Zuständiges Gericht bei Scheidung

Hallo,

wenn man sich (einvernehmlich!)scheiden lassen möchte,
sich einen Anwalt „teilt“,
in A geheiratet hat,
zwischenzeitlich getrennt in B und C wohnt, ist ja das Gericht in A für die Scheidung zuständig.
So weit so gut.

Der Anwalt wurde von der Frau, die zwischenzeitlich in B wohnt beauftragt.

Frage(n):
Wo wird die Scheidung vollzogen?
Müssen beide anwesend sein? Oder kann Man(n)auf das Amtsgericht in C und die leiten die Scheidung dann weiter???

Unwissende Grüsse

Mike

Hallo,

Hallo Mike,

wenn man sich (einvernehmlich!)scheiden lassen möchte,
sich einen Anwalt „teilt“,

kenne ich, bin auch gerade dabei… :wink:

in A geheiratet hat,
zwischenzeitlich getrennt in B und C wohnt, ist ja das Gericht
in A für die Scheidung zuständig.
So weit so gut.

Wo Ihr geheiratet habt, ist egal. Ausschlag gebend ist der Ort eurer letzten gemeinsamen Wohnung (so wurde uns das jedenfalls gesagt).

Der Anwalt wurde von der Frau, die zwischenzeitlich in B wohnt
beauftragt.

Frage(n):
Wo wird die Scheidung vollzogen?

Siehe oben

Müssen beide anwesend sein? Oder kann Man(n)auf das
Amtsgericht in C und die leiten die Scheidung dann weiter???

Nein, ein persönliches Erscheinen ist notwendig (hat jedenfalls unser Anwalt gesagt).

Unwissende Grüsse

Mike

Gruß
deebee

Kleiner Exkurs
Hallo!

wenn man sich (einvernehmlich!)scheiden lassen möchte,
sich einen Anwalt „teilt“,

Dieses „sich einen Anwalt teilen“ sollte man lieber bei Namen nennen. Der eine hat einen Anwalt, der andere hat keinen Anwalt.
Man sollte sich fragen, ob der billigste Weg immer der sinnvollste ist.
Aber das ist nur meine persönliche bescheidene Meinung.

Gruß,

Florian.