Wie sind eigentlich die neuen Richtlinien für die ASU?
Im Bussgeldkatalog hab ich nur gefunden, dass bei Überschreitung von mehr als 8 Monaten ein Verwarnungsgeld fällig wird.
Ich glaube mich aber zu erinnern, dass vor einigen Monaten die Grenzen verschärft wurden.
Im Bussgeldkatalog hab ich nur gefunden, dass bei
Überschreitung von mehr als 8 Monaten ein Verwarnungsgeld
fällig wird.
Das sollte man tunlichst vermeiden, immerhin gibt es dafür auch einen Punkt in Flensburg dafür! (Übrigens auch bei Überschreitung der HU)
Was ist bei ner Überschreitung von 1-2 Wochen?
Fällt in die „Kulanzzeit“, d. h. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30,- DM gibt es erst bei einer Überschreitung von zwei Monaten.
Wie das allerdings bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gehandhabt wird, würde mich auch mal interessieren.
Im Bussgeldkatalog hab ich nur gefunden, dass bei
Überschreitung von mehr als 8 Monaten ein Verwarnungsgeld
fällig wird.
Das sollte man tunlichst vermeiden, immerhin gibt es dafür
auch einen Punkt in Flensburg dafür! (Übrigens auch bei
Überschreitung der HU)
Was ist bei ner Überschreitung von 1-2 Wochen?
Fällt in die „Kulanzzeit“, d. h. ein Verwarnungsgeld in Höhe
von 30,- DM gibt es erst bei einer Überschreitung von zwei
Monaten.
Das ist richtig.
Wie das allerdings bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle
gehandhabt wird, würde mich auch mal interessieren.
Meistens wird nur mal darauf hingewiese, aber es besteht die Möglichkeit, daß der kontrollierende Beamte einen Mängelbericht ausstellt. Das hat nichts mit der Ordnungswidrigkeitenanzeige (also Verwarnungsgeld) zu tun, die ja in diesem fall flach fällt.
Mit dem Mängelbericht muß man dann innerhalb von 10 Tagen Die AU/HU durchführen lassen, diesen abstempeln lassen und zurückschicken.
Weiter zu beachten ist, daß man sich heute leider nicht mehr über die zwei Monate o. länger schummeln kann - z.B. AU/HU fällig 01.00, man macht sie erst im Juni und die gilt dann bis Juni 2002. Das geht heute nicht mehr. Die U wird immer zurückdatiert - schade eigentlich .
Im Bussgeldkatalog hab ich nur gefunden, dass bei
Überschreitung von mehr als 8 Monaten ein Verwarnungsgeld
fällig wird.
Das sollte man tunlichst vermeiden, immerhin gibt es dafür
auch einen Punkt in Flensburg dafür! (Übrigens auch bei
Überschreitung der HU)
Na und? Wenn die Alternative Verschrottung oder Reparaturkosten in 4stelliger Höhe sind tun doch die paar Mark und 2 Punkte für 8 Monate fahren nicht weh.
Na und? Wenn die Alternative Verschrottung oder
Reparaturkosten in 4stelliger Höhe sind tun doch die paar Mark
und 2 Punkte für 8 Monate fahren nicht weh.
Klingt logisch, ist es aber nicht. Wenn du erwischt wirst, musst du aller Wahrscheinlichkeit nach das Auto bei der Polizei nach Durchfuehrung der Reparatur vorfuehren.
Dh. du hast die „paar Mark“, 2 Punkte UND die Verschrottung/Reparatur.
kann ich nicht glauben daß ich das Auto reparieren lassen muss. Es reicht garantiert aus das Auto dann zu verschrotten. Und das müsste ich ja heute ohnehin.
Max
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Dh. du hast die „paar Mark“, 2 Punkte UND die
Verschrottung/Reparatur.
kann ich nicht glauben daß ich das Auto reparieren lassen
muss. Es reicht garantiert aus das Auto dann zu verschrotten.
Und das müsste ich ja heute ohnehin.
Lies doch mal genau! da steht Verschrottung/Reparatur. (Soll im Sinne einer XOR-Verknüpfung sein!)
ok ich lese besser. Also habe ich doch die Alternative:
Auto sofort verschrotten. Zeitpunkt sofort, Kostenpunkt DM X,- fürs verschrotten
Auto solange fahren bis ich zum verschrotten aufgefordert werde. Zeitpunkt in 2 bis unendlich Monaten, Kosten X,-DM fürs verschrotten und 30 bis 80 Mark Verwarnung + 2 Punkte.
Differenz ist also 30 bis 80 Mark und 2 Punkte (wenn n>8) für n Monate fahren. Find ich ziemlich preiswert.
Max
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