angenommen ein Kaufvertrag über den Kauf eines Hauses wird rückabgewickelt, da die Käufer nur vorgetäuscht haben Geld für den Kauf zu besitzen und am Zahltag sich herausstellte, das sie sich halt mal einen sehr üblen Scherz erlauben wollten. Sie wollten halt mal so tun, als ob sie ein Haus kaufen (mit Notariellem Vertrag, welcher auch von K unterzeichnet wurde) (Sowas soll es geben!). So, bei der Rückabwicklung wird dann vertraglich festgehalten, daß K für die Kosten der Rückabwicklung aufkommen und obendrein eine Summe X als Schadenersatz zahlen werden. Es würde vereinbart, daß die K ein Jahr lang Zeit haben die ges. Summe zu bezahlen und monatlich eine Rate von mind. 100 Euro abzahlen müssen, wobei die Raten sich so erhöhen müssen, daß nach einem Jahr alles bezahlt ist. Weiterhin würde im Vertrag stehen, daß wenn auch nur eine Rate nicht pünktlich bezahlt würde, der VK das Recht hat sich sofort einen Vollstreckbaren Titel dieser Urkunde zu holen und auch beide K mit ihrem ges. Privatvermögen eingesetzt werden können.
So, Rate geht nicht ein, VK bittet Notar um vollstreckbare Ausf. der Urkunde.
Notar teilt mit, VK soll entweder mit dieser einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt beauftragen um eine Pfändung anzustreben. Dazu würden sich dann für den VK einige Fragen ergeben:
Anwalt o. Gerichtsvollzieher? Wo ist der Unterschied in der Durchführung?
Welche Kosten kämen auf VK zu, bei einem Streitwert von z.B. 5000,00 Euro?
Wie ginge das Ganze überhaupt vor sich?
Müsste der VK z.B. den Arbeitgeber des Schulners ausfindig machen, damit eine evtl. Lohnpfändung zustande kommen könnte?
Mal angenommen, es wäre zum jetzigen Zeitpunkt nichts zuholen, kann man daß dann z.B. in einem Jahr wieder versuchen? Kämen dann wieder Kosten auf einen zu?
Das sind bestimmt komplizierte Fragen aber ich kenne mich mit soetwas garnicht aus und würde das gern mal wissen!
Anwalt o. Gerichtsvollzieher? Wo ist der Unterschied in der
Durchführung?
Es wird immer NUR der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt.
Der Unterschied ist, ob der Gläubiger dies selbst macht oder
einen Anwalt beauftragt, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen und die Vollstreckung gewissermaßen zu „überwachen“.
Der Unterschied in der Durchführung ist der, das der Rechtsanwalt zusätzlich kostet, aber er weiss wie das geht.
Und spätestens wenn Forderungen gepfändet werden, und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragt werden, ist der typische rechtsunkundige Gläubiger überfordert.
Daneben ist für eine erfolgreiche Vollstreckung neben reinen Rechtskenntnissen oft auch ein „Gespür“ dafür notwendig, welche konkrete Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall am effektivsten ist
auch da kann ein guter Rechtsanwalt sein Geld wert sein.
Die Kosten für den Rechtsanwalt bekommt der Gläubiger auch vom Schuldner ersetzt (theoretisch jedenfalls, ob das praktisch durchsetzbar ist liegt an der Einkommens-/Vermögenslage des Schuldners).
Müsste der VK z.B. den Arbeitgeber des Schulners ausfindig
machen, damit eine evtl. Lohnpfändung zustande kommen könnte?
Der Gläubiger sollte sich alles überlegen, wo der Schuldner Vermögen/ Einkommen haben könnte
natürlich, Arbeitgeber, falls er den kennt
Bankverbindung (War vielleicht in dem Kaufvertrag eine angegeben ? -(Ja, ja, ich weiss, der Schuldner war Käufer, aber möglich ist es ja trotzdem))
Anwalt o. Gerichtsvollzieher? Wo ist der Unterschied in der
Durchführung?
Es wird immer NUR der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung
beauftragt.
Der Unterschied ist, ob der Gläubiger dies selbst macht oder
einen Anwalt beauftragt, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen
und die Vollstreckung gewissermaßen zu „überwachen“.
Der Unterschied in der Durchführung ist der, das der
Rechtsanwalt zusätzlich kostet, aber er weiss wie das geht.
Und spätestens wenn Forderungen gepfändet werden, und
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragt werden, ist
der typische rechtsunkundige Gläubiger überfordert.
Daneben ist für eine erfolgreiche Vollstreckung neben reinen
Rechtskenntnissen oft auch ein „Gespür“ dafür notwendig,
welche konkrete Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall am
effektivsten ist
auch da kann ein guter Rechtsanwalt sein Geld wert sein.
ganz genau
Müsste der VK z.B. den Arbeitgeber des Schulners ausfindig
machen, damit eine evtl. Lohnpfändung zustande kommen könnte?
Der Gläubiger sollte sich alles überlegen, wo der Schuldner
Bankverbindung (War vielleicht in dem Kaufvertrag eine
angegeben ? -(Ja, ja, ich weiss, der Schuldner war Käufer,
aber möglich ist es ja trotzdem))
das wäre natürlich ganz fein - wenn Bankverbing offenkundig ist - gleich mal das Konto dicht machen - da kannst du sehen, wie schnell der Schuldner in die Knie geht und ganz schnell zahlt - wenn er kann.