wenn man sich (einvernehmlich!)scheiden lassen möchte,
sich einen Anwalt „teilt“,
in A geheiratet hat,
zwischenzeitlich getrennt in B und C wohnt, ist ja das Gericht in A für die Scheidung zuständig.
So weit so gut.
Der Anwalt wurde von der Frau, die zwischenzeitlich in B wohnt beauftragt.
Frage(n):
Wo wird die Scheidung vollzogen?
Müssen beide anwesend sein? Oder kann Man(n)auf das Amtsgericht in C und die leiten die Scheidung dann weiter???
wenn man sich (einvernehmlich!)scheiden lassen möchte,
sich einen Anwalt „teilt“,
Dieses „sich einen Anwalt teilen“ sollte man lieber bei Namen nennen. Der eine hat einen Anwalt, der andere hat keinen Anwalt.
Man sollte sich fragen, ob der billigste Weg immer der sinnvollste ist.
Aber das ist nur meine persönliche bescheidene Meinung.