Vertrag nur durch email-adresse?

Guten Abend Rechtsgelehrte,

in verschiedenen Foren des Internets liest man häufiger von Online-Anbietern, die mit folgendem Trick versuchen, Kunden für einen kostenpflichtigen Service zu „fangen“:

Auf der Startseite des Anbieters findet man etwas, dass einen interessiert (z.B. ein Kochrezept).
Man klickt nun auf das Rezept und gelangt nicht auf das Rezept sondern auf eine Seite, auf der man seine email-Adresse angeben soll. Keinerlei Hinweis auf Kosten.
Also gibt man die Adresse ein und klickt bei der automatisch an den Rezeptinteressierten versandten Mail auf den mitgeschickten Link.
Auch hier kein Hinweis auf Kosten.

Nun vergehen 3 Monate, die Seite ist längst vergessen, und da flattert per Mail eine Zahlungsaufforderung ins Haus. Man habe das Angebot 3 Monate genutzt und gem. AGB würden nun ~ 40,-- Euro fällig.
Nur gab es keine AGB auf der Seite, zumindest nicht direkt ersichtlich.
Auch in der ersten Mail (zum Aktivieren des Angebots) keinerlei Hinweis auf AGB und Kosten.
Allerdings eine angehängte PDF-Datei mit AGB, die derjenige aber nicht gesehen hat, da kein Hinweis darauf dabei war und er ja nur zur Aktivierung aufgefordert wurde.

So z.B. hätte der Text aussehen können:

_um die … downloaden und nutzen zu können, müssen Sie nur noch Ihre Anmeldung aktivieren.
Bitte rufen Sie dazu folgenden Link auf:

Link: http ://www…-server.com/?ac=v&i=671&s=iyfq0TWC7WgY

(Sollte die Adresse nicht als Link dargestellt werden, kopieren Sie sie bitte vollständig in die Adresszeile Ihres Browsers.)

Mit freundlichen Grüßen,
…_

Nun zur Frage:
Wäre hier ein rechtlich bindender Vertrag zustande gekommen, obwohl kein Hinweis auf die Kosten bzw AGB angegeben wurden?
Auch sind dem Anbieter keine realen Daten des Rezeptinteressierten bekannt. Es ist nur die email-Adresse angegeben wurden, an die der Anbieter in der Folge auch alle Mahnungen schickt.

Danke schonmal für Eure Antworten

Gruß
R.

Hallo,

Auch sind dem Anbieter keine realen Daten des
Rezeptinteressierten bekannt. Es ist nur die email-Adresse
angegeben wurden, an die der Anbieter in der Folge auch alle
Mahnungen schickt.

Mal angenommen es wäre in Vertrag zu stande gekommen.
Antwortet der Abgemahnte nicht auf die Schreiben,
wäre es doch sowas wie „unbekannt Verzogen“.

Ich würde daher sagen das es theoretisch so ausgehen könnte,
das selbst wenn ein Vertrag zu stande gekommen wäre,
der Anbieter nichts weiter tun würde. Denn solche Anbieter hätten bestimmt viele solcher Fälle wie du ihn beschreibst. Und gegen jeden einzelnden der sich weigert zu Klagen wäre sicherlich ein Aufwand der für den Anbieter nicht in Frage kommt.

Gruß
Jonny

Hallo,

könnte der Anbieter nicht die Anschrift anhand der Email-Adresse herausbekommen?

Gruß

Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

könnte der Anbieter nicht die Anschrift anhand der
Email-Adresse herausbekommen?

Ja. da gibt es 2 Mögliechkeiten:

Zum einen könnte der Email Anbieter bei dem die Adresse registriert ist die Adressdaten freiwillig an den Anbiter des Online-Angenbotes herausgeben. Allerdings wäre dies in den meisten Fällen wohl nicht AGB konform und wenn es bekannt wird sehr sehr Ruf-Schädigent.

Zum anderen könnte der Anbieter des Online-Angebotes eine einstweilige Verfügung durch einen Richter erlangen, der den Anbiter der E-mail Adresse zwingt die Daten herauszugeben.
Dies Erfordert aber eine Prüfung des Falles. (Kein Gericht gibt dazu einfach so seine erlaubnis). Und da das mit Kosten verbunden ist, wird sich der Anbieter des Online Angebotes auch dieser Methode wohl kaum bedienen. Zumal es bestimmt nicht bei einem Fall für den Klagenden Anbiter bleiben wird.

Deswegen wird es wie immer laufen. Drohen, drohen, noch mehr drohen
und am ende hört man nichts mehr…

Gruß
Jonny

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