Berliner Testament

Hallo,
für welche Fälle eignet sich denn das sogenannte „Berliner Testament“? Muss ein solches Testament beim Notar gemacht werden, oder genügt das Ausfüllen und sichere Verwahren? Wie errechnen sich die Notarkosten für so ein Testament - nach „Gegenstandswert“?
Vielen Dank für alle Antworten
Jens

Hallo,

für welche Fälle eignet sich denn das sogenannte „Berliner
Testament“?

Das Berliner Testament kann als gegenseitiges Testament nur von Ehegatten genutzt werden. Es wird dabei fälschlicherweise allgemein als „Standardlösung“ propagiert. Fälschlicherweise deshalb, weil die kürzestmögliche Formulierung einer gegenseitigen Erbeinsetzung mit Schlusserbeinsetzung der Kinder nur dann Sinn macht, wenn dies keine erbschaftssteuerlichen Nachteile bedeutet und die Kinder dann auch mitspielen. Steuerliche Nachteile ergeben sich z.B. dann, wenn entweder beim Ehegatten im ersten Erbfall der Freibetrag überschritten wird, oder dies beim zweiten Erbfall in Bezug auf die Kinder zu befürchten ist.

Was das „Mitspielen“ der Kinder angeht, so werden diese durch das klassische Berliner Testament im ersten Erbfall enterbt und können daher den Pflichtteil geltend machen. Dieser Tatsache muss man sich bewusst sein, und sollte dafür Vorsorge treffen. Hierzu gehören z.B. auch Strafklauseln im Testament.

Die Zahl weiterer Gründe, die im Einzelfall gegen ein Berliner Testament in Minimalform sprechen können ist nahezu endlos. D.h. nur im konkreten Beratungsgespräch wird man erkennen welche Problemfelder anzusprechen und zu bearbeiten sind. Sei es, dass es Kinder aus früheren Beziehungen gibt, dass ausländisches Vermögen betroffen ist, … Was zudem oft übersehen wird ist, dass das Berliner Testament ohne so genannte Öffnungsklausel den überlebenden Ehegatten in seiner Erbgestaltung bindet, dieser also nach dem Tod des Erstversterbenden dann nicht mehr frei testieren kann. Dies kann gewollt sein, wird oft aber einfach aus Unkenntnis übersehen.

Muss ein solches Testament beim Notar gemacht
werden, oder genügt das Ausfüllen und sichere Verwahren?

Ein Berliner Testament ist grundsätzlich auch in der privatschriftlichen Variante möglich. Allerdings rate ich dringend davon ab, ohne vorherige Beratung als Laie selbst ein Testament abzufassen. Es gibt hierzu diverse Studien, die Laientestamenten ein vernichtendes Zeugnis ausstellen. Also geh zum Notar oder freundlichen spezialisierten Anwaltskollegen und lass dich anständig beraten. Die paar Kröten die Du dafür zahlst sind angesichts der Werte um die es geht sicher gut angelegt.

Wie
errechnen sich die Notarkosten für so ein Testament - nach
„Gegenstandswert“?

Ja

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,
Danke für die superschnelle und detaillierte Antwort!
Was wäre, wenn gar keine Kinder im Spiel wären? Macht ein Berliner Testament dann auch Sinn um im Todesfall den Ehepartner alleine zu begünstigen?
Wäre auch in dieser vereinfachten Situation ein Notar empfehlenswert oder würde dann das Ausfüllen des im Internet zu findenden einseitigen Dokuments, in dem eigentlich nur Namen und Geburtsdatum zu ergänzen sind, genügen?
Nochmal viele Grüße
Jens

Hallo nochmal,

Was wäre, wenn gar keine Kinder im Spiel wären? Macht ein
Berliner Testament dann auch Sinn um im Todesfall den
Ehepartner alleine zu begünstigen?

Die Frage ist weniger, ob es grundsätzlich Sinn machen könnte, oder ob es im konkreten Fall Sinn macht. Und da bringt die Beurteilung von abstrakten Einzelpunkten wenig. Grundsätzlich macht ein Testament gerade auch dann Sinn, wenn keine Kinder da sind, da man nur so das sonst gegebene Erbrecht der Eltern (die übrigens dann sogar ein Pflichtteilsrecht genießen), bzw. über vorverstorbene Eltern das Erbrecht der Geschwister und deren Nachkommen ausschließen kann. Aber genau hier sieht man schon wieder, dass man eben mit solchen abstrakten Einzelfragen für die konkrete Gestaltungsberatung nichts erreicht. Denn die Antwort, dass ein gegenseitiges Testament auch ohne Kinder Sinn macht, ist alleine für sich genommen eine gefährliche Halbwahrheit, da man eben bzgl. des Pflichtteils der Eltern nachdenken muss. Außerdem macht es auch überhaupt keinen Sinn, nur bis zum ersten Erbfall zu denken, sondern muss dann natürlich auch Überlegungen zur Schlusserbergelung treffen. Und die ist ohne leibliche eigene Kinder angesichts der steuerlichen Problematik oft das größte Problem.

Wäre auch in dieser vereinfachten Situation ein Notar
empfehlenswert oder würde dann das Ausfüllen des im Internet
zu findenden einseitigen Dokuments, in dem eigentlich nur
Namen und Geburtsdatum zu ergänzen sind, genügen?

Der Gang zum Anwaltskollegen oder Notar ist grundsätzlich und immer anzuraten. Aus obiger Darstellung ergibt sich ja doch mehr als deutlich, dass die Situation so einfach eben nicht ist. Angesichts der Werte und des anrichtbaren Schadens würde ich die Verwendung von Internetformularen für die Erbgestaltung ungefähr damit gleichsetzen, sich angesichts von unklaren Bauchschmerzen unter eine Maschine zu legen, die anhand durchschnittlicher anatomischer Merkmale dann vollautomatisch den Bauch aufschneidet und dort etwas wegschneidet, wo üblicherweise der Blinddarm zu finden ist. D.h. ohne fachmännische Diagnose und einem dem konkreten Einzelfall angemessenen individuellen Vorgehen, hat Erbgestaltung die Qualität von russischen Roulette. Wenn der Fachman nach ausführlicher Besprechung fundiert zu einer Minimallösung rät ist das eben doch etwas ganz anderes, als wenn ein Laie diese unter Ignoranz der Umstände gewählt hat.

Gruß vom Wiz

2 „Gefällt mir“

Wow!
Die Antwort ist derart gut und fundiert, dass selbst ich keine Fragen mehr habe :wink:
Viele Grüße nochmal und vielen Dank
Jens