Kulanzantrag
Von: , Frage gestellt am Do, 5. Okt 2000
Hallo zusammen
Bei meinem 2 Jahre alten Ford Fiesta (50PS) waren die beiden hinteren Radlager kaputt gegangen. Die Reparatur kostete 259 DM. Der Händler stellte einen Kulanzantrag an die Fordfabrik. Diese erstatteten dem Händler daraufhin 104 DM. Die restlichen 155 DM stellte mir der Fordhändler in Rechnung. Ist das in Ordnung so oder müsste das nicht auch eine Kulanzhandlung des Händlers sein? Habe ich einen Anspruch darauf, dass diese Summe der Händler bestreitet?
Muß ich diese Summe an den Händler zahlen, oder muß er die Kosten tragen ?
Danke im vorraus
Jonathan
