Gewinnspiel - Abo - Teil 2

Hallo ihr Rechtsgelehrten,

weiter unten habe ich bereits den Fall von Person XY geschildert, die durch ein Telefonat einen Abovertrag mit der Firma (nennen wir sie X) abgeschlossen hat.

Dass Person den Abovertrag nicht widerrufen kann ist zwar seltsam aber wohl rechtens.

Doch nun geht es weiter.

Person XY wurde am Telefon gesagt, die Zeitschrift ist gerade im Superangebot und würde 40% günstiger sein als der offizielle Ladenpreis! Und dass ohne Portokosten. Darüber hinaus sind die ersten drei Monat gratis, wenn sich XY jetzt eintscheidet. Ich vermute nun einfach mal, dass dieses überaus lukrative Anbot Person XY überhaupt veranlasst hat, sich überzeugen zu lassen.

Nun bekam Person XY die Abobestätigung auf der deutlich wird, dass die Zeitschrift aber doch genau so viel kostet wie im Laden.

Es gibt ja in diesem Fall nur einen mündlichen Vertrag. Wer hat dabei die Beweislast? BZW. was könnte man nun der Person XY empfehlen?

Nochmals vielen Dank und liebe Grüße
Stefan

Person XY wurde am Telefon gesagt, die Zeitschrift ist gerade
im Superangebot und würde 40% günstiger sein als der
offizielle Ladenpreis! Und dass ohne Portokosten.

Nun bekam Person XY die Abobestätigung auf der deutlich wird,
dass die Zeitschrift aber doch genau so viel kostet wie im
Laden.

Hi,

in dem Fall würde gar kein Vertrag zustande kommen, wenn der Preis
tatsächlich verhandelt wurde. Im Zweifel ergibt sich allerdings ein
Anfechtungsrecht.

Beweislast trägt derjenige, der was haben will. Aber im Zweifel
werden in CallCentern Gespräche aufgezeichnet. Auf die
„Mündlichkeit“=„Unbeweisbarkeit“ würde ich mich nicht verlassen!!!

Mfg vom

showbee

Hallo Showby,

Person XY wurde am Telefon gesagt, die Zeitschrift ist gerade

in dem Fall würde gar kein Vertrag zustande kommen, wenn der
Preis tatsächlich verhandelt wurde.

und wo liegt da die Beweislast?

Im Zweifel ergibt sich allerdings ein Anfechtungsrecht.
Beweislast trägt derjenige, der was haben will. Aber im
Zweifel

Wer was haben will? Person XY will ja das günstige Abo, Firma X das Geld für das normale Abo.

werden in CallCentern Gespräche aufgezeichnet. Auf die
„Mündlichkeit“=„Unbeweisbarkeit“ würde ich mich nicht
verlassen!!!

gehen wir davon aus, dass Person XY das auf alle Fälle gehört hat. Also eine Aufzeichnung des Gespräches würde Person XY bestätigen.

LG
Stefan

Ich glaube kaum, dass es erlaubt ist, Gespräche einfach so aufzuzeichnen. Noch weniger glaube ich, dass diese unglaublichen Kapazitäten einem Callcenter zur Verfügung stehen. Selbst wenn das Unternehmen sich das leisten kann, stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Nutzen und Kosten.

Levay

Hallo,
bin ja kein Jurinaut.
Aber die einwilligung des Vertrages währe dann ja an sich nichtig.
Die Person ist ja nun klar nicht mehr Eillig zu diesen anderen Konditionen den Vertag zu begehen.

Ich glaube die BEweispflicht liegt danna ber an der Person.
Einfacher währe es gewesen die Person hätte sie kann sich nicht entsinnen einen vertrag abgeschlossen zu haben.

Eine Frag dazu. Wie soll zwischen einer Pivatperson ein bindender Vertrag über Telefon zustande kommen? Der Kaufamnn ist ja daren gebunden während eines Telfeonates an sein Angebot.

Ich kann mich noch erinnern als fleissige Telekom Mitarbeiter zur steugerung ihrer PRovision macnhen Leuten die ein klares nein sagten sehr sinnige Zusatzleistungen zukommen liesen.

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Eine Frag dazu. Wie soll zwischen einer Pivatperson ein
bindender Vertrag über Telefon zustande kommen? Der Kaufamnn
ist ja daren gebunden während eines Telfeonates an sein
Angebot.

Hallo,

jeder geschäftsfähige kann am Telefon einen Vertrag
schließen. Der eine macht ein Angebot, der andere nimmt es
an. Am Telefon nur sofort, also nicht beim Zurückruf, der
wäre neues Angebot.

Mfg vom

showbee