zum 01.01.2007 steht ja leider an, dass auch PCs GEZ pflichtig sind.
Angenommen Person A betreibt nebenberuflich ein Gewerbe (Online Shop) und hat dafür einen PC, der sowhl dafür genutzt wird, als auch zum Privaten Surfen (private Nutzung). Dieser PC steht in der Privatwohnung (die auch für die nebenberufliche Tätigkeit genutzt wird.)
Welche Konsequnezen hat das auf die GEZ gebühren, müssen diese nun zweimal abgeführt werden (geschäftlich und privat) oder reicht einmal, wenn ja wer ist bei der einmaligen Zahlungspflicht abgabepflichtig, die Privatperson A oder die nebenberufliche Tätigkeit (Geschäft)?
Welche Konsequnezen hat das auf die GEZ gebühren, müssen diese
nun zweimal abgeführt werden (geschäftlich und privat) oder
Wahrscheinlich ja. Aber das ist nicht neu, denn das war bisher nicht anders. Wenn du einen Fernseher für private Zwecke hast und z.B. ein Radio in einem geschäftlich genutzten PKW, mußt Du auch jetzt schon zweimal GEZ-Gebühren zahlen.
Wenn Du allerdings ein Gerät (z.B. PC) geschäftlich und privat nutzt, wirst Du dafür nur einmal GEZ-Gebühren zahlen müssen.
Hallo,
auf: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/in… findet man:
‚Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind.‘
Das interpretiere ich so, dass Dein PC im beruflichen Bereich gesondert gebührenpflichtig ist, sofern Du nicht bereits ein Radio am Arbeitsplatz oder im teilweise beruflich genutzten Auto angemeldet hast (was ich einfach mal nicht vermute). Die teilweise private Nutzung schützt definitiv nicht davor, genausowenig wie beim auch privat genutzten Dienstwagen.
Wenn Du privat ein TVGerät angemeldet hast, wird für diesen Teil des PC keine gesonderte Gebühr fällig.
Deshalb insgesamt: einmal privat TVGebühr, einmal beruflich PCGebühr (gleich hoch wie Radiogebühr). Das ganze ab 1.1.2007.
Gruß
loderunner (ianal)