Kulanzantrag

Von: , Frage gestellt am Do, 5. Okt 2000

Hallo zusammen

Bei meinem 2 Jahre alten Ford Fiesta (50PS) waren die beiden hinteren Radlager kaputt gegangen. Die Reparatur kostete 259 DM. Der Händler stellte einen Kulanzantrag an die Fordfabrik. Diese erstatteten dem Händler daraufhin 104 DM. Die restlichen 155 DM stellte mir der Fordhändler in Rechnung. Ist das in Ordnung so oder müsste das nicht auch eine Kulanzhandlung des Händlers sein? Habe ich einen Anspruch darauf, dass diese Summe der Händler bestreitet?
Muß ich diese Summe an den Händler zahlen, oder muß er die Kosten tragen ?
Danke im vorraus

Jonathan

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 1 hilfreich
    Re: Kulanzantrag

    Hallo Jonathan,

    es nützt Dir im Moment wenig, daß absehbar die Gewährleistungszeiten in D verlängert werden. Im Moment sind es halt nur 12 Monate für Dein Auto. Was danach kommt, geht in aller Regel zu Lasten Deiner Kasse. Es ist eine dumme Situation, die Dich zum Bittsteller macht. Ein Radlager sollte bei üblicher Beanspruchung länger als 2 Jahre halten. Weil das auch der Hersteller so sieht, gewährt er Dir eine Kostenbeteiligung, immerhin hat er einen Ruf zu verlieren. Einen Rechtsanspruch hast Du aber nicht.

    Gruß
    Wolfgang


    • Antwort von nach 29 Minuten hilfreich
      Re^2: Kulanzantrag

      Hallo Wolfgang

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
      Das heißt, ich kann eigentlich gar nichts machen, außer das Geld zu überweisen.
      Würden andere Autohändler den Betrag übernehmen? Oder ist das unüblich?

      Gruß
      Jonathan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 46 Minuten hilfreich
        Re^3: Kulanzantrag

        Würden andere Autohändler den Betrag übernehmen? Oder ist das
        unüblich?
        Das weiß ich nicht, kommt sicher auch auf den Einzelfall an.
        Als ich kurz nach Ablauf der Garantiezeit mit einer gebrochenen Spannrolle des Zahnriemens unterwegs liegen blieb, schaffte der Händler das Auto auf seine Kosten in die Werkstatt. Auch die Reparatur (eher ein kleiner Betrag wie bei Dir) ging zur Hälfte auf Kulanz. Der Rest blieb bei mir hängen.
        Es gibt nun einmal eine klar begrenzte Garantiezeit, auch wenn sie im Vergleich zu manch anderem Land nur kurz ist. Du wirst zahlen müssen.

        In der Industrie ist die Garantiezeit längst ein Thema bei Kaufvertragsverhandlungen. Da wird nicht nur um den Preis gefeilscht, sondern auch um mindestens 24 Monate Gewährleistung.


        Gruß
        Wolfgang

        • Antwort von nach 51 Minuten hilfreich
          Re^4: Kulanzantrag

          Vielen Dank du hast mir sehr geholfen.

          Gruß
          Jonathan

      • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
        Re^3: Kulanzantrag

        Hi Jonathan,

        ich würde zu dem Händler gehen bei dem du das Auto gekauft hast.
        Denn der ist bestimmt daran Interresiert dir irgenwann nochmal ein Auto zu kaufen. Vielleicht erstattet er dir dann diesen Betrag?

        Grüße
        Michael Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
        Das heißt, ich kann eigentlich gar nichts machen, außer das
        Geld zu überweisen.
        Würden andere Autohändler den Betrag übernehmen? Oder ist das
        unüblich?

        Gruß
        Jonathan

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