Hallo,
ich wollte mal wissen, wie eigentlich die aktuelle Rechtslage bei Unfällen ist. Angenommen, man bleibt beim Einparken an einem anderen Wagen hängen. Es ist nachts und der Halter des Fahrzeugs weder anwesend noch ist damit zu rechnen, dass dieser bald auftaucht. Ist es dann zulässig, eine Nachricht an dem geschädigten Auto zu hinterlassen oder muss man dann immer die Polizei rufen? Und falls man die Polizei ruft, muss man dann mit zusätzlichen Kosten oder einer Anzeige rechnen? Und um das ganze noch ein bißchen komplizierter zu gestalten: Was ist denn wenn man dann auch noch weder Zettel und Stift noch Handy hat und sich vom Unfallort entfernt, um eben diese zu holen - ist das dann Unfallflucht?
Viele Grüße,
aureel
Hallo,
wie lange man warten muss, hängt von den einzelnen Umständen ab (und vom Richter). Es gab mal ein Urteil, wonach man tagsüber durchaus 2 Stunden warten müsse, nachts hingegen wäre eine halbe Stunde ausreichend. Sofort losfahren und nur einen Zettel zu hinterlegen, ist eindeutig Fahrerflucht.
Nachdem man dann gewartet hat, sollte der nächste Weg zur Polizei gehen. Besser: Vom Unfallort anrufen und sich das Okay geben lassen. Warum zusätzliche Kosten und Anzeige? Ein Parkplatzrempler kann doch jedem passieren (es sein denn, man war betrunken).
Tjaaa, wenn weder Zettel noch Sift vorhanden ist: Dann musst du mit deinem Schlüssel Namen und Tel.-Nr. in die Motorhaube kratzen…
Nee, im Ernst: Wenn man dann sofort zur Polizei fährt, dürfte m.E. nichts passieren.
Gruß
Daniel
Danke!
Hallo Daniel,
danke für Deine Antwort. Besonders hat mir der Vorschlag mit dem Einritzen der Nachricht gefallen
Aber für alle Fälle gibt es ja auch noch Lippenstift - der geht von der Windschutzscheibe nämlich gaaaaaaaaaaanz toll wieder ab! 
viele Grüße und nochmals danke,
aureel