Eine Einrichtung zur schulischen Berufsausbildung berechnet monatlich einen Betrag XX als Schulgebühr und einen Betrag YY für Material.
Laut aussage der Schule sind die Materialkosten u.a. für das Rechnerkabinett, die beschäftigten Administratoren, Technikpool, Software, Bücher, Kopien, Internetzugang usw.
Dementgegen werden aber Materialien, die (es handelt sich um eine kreative Ausbildungsrichtung) für die Ausbildung benötigt werden (ist Basisausstattung) nicht von dem Geld bezahlt und müssen von den Azubis selbst getragen werden.
Meine eigentliche Frage ist nun,
Was darf und was muss die Schule über den Materialkostenbetrag bezahlen? Gibt es dafür verbindliche Regelungen / Bestimmungen?
Habe ich eine Chance dagegen vorzugehen?
Eine Einrichtung zur schulischen Berufsausbildung […]
Was für eine? Handelt es sich um eine, mehr oder weniger
freiwillige, Schule oder um eine Berufsbildungseinrichtung im
Sinne des BBiG?
Wie bekomme ich das heraus? Es ist eine Akademie für … und auf deren Webseite steht:
„Als gemeinnütziges Bildungsunternehmen führt die … eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Technik und Wirtschaft sowie eine staatlich genehmigte Fachoberschule für Gestaltung. Sie ist für ihre gute Qualität und Organisation seit Januar 2003 DIN ISO 9001-2000 zertifiziert.“
[…] müssen von den Azubis selbst getragen werden.
Daraus folgend : Existiert ein Berufsausbildungsvertrag, ggf.
mit wem als Ausbildendem?
Es existiert ein Lehrvertrag zwischen der Schule und dem Auszubildenden.
Wenn das BBiG im Sinne einer dualen Ausbildung greift, sind ausbildungsnotwendige Materialien vom Ausbildenden kostenlos zu stellen.
dual bedeutet Schule und Praxis? Das trifft nur insofern zu, dass während der Ausbildung Praktikas zu absolvieren sind.
"Als gemeinnütziges Bildungsunternehmen führt die … eine
staatlich anerkannte Berufsfachschule für Technik und
Wirtschaft sowie eine staatlich genehmigte Fachoberschule für
Gestaltung. Sie ist [unheimlich geschwätzig …]
Es existiert ein Lehrvertrag zwischen der Schule und dem
Auszubildenden.
Also, nach meinem beschrünkenen Verständnis handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung i.S. des BBiG - damit können wir die entsprechenden Passagen schon mal kicken. Demzufolge sind die dort sich Herumtreibenden auch nicht Auszubildende, sondern Studierende. Jetzt müsste man sich noch auskennen, ob und in welchem Umfang für Studierende einer solchen Einrichtung ggf. Lernmitttelfreiheit existiert - dazu wäre wiedeginrum das Bundesland interessant. Und natürlich die entsprechenden Vertragspassagen … im Moment tendöre ich zu der Aussage, dass die ganze Geschichte sich im Rahmen der Vertragsfreiheit bewegt. Das sei aber bitte mit etlichen Pfund Salz genossen, da ich mich in diesem Felde nur äußerst oberflächlich auskenne.