Frist fuer Studiendauer

Von: , Frage gestellt am Do, 5. Okt 2000

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Pruefungsamt: Ich habe die Studienfrist ueberschritten und habe daher jetzt einen Bescheid darueber bekommen, dass ich das erste Mal in meinen letzten drei Hauptdiplompruefungen durchgefallen bin! Ich muss fuer meinen Lebensunterhalt sehr viel arbeiten, so dass ich das Studium bis jetzt nicht abschliessen konnte. Sogar eine Frist von einem Jahr wurde mir jetzt gesetzt, das Studium abzuschliessen - in der Zeit schaffe ich es vielleicht gerade eben. Ich studiere uebrigens in Bayern.

Meine Fragen:
1. Ist ein solcher Bescheid zulaessig - da ich keine Zulassung zur Pruefung habe - wie kann ich da durchfallen?

2. Kann die Studienzeit eingeschraenkt werden?

3. Gibt es Praezdenzfaelle? Urteile etc.

Bin wie gesagt Student und kann es mir nicht leisten, zu einem Anwalt zu gehen. Auf meinen Widerspruch wurde reagiert: Man droht mir an, dass es von nun an kostenpflichtig wird, wenn ich den Widerspruch beibehalte. Was kann ich tun?

Vielen herzlichen Dank
Frank

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Frist fuer Studiendauer

    Hallo, Frank!
    Meine Fragen:
    1. Ist ein solcher Bescheid zulaessig - da ich keine Zulassung
    zur Pruefung habe - wie kann ich da durchfallen?

    2. Kann die Studienzeit eingeschraenkt werden?

    3. Gibt es Praezdenzfaelle? Urteile etc.

    In den meisten Pruefungsordnungen gibt es einen Paragraphen, der in etwa folgendermassen lautet:

    "Wird die Pruefung nicht bis zum Ende des xy. Semesters abgelegt, so gilt sie als erstmalig nicht bestanden."

    Also: man kann durchfallen, ohne angetreten zu sein.

    Weiterhin gibt es meistens auch eine Regelung, innerhalb welcher Fristen die Wiederholungspruefungen dann abgelegt werden muessen.
    Ich denke, Du solltest Dir einfach mal die Pruefungs- /Studienordnung fuer Deinen Studiengang ansehen; wenn da auch so etwas drinsteht, sieht es wohl schlecht aus. Und dagegen klagen ist wohl nicht so erfolgversprechend. Vielleicht liesse sich ja eher eine Kompromissloesung finden, die den Faktor "soziale Haerte" beruecksichtigt (also: Lebensunterhalt verdienen usw.)? An den meisten Unis/Hochschulen bietet das Studentenwerk kostenlose Rechtsberatung fuer Studenten an, die koennen Dir vielleicht konkreter helfen.

    Gruesse,
    Vlado

    • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
      Re^2: Frist fuer Studiendauer

      Hallo,

      Danke erstmal fuer die Muehe!
      In meine FPO steht wirklich sowas drin - und wegen sozialer Komponente: Die sagen, dass ich es zu vertreten habe, dass ich so lange studiere!

      Da kann man wohl nix machen *seufz*
      Danke trotzdem,
      Frank

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