn sie den Vertrag kündigen will (was aber eher Theorie ist).

Gruß
Daniel

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ok, ich hab mal gehört, dass diese quartalsregelung neuerdings nicht
mehr zulässig ist. klar, fristen gelten natürlich sonst …

was ist mit umzügen? fitnessstudios müssen sich ja auch dem beugen,
wenn man einen ortswechsel macht.

danke!

Hallo Daniel,
da irrst Du.
Wenn der Nutzer A in eine andere Stadt umzieht, in der die Telefongesellschaft B die Dienstleistung (da kein flächendeckendes Netz) nicht zur Verfügung stellen kann, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen.
Grüße
Almut

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Hallo,

Wenn der Nutzer A in eine andere Stadt umzieht, in der die
Telefongesellschaft B die Dienstleistung (da kein
flächendeckendes Netz) nicht zur Verfügung stellen kann, dann
besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14
Tagen.

Steht das in einem Gesetz (in welchem?), in den AGB des Telefonanbieters oder gibt es da Urteile zu?
Gruß
loderunner

Hallo loderunner,
das Wissen kommt aus eigener Erfahrung mit einem Anbieter mit „a“ am Anfang.
Grüße
Almut
PS. Warum sollst Du für eine Dienstleistung bezahlen, die der Anbieter nicht zur Verfügung stellen kann?

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Hi Almut,

das Wissen kommt aus eigener Erfahrung mit einem Anbieter mit
„a“ am Anfang.

Das beantwortet aber nicht die generelle Frage nach der gesetzlichen Grundlage. Wenn der Anbieter das von sich aus einräumt, ist das seine Sache.

PS. Warum sollst Du für eine Dienstleistung bezahlen, die der
Anbieter nicht zur Verfügung stellen kann?

Warum sollte ein Anbieter für deine persönlichen Lebensumstände verantwortlich sein? Damit wir uns nicht mißverstehen: ich finde es gut, wenn ein Anbieter das von sich aus so regelt.

mfg Ulrich

Warum sollte ein Anbieter für deine persönlichen
Lebensumstände verantwortlich sein? Damit wir uns nicht
mißverstehen: ich finde es gut, wenn ein Anbieter das von sich
aus so regelt.

Hallo Ulrich,
da wird ja wohl anders herum ein Schuh draus?
Warum soll ich mein persönliches Leben nach einem Telefonanbieter ausrichten?
Beispiel:
Person wohnt in Grossstadt A. Hat dort Telefonanschluss bei Anbieter B.
Person wird arbeitslos und bekommt neuen Job in Dorf XXX. Dort bietet der Anbieter B aber seine Leistung nicht an, da es dort kein Netz gibt.
Also kann Person A zwar umziehen, muss aber noch weiterhin den sinnlos gewordenen Vertrag mit B erfüllen?
Grüße
Almut

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Hallo,

da wird ja wohl anders herum ein Schuh draus?
Warum soll ich mein persönliches Leben nach einem
Telefonanbieter ausrichten?

Sorry, darum geht es in keiner Weise. Du hast einen Vertrag geschlossen und musst Dich daran halten. Was kann denn der Telefonanbieter dafür, dass Du arbeitslos geworden bist?
Btw., Deine Wohnung kannst Du auch nur mit 3Monatiger Frist kündigen, warum sollte Dir das beim Telefonanbieter unmöglich zuzumuten sein?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

Warum soll ich mein persönliches Leben nach einem
Telefonanbieter ausrichten?

Das mußt du nicht. Du mußt primär nur den Vertrag erfüllen.

Also kann Person A zwar umziehen, muss aber noch weiterhin den
sinnlos gewordenen Vertrag mit B erfüllen?

Es gibt im täglichen Leben „tonnenweise“ Verträge, die bei einem Wechsel der Lebensumstände sinnlos sind, die aber dennoch zu erfüllen sind.

Dennoch hast du die Frage nach der gesetzlichen Regelung eines solchen Sonderkündigungsrechtes nicht beantwortet.

Wobei IMHO und IANAL ich meine, daß es ein Dauerschuldverhältnis ist, das aus einem wichtigen Grund gekündigt werden kann. Aber was ist von den Gerichten als wichtig eingestuft worden?
Frage an die Profis: was heißt wichtig? Wäre ein Umzug sowas wie höhere Gewalt?

mfg Ulrich (IANAL)

ps: zum Thema sinnloser Vertrag: du kaufst ein Auto auf Raten, fährst es zu Schrott und darfst dann immer noch den Kredit weiter bedienen.

Hallo Loderunner,
ich hab jetzt noch mal nachgeschaut:
folgende Unternehmen räumen ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht für einen Anschluss ein (aus Kulanz):
Hansenet
netcologne
T-Online
freenet
arcor
lycos.
Weiterhin kann ich eine Wohnung ja durchaus auch durch die Akzeptanz eines Nachmieters früher loswerden. Und auch wenn ich die Wohnung erst nach 3 Monaten kündigen kann, kann ich ja durchaus schon woanders wohnen und dort telefonieren.
Grüße
Almut
PS. Du bist wohl noch nicht oft wegen einem Job quer durch Dt. gezogen?

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Hallo,

ich hab jetzt noch mal nachgeschaut:
folgende Unternehmen räumen ihren Kunden ein
Sonderkündigungsrecht für einen Anschluss ein (aus Kulanz):

Wie kommst Du darauf, dass das Kulanz ist? Wenn es im Vertrag so drinsteht, ist es eben Bestandteil vom Vertrag.

Weiterhin kann ich eine Wohnung ja durchaus auch durch die
Akzeptanz eines Nachmieters früher loswerden.

Aber Du hast kein Recht darauf.

Und auch wenn
ich die Wohnung erst nach 3 Monaten kündigen kann, kann ich ja
durchaus schon woanders wohnen und dort telefonieren.

Der Vertrag mit Deinem alten Telefonanbieter hindert Dich daran in keiner Weise.

PS. Du bist wohl noch nicht oft wegen einem Job quer durch Dt.
gezogen?

Etwa fünfmal. Was hat das mit der Grundgebühr für’s Telefon zu tun? Machen einen die 30Euro wirklich arm, wenn Du doch wegen des Jobs umzieht? Eine einzige Monatsmiete, ja auch nur eine einzige Heimfahrt zur Familie in der Übergangszeit ist doch wohl schon ein vielfaches davon. Und beides bekommt man auch nicht bezahlt.
Gruß
loderunner

Hallo Loderunner,
manches funktioniert auch aus Kulanz und ohne das es im Vertrag so steht. Im übrigen gibt es Möglichkeiten einen Zweitwohnsitz über das Arbeitsamt zu finanzieren, oder sich einen Teil seiner Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zu holen. War aber nicht das Thema.
Grüße
Almut

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Hallo,

manches funktioniert auch aus Kulanz und ohne das es im
Vertrag so steht.

Ja. Und?

Im übrigen gibt es Möglichkeiten einen
Zweitwohnsitz über das Arbeitsamt zu finanzieren, oder sich
einen Teil seiner Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder
zu holen. War aber nicht das Thema.

Nein. Habe ich auch meines Wissens nicht von gesprochen.

Eigentlich ging es in meinem ersten Post in diesem Thread darum, dass Du verlangt hast, dass jeder seinen Telefonanschluß sofort kündigen können muss, weil ja schließlich jeder nach eigenen Freiheit handeln können muss und nicht nach dem, was er vertraglich abgemacht hat. Und das eben ist und bleibt schlicht Unsinn.
Gruß
loderunner