Kumpel A ist Diabetiker + Harz 4 Empfänger - Tabletten + Spritzen etc. sind sehr teuer + die kann er sich nicht mehr leisten.
Meines Erachtens hat er bei Harz 4 „kein“ Einkommen und müsste doch eigentlich von der Krankenkasse befreit sein - er ist chronisch krank - gilt hier die 1 oder 2% Regel nicht??
Er war bei der Krankenkasse und die haben ihn weggeschickt - er kriegt keine Befreiung???
Er war bei der Krankenkasse und die haben ihn weggeschickt -
er kriegt keine Befreiung?
Und mit welcher Begründung?
Er war bei der Krankenkasse und die haben ihn weggeschickt -
er kriegt keine Befreiung?
Und mit welcher Begründung?
Begründung = es würde keine Arzneimittelbefreiung mehr geben…wäre abgeschafft…
Die Belastungsgrenze gibts aber noch http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__62.html und als Diabetiker dürfts eigentlich kein Problem geben bez. „chronische Erkrankung“ http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=99
Nimmt er an nem DMP teil?
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Hallo,
Zuzahung 2% vom Einkommen. Auch Hartz IV wird als Einkommen gerechnet.
chronisch krank = 1% vom Einkommen.
Befreiung gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr.
Hatte er keine Belege über seine geleisteten Zuzahlungen dabei?
Oder ging es um Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind?
Wenig denkbar, dass er von der KK einfach weggeschickt wurde.
Grüße
Mara
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Hallo chrisi,
die Belege über geleistete Zuzahlungen muss er natürlich nachweisen können. Falls er die nicht gesammelt hat, aber seine Arzneimittel immer in der gleichen Apotheke holt, kann er dort mit seiner Versichertenkarte einen Jahresbeleg bekommen. Mit dem sollte er nochmals zur Krankenkasse gehen. Und mein Tipp wäre, nicht alleine zu gehen, sondern eine Person seines Vertrauens mitzunehmen.
LG Caroline