Hallo.
Angenommen Herr Muster wäre Student und würde noch bei seinen Eltern wohnen. Er bekäme Post von der GEZ. In solch einem Brief verweist die GEZ gerne auf eine Auskunftspflicht, welche auch gerichtlich durchgesetzt werden könne. Angenommen dieser Student würde weniger als 276€ verdienen. Er müßte deshalb seine Geräte laut Rückseite des Schreibens *nicht* extra anmelden.
Im Prinzip ist es also egal, ob Student Muster ein Gerät hat oder nicht - er muß sowieso nicht zahlen.
Trotzdem bietet der Antwortbogen für seinen Fall nur die Möglichkeit, dass er zwar Geräte besitzt, doch sein Einkommen „unterhalb des Regelsatzes für Haushaltsangehörige“ liegt. Dabei muss er auch gleich die Teilnehmernummer seiner Eltern angeben.
Ich frage mich nun: Wenn Herr Muster doch eh nicht zahlen muss, wofür muss er dann angeben, dass er Geräte besitzt? Dies stellt in meinen Augen eine Art Anmeldung dar - wenn auch entgeltfrei.
Macht es juristisch einen Unterschied, wenn er einfach angibt, gar keine Geräte zu besitzen - was ja kostentechnisch auf das selbe hinausläuft?..
Denn nun mal ganz utopisch angenommen er würde angeben, keine Geräte zu haben und man würde ihm das Gegenteil beweisen können.
Was würde ein Richter dazu sagen? Würde der Student in irgendeiner Form belangt werden können? Die GEZ soll Gebühren einziehen, das hätte sie bei Student Muster sowieso nicht tun können. Muster hätte vielleicht eine Statistik geringfügig verfälscht, aber nicht die Instiution an sich in Ihrer Funktion eingeschränkt, sie nicht um die Gebühren betrogen, die sie eintreiben soll.
Bin gespannt auf eure Meinungen!
Manch einem wird dieses Thema überflüssig vorkommen, aber ich finde es interessant, wieso man eine Quasi-Anmeldung abgeben soll, wenn doch im selben Brief steht, dass Geräte eben nicht extra angemeldet werden müssen… Es geht hier nicht um einen gesonderten Haushalt, für den sich der Student von der Gebührenpflicht befreien lassen könnte z.B… Es geht um die selbe Anschrift wie die Eltern haben.
Gruß
Werner
Hallo
Angenommen Herr Muster wäre Student und würde noch bei seinen
Eltern wohnen. Er bekäme Post von der GEZ. In solch einem
Brief verweist die GEZ gerne auf eine Auskunftspflicht, welche
auch gerichtlich durchgesetzt werden könne. Angenommen dieser
Student würde weniger als 276€ verdienen. Er müßte deshalb
seine Geräte laut Rückseite des Schreibens *nicht* extra
anmelden.
Im Prinzip ist es also egal, ob Student Muster ein Gerät hat
oder nicht - er muß sowieso nicht zahlen.
Trotzdem bietet der Antwortbogen für seinen Fall nur die
Möglichkeit, dass er zwar Geräte besitzt, doch sein Einkommen
„unterhalb des Regelsatzes für Haushaltsangehörige“ liegt.
Dabei muss er auch gleich die Teilnehmernummer seiner Eltern
angeben.
Ich frage mich nun: Wenn Herr Muster doch eh nicht zahlen
muss, wofür muss er dann angeben, dass er Geräte besitzt? Dies
stellt in meinen Augen eine Art Anmeldung dar - wenn auch
entgeltfrei.
Hier wird Anmeldepflicht mit Auskunftspflicht verwechselt.
Fällt man in die Gruppe der prinzipiell Anmeldepflichtigen (vereinfacht: Empfangsgerät in Nutzung), fällt man unter die Auskunftspflicht. Die besteht auch weiter, falls er aus irgendwelchen Gründen von den Gebühren befreit wird.
Der Grund für die Vorgehensweise dürfte sein, das nicht der Rundfunkteilnehmer über seine Gebührenbefreiung entscheidet, sondern die GEZ.
Macht es juristisch einen Unterschied, wenn er einfach angibt,
gar keine Geräte zu besitzen - was ja kostentechnisch auf das
selbe hinausläuft?..
Natürlich. Erstens ist er erstmal gebührenpflichtig. Da in diesem Fall natürlich auch noch keine Befreiung vorliegt, ist er ein normaler Schwarzseher.
Denn nun mal ganz utopisch angenommen er würde angeben, keine
Geräte zu haben und man würde ihm das Gegenteil beweisen
können.
Was würde ein Richter dazu sagen? Würde der Student in
irgendeiner Form belangt werden können? Die GEZ soll Gebühren
einziehen, das hätte sie bei Student Muster sowieso nicht tun
können. Muster hätte vielleicht eine Statistik geringfügig
verfälscht, aber nicht die Instiution an sich in Ihrer
Funktion eingeschränkt, sie nicht um die Gebühren betrogen,
die sie eintreiben soll.
Da Befreiungen nicht rückwirkend gelten, wird folgendes passieren (vorausgesetzt, ein Gericht müsste darüber urteilen):
Zahlung der Gebühren für die letzten 5 Jahre (für die Zeit liegt ja keine Befreiung vor). Anschliessende Anmeldung bei der GEZ mit gleichzeitiger Befreiung, von nun an müssen also keine Gebühren mehr bezahlt werden.
Gruß, DW.