Gewerbeanmeldung, Pflichtversicherung?

Guten Tag,

Der Schüler A meldet ein Gewerbe als „EDV-Beratung“ an, und betreibt dieses neben der Schule. Sein jährliches Einkommen bewegt sich dabei weit unter 6000€.
Nun erfährt er über Umwege vom B, dass bei Gewerbebetrieb die elterliche Mitversicherung entfällt, und man sich selbst versichern muss.
Nun wüsste A natürlich gerne, in wieweit dies zutrifft, welche Versicherungen ggf. abgeschlossen werden müssten und welche Kosten auf A in diesem Falle zukommen würden, und ob es ggf. Ausnahmeregelungen gibt, die den elterlichen Versicherungsschutz aufrecht erhalten, da A ja noch Schüler ist, und sich sein eigenes Einkommen in einem sehr geringen Rahmen bewegt.

Für Hilfe diesbezüglich in jeglicher Form bin ich sehr dankbar. Und A natürlich auch :wink:

Vergessen zu sagen: A erstellt kleinere Webseiten innerhalb seines gewerblichen Rahmens, arbeitet von Zuhause aus und hat sonst keine Einnahmequellen (außer Taschengeld).

Hallo,
wenn Schüler A monatlich mehr als 345,00€ Einnahmen hat, dann
entfällt der Anspruch auf Familienversicherung - das zunächst mal
der Grundsatz. Der Gesetzgeber geht aber von einer Regelmäßigkeit
aus (zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate).
Wenn also ein Familien versicherter beispielsweise aus einer
Tätigkeit einmal im Jahr ein Einkommen erhält, dann führt das
nicht zum Ende der Familienversicherung - z.B. Arbeit auf einem
Weihnachtsmarkt im Dezember und dafür 800,00 € erhalten.
Wenn Schüler A das aber so nicht hin bekommt und über diesen
345,00 € liegt, dann muss er raus aus der Familienversicherung -
dann kann es ihm sogar passieren, dass er anschließend als Selbständiger
beurteilt wird und dann wird es richtig teuer in der GKV
für Schüler A, werden doch dann fiktiv 1835,50 € als Mindesteinnahmen
zugrunde gelegt.
Gruss
Czauderna

Hallo

Wenn Schüler A das aber so nicht hin bekommt und über diesen
345,00 € liegt, dann muss er raus aus der Familienversicherung
… dann kann es ihm sogar passieren, dass er anschließend als
Selbständiger beurteilt wird … werden doch dann fiktiv 1835,50 € :als Mindesteinnahmen zugrunde gelegt.

Das sind ja ziemlich verrückte Gesetze! Einmal liegt er nur knapp über 354, und dann werden aber direkt schon mindestens 1835,50 angenommen.

Na ja. Ich wollte darauf hinweisen, dass man auch Teilzeitselbständiger sein kann. Ich glaube (hoffe), da entfällt die Familienversicherung nicht.

Viele Grüße
Simsy

Danke für die schnelle Antwort :smile:
das heißt also die Familienversicherung bleibt erhalten, sofern man nicht über 345€ monatlich liegt. Sehr gut, da wird sich Schüler A aber freuen :wink:

Na ja. Ich wollte darauf hinweisen, dass man auch
Teilzeitselbständiger sein kann. Ich glaube (hoffe), da
entfällt die Familienversicherung nicht.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,
bei der Familienversicherung spielt die Zeit eigentlich keine Rolle,
nur das Einkommen zählt, wobei auch da die Regelmäßigkeit wieder
in den Vordergrund rückt - so werden z.B. Kapitalerträge, obwohl
sie nur einmal am Jahresende anfallen (in der regel) mit dem
12. Teil auf den Monat als regelmäßige Einnahme gewertet.
Gruss
Günter Czauderna