Fristlose Kündigung

Hallo

Kann ich als Arbeitgeber einem meiner Angestellten, der täglich stundenweise während der Arbeitszeit vor dem Internet sitzt und dort private Angelegenheiten regelt und ab und zu auch Sexseiten besucht, fristlos kündigen?

Bin dankbar für jeden Hinweis

Gruss Thierry

Hi!

Hast Du Deinen Mitarbeitern irgendwann mal in Form eines Rundschreibens (ggf. mit Unterschrift Betriebsrat) die private Nutzung untersagt?

Wenn nicht - hast Du es ihm untersagt (schriflich)?

Auf alle Fälle solltest Du zur Sicherheit erst eine Abmahnung verfassen.

Gruß
Guido

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Hi Thierry,

so einfach ist das - leider - nicht, schon gar nicht fristlos.

Den Spezialisten mußt Du erst einmal abmahnen und ihm die Chance a) zur Stellungnahme - na ja, was gibt es schon für wichtige Gründe, um eine Sex-Site aufzusuchen und b) zur Besserung geben. Hat er Besserung gelobt und hält sich auch tatsächlich daran, ist alles OK. Falls er aber munter weitergeht, ist eine erneute Abmahnung mit Kündigungsandrohung fällig. Erwischst Du ihn dann tatsächlich nach der zweiten Abmahnung dabei, daß er Sex-Sites besucht oder Privatkram erledigt, kannst Du ihn FRISTGERECHT entlassen.

Zugegeben, die Kündigungskiste im Zusammenhang mit der Internet-Problematik ist noch recht umstritten, allerdings werten mittlerweile Arbeitsrechtler und Gerichte z. B. private Telefonate am Arbeitsplatz (natürlich nur die ausgehenden und wenn kein generelles Privat-Telefonate-Verbot besteht) als Diebstahl. Schließlich muß der AG die Gebühren bezahlen. Ähnlich ist es dann auch mit dem Internet, auch hier fallen Gebühren an (wenn man nicht gerade eine Flat hat).

Was die „Erledigung privater Angelegenheiten“ angeht: klar, während er seinen Privatkram erledigt (ob nun eMails versenden oder zig Bewerbungen für die Liebste tippen), kann er seine Arbeitskraft nicht dem AG zur Verfügung stellen und hätte theoretisch (ich wiederhole: theoretisch!) keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Zeit.

Na ja, wenn es nicht in 8 Stunden lange Sessions ausartet, die Angestellten auch mal Überstunden schieben, das Klima in der Firma ansonsten stimmt und vor allem: wenn die Arbeit erledigt wird, wird sich kein Chef darüber aufregen, wenn jemand mal vom Büro aus etwas Privates erledigt.

Meine fleißigen Bienchen besuchen zwar keine Sex-Sites, erledigen aber ihren Privatkram vorwiegend vom Büro aus (hast Du schon mal versucht, nach 17:00 Uhr eine Behörde zu erreichen?!). Stört mich nicht die Bohne. Hauptsache die Fristsachen sind erledigt und die Tagespost flattert spätestens bis 17:15 Uhr in den gegenüber vom Büro stehenden Briefkasten.

Gruß

Tessa

Hallo Tessa,

richtig ist allemal, daß es einer Abmahnung bedarf - schriftlich und mit konkreter Benennung des bemängelten Sachverhalts sowie dem genauen Zeitpunkt. Also z. B. … Sie benutzten entgegen schriftlicher Weisung vom soundsovielten den firmeneigenen Internetzugang für private Zwecke am … (genaues Datum und Uhrzeit). Es gehört eine deutliche Mißfallensäußerung dazu und für den Fall der Wiederholung die angedrohte Konsequenz. Der Mitarbeiter sollte unterschreiben, daß er die Abmahnung zur Kenntnis genommen hat.

Wenn das alles so formgerecht passiert und der Mitarbeiter führt sein Verhalten dennoch fort, kann man von einem vertrauensvollen Verhältnis sicher nicht mehr sprechen. In so einem Fall kann auch eine fristlose Kündigung angemessen sein. Für die ordentliche Kündigung - also unter Einhaltung der Kündigungsfrist - braucht der AG ansonsten so einen Zwergenaufstand nicht zu veranstalten. Genau genommen braucht man eine fristgemäße Kündigung nicht einmal zu begründen, obwohl es in aller Regel natürlich eine Begründung für den Schritt im Kündigungsschreiben gibt.

Eine fristlose Kündigung ist ein schwerwiegender Schritt und der AG muß damit rechnen, daß die Kündigung vor dem Arbeitsgericht angefochten wird. Für den Fall der erfolgreichen Anfechtung sollte deshalb rein vorsorglich gleich die fristgemäße Kündigung ausgesprochen werden.

Kaum vorstellbar, daß ein Chef einem fähigen Mitarbeiter fristlos kündigt, weil gelegentlich Internet, Telefon oder sonst etwas privat genutzt werden. Vermutlich wird das Arbeitsverhältnis vorher schon belastet gewesen sein und die private Internetnutzung ist nur der konkret greifbare Anlaß. Dabei kann dem Unternehmen auch nennenswerter Schaden entstehen. Weniger die paar Mark für die Internet- und Telefonkosten. Die vergeigte Arbeitszeit ist um ein Vielfaches teurer.

Es gibt auch Fälle, in denen eine vorherige schriftliche Abmahnung entbehrlich ist. Vor reichlich 10 oder 12 Jahren benutzte einer meiner damaligen Mitarbeiter das ausdrücklich für gelegentliche Telefonate freigegebene Telefon. Genauer: Er setzte sich in eine weitgehend ungestörte Ecke und begann, ausgiebig Süßholz zu raspeln. Bis dahin ging mich das nichts an. Ich verließ den Raum und kam ungefähr eine Stunde später wieder zurück. Der Mitarbeiter saß immer noch am Telefon. Er hatte es sich mittlerweile mit Zigaretten und Getränk gemütlich gemacht. Er raspelte immer noch Süßholz. Das lange Gespräch mißfiel mir. Ich sprach ihn deshalb an, worauf er nur kurz aufsah und weiter raspelte, obwohl wir in eng terminierter Arbeit erstickten und jede Hand gebraucht wurde. Daraufhin kündigte ich ihm auf der Stelle fristlos. Der Mitarbeiter ließ sich bei der Gewerkschaft beraten, zog vor Gericht und verlor. So ganz einfach und eindeutig war das aber nicht, denn immerhin war die private Telefonbenutzung für die damals 14 Mitarbeiter ausdrücklich erlaubt. Merke also: Es kommt immer auf den Einzelfall und das rechte Maß an. Was für ein paar Minuten nicht der Rede wert ist, muß der Chef deshalb noch lange nicht dauerhaft dulden.

Gruß
Wolfgang

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