Deutsche Gesetze gelten doch nur in Deutschland?!?

Hallo,

eigentlich müßte es ja logisch sein, aber ich bin jetzt doch verunsichert:

Das Fernabsatzgesetz (312ff BGB) gilt doch nur in Deutschland?!?!
Bei einer Einstellung bei z.B. ebay Schweiz muß der deutsche Geschäftsmann doch dem Schweizer Käufer (dem die Ware auch in die Schweiz geschickt wird!) kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen, oder?

Danke und Gruß
Marlene

Aber überleg doch mal, wo du bist als Anbieter und wo der Vertrag zustande kommt!!! Ggf. mal ebay-Richtlinien durchstöbern.

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Hallo Marlene

Hallo,

eigentlich müßte es ja logisch sein, aber ich bin jetzt doch
verunsichert:

so gelten etwa in Afghanistan u. anderswo auch deutsche Gesetze. Ist dort bei einem Fahrzeug z. Bsp. der TÜV abgelaufen, wird es dort aus dem Verkehr gezogen :smile: Absurdistan lässt grüssen LOL

LG
Mikesch

Hallo,

könntest du das einmal mit einem Link belegen???

Hallo,

so gelten etwa in Afghanistan u. anderswo auch deutsche
Gesetze. Ist dort bei einem Fahrzeug z. Bsp. der TÜV
abgelaufen, wird es dort aus dem Verkehr gezogen :smile:

Ich glaube, da hast Du was falsch verstanden. Du meinst offensichtlich die Geschichte von BUNDESWEHRFahrzeugen, die bei abgelaufenem Tüv vor Ort durch die Bundeswehr selbst geprüft werden müssen. Dass da kein Privatfahrzeug von einem Deutschen Polizisten stillgelegt wird, wirst Du wohl kaum behaupten. Und dass das ein afghanischer polizist machen würde, möchte ich auch einfach mal bezweifeln.

Also: hast Du irgendwas, was Deine Meinung bestätigt?

Absurdistan lässt grüssen LOL

In der Tat.
Gruß
loderunner(ianal)

Jain
…Deutsche können zumindest für im Ausland begangene Straftaten, die nach deutschem Recht strafbar sind auch in Deutschland belangt werden.

trotzdem Absurdistan LOL

Nee, eben nicht.
Hallo,

Re^4: hast Recht, gilt nur für D im Ausland

Nein. Das gilt nur für die BW-Fahrzeuge. Und liegt nicht an deutschen Gesetzen, sondern schlicht an BW-Dienstvorschriften.
Und die sind nicht irgenwie ausgedacht und wegen Bürokratie und Absurdistan entstanden, sondern haben einen ganz einfachen Grund: die Verkehrssicherheit aller von BW-Angehörigen benutzen Fahrzeuge muss gewährleistet sein.
Und wie willst Du das besser feststellen als mit einer Verkehrssicherheitsprüfung (die absolut nichts mit dem TÜV zu tun hat)?

trotzdem Absurdistan LOL

Eben nicht.
Gruß
loderunner

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Stelle mirs geade bildich beim fetten deutschen Kmapfpanzer vor :smile:

Hey ihr Rohr steht über und ihre Ketten könnten jemand überollen.
Sie haben ja rundum eine scharfe Kante!
Wo sind überhaupt ihre Bremsleuchten!
Was! Sie erzeugen damit Nebel?!?!

Lach

Aber uf jeden Fall ist der sehr sicher für den der drinnen sitzt, unabhängig vom äusseren Zustand :smile:

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Anmerkung o.T.
Hallo,

Hey ihr Rohr steht über und ihre Ketten könnten jemand
überollen.

Der Turm wird bei Straßenfahrt (ist eh’ die Ausnahmen, normalerweise wird verladen) nach hinten gedreht, da darf er überstehen. Ketten überrollen mit geringerem Flächendruck als Stöckelschuhe - was aber an der Wirkung natürlich genausowenig ändert wie bei einem LKW-Reifen.

Sie haben ja rundum eine scharfe Kante!

Genau wie bei einem Geländewagen oder LKW oder Bagger oder…

Wo sind überhaupt ihre Bremsleuchten!

Hinten. Wie bei den meisten anderen Fahrzeugen auch. Bevor Du fragst: Scheinwerfer sind vorn, Blinker vorn und hinten auf beiden Seiten.

Was! Sie erzeugen damit Nebel?!?!

Nicht während der Fahrt.
Wobei ich da auch eh’ keinen großen Unterschied zu manchem Dieselfahrzeug sehe.
Wusstest Du übrigens, dass mit einem Leo Halbwüchsige ohne Waffenschein mit riesigen Kanonen und sogar Raketen rumfahren dürfen?

Aber uf jeden Fall ist der sehr sicher für den der drinnen
sitzt, unabhängig vom äusseren Zustand :smile:

Hm. Hier in der Nähe hat sich mal ein (englischer) Soldat im MTW (M113) mit einem Zug angelegt. Rat mal, wer gewonnen hat. Als Tip: der ‚Panzer‘ war’s nicht.
Bei einem Leo wäre die Sache aber wohl anders ausgegangen. Wobei ich das nicht ausprobieren möchte.

Gruß
loderunner

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Ok,

dan nehmen wir halt den Radüberstand vom Fuchspanzer *fg*
Das komplette Rad an der Seite :smile:
Der ist aber an sich komplett StvO zugelassen.

Was ist eigentlich wenn ich einen Panzer kaufe, die gibts ja gebraucht zum Schrottpreis zu kaufen und damit zum Tüv Fahre?
Als gesicherte landwirschaftliche Zugmaschine für alle Landschaftsgegebenheiten mit zusätzlichen Bewässerungsrohr anmelde :smile:

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Hallo,

Das Fernabsatzgesetz (312ff BGB) gilt doch nur in
Deutschland?!?!
Bei einer Einstellung bei z.B. ebay Schweiz muß der deutsche
Geschäftsmann doch dem Schweizer Käufer (dem die Ware auch in
die Schweiz geschickt wird!) kein Widerrufs- bzw.
Rückgaberecht einräumen, oder?

Hallo Marlene,
um mal etwas zu deiner Frage zu sagen. Der Satz das deutsche Gesetzte nur in Deutschland gelten, ist mit Sicherheit do etwas zu einfach. Das zeigt sich auch schon an dem Beispiel des Fernabsatzgesetzes. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die die meisten EU-Staaten schneller und verbraucherfreundlicher umgesetzt haben als Deutschland, das dazu erst einige EugH_Ermahnungen brauchte. Im Verhältnis Deutschland zu EU-Ausland gilt daher mit Sicherheit zumindest eine Entsprechung des Fernabsatzgesetzes. Nun ist die Schweiz aber kein EU-Ausland.

Man muss daher zunächst fragen, welches Recht auf den Vertragsschluß anwendbar ist. Das regelt aus deutscher Sicht, wenn z.B. ein schweizer Verkäufer vor einem deutschen Gericht auf Kaufpreiszahlung gegen den deutschen Käufer klagt das deutsche Kollisionsrecht, das großteils im EGBGB geregelt ist. Ich habe zwar zur Zeit kein EGBGB zur Hand ich meine aber dass es darin eine Regel exra für Verbraucherverträge gibt, welche das Fernabsatzgesetz auch im Verhältnis zur Schweiz für anwendbar erklären könnte (google bitte selbst das EGBGB und suche irgendwo um Art. 27 EGBGB). Anders läuft der Fall, wenn z.B. ein deutscher Käufer vor einem Schweizer Gericht auf Lieferung der Ware klagt, dann ist maßgeblich nicht das deutsche Kollisionsrecht, sondern dass der Schweiz, das - soweit ich mich recht entsinne- auch in einem eigenen IPR-Gesetz kodifiziert ist, dessen Inhalt ich aber nicht kenne.

So, schönes Wochenende
A.

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die äußerst nützlichen Hinweise! Werde mich intensiv mit dem EUBGB befassen. Jetzt bin ich auf dem richtigen Weg, ich wußte nicht, wo ich ansetzen sollte, da googeln mich überhaupt nicht weitergebracht hatte (ebensowenig wie die anderen Antworten hier in diesem thread)

Viele Grüße
Marlene