Warenkreditbetrug

Servus!

So, nachdem mein letztes Posting von dem ich dachte es waere kreativ es doch nicht war versuch ich das mal. Der Fall ist mir selbst so passiert von daher weiss ich ja wie es dann ausgeht, aber mich wuerde Eure Meinung interessieren.

Der A erhaelt eines Tages Besuch von Person B die sich als neuer Nachbar vorstellt und den A bittet, fuer ihn doch ein Paket anzunehmen bis der B seine neue Wohnung bezogen hat, er wuerde dann den Vermerk „bei A“ anbringen lassen. A willigt ein, da im Haus gerade mehrere Parteien ausziehen.

In der folgenden Woche erhaelt A nun gleich drei Pakete von verschiedenen Schmuckversandhaendlern etc. und wir aengstlich ob er es nicht mit einem Betrug zu tun hat. Er oeffnet einen der Lieferscheine und erkundigt sich beim Absender ob die Ware rechtmaessig erworben wurde. Dort erfaehrt er, das die Ware ordnungsgemaess per Kreditkarte bezahlt wurde. Daraufhin erkundigt sich der A bei dem Kreditkartenunternehmen ob hier ein Missbrach vorliegen koennte. Dies wird ihm verneint, allerdings nur eingeschraenkt wg. Datenschutz. A gibt sich damit zufrieden. Wenige Tage spaeter erhaelt der A noch ein Paket mit aehnlichem Inhalt. Nun geht A zu seiner oertlichen Polizeidienststelle und erkundigt sich wie er verfahren soll. Die Beamten geben ihm die Auskunft das gegen den B nichts vorliege. Eine Anzeige koenne man nicht aufnehmen, da sich der B ja nicht strafbar gemacht hat.

Als der B nach einiger Zeit seine Pakete abholen will laesst sich A um sich abzusichern einen Personalausweis zeigen. Da dieser in Ordnung scheint haendigt er B die Pakete aus.

Nach einigen Monaten bekommt nun A Besuch von der Kripo und erfaehrt das er Beschuldigter eines STrafverfahrens wegen Betruges ist. Der B hat offensichtlich die Kreditkartendaten einer Person C missbraucht und damit diese Kaeufe abgeschlossen. Da die Person C die Zahlungen storniert hat, erstatteten die Lieferanten Anzeige.

Soweit zur Sachlage. Nun frage ich mich:

  1. Wie kann es sein, dass ich als Kreditkarteninhaber C eine Zahlung verweigern kann? Ich dachte immer das ich mit meiner Unterschrift bzw. mit Eingabe meiner PIN bei EC-Zahlung eine rechtsgueltige Zahlung leiste.

  2. Ist C zumindestens fahrlaessig schuld an den Betrugsfaellen, da er ja offensichtlich die Nutzung seiner Kreditkarte ermoeglicht hat. Vielleicht durch Nichteinzeige eines Kartendiebstahls oder Weitergabe der Kartendaten an Dritte?

  3. Welche Moeglichkeit habe ich als Lieferant, mich gegen solche Vorfaelle abzusichern?

Besonders letzteres erscheint mir doch sehr wichtig, ansonsten waere ich ja als Haendler ziemlich schnell pleite wenn das jeder so macht…

Neugieriger Gruss

P.

Nabend,

  1. Wie kann es sein, dass ich als Kreditkarteninhaber C eine
    Zahlung verweigern kann? Ich dachte immer das ich mit meiner
    Unterschrift bzw. mit Eingabe meiner PIN bei EC-Zahlung eine
    rechtsgueltige Zahlung leiste.

Hier beantwortest du deine Frage schon selber. Eine Kreditkarte ist keine EC-Karte. Bei einer Kreditkarte kannst du idR erst am Monatsende, wenn du die Abrechnung erhälst, nachvollziehen, ob mit deiner Kartennummer Schindluder getrieben wurde oder nicht.
Erst dann kannst du Widerspruch einlegen und solange der Händler dir nicht nachweisen kann, daß Du die Karte zum Kauf genutzt hast, hat er schlechte Karten.

  1. Ist C zumindestens fahrlaessig schuld an den
    Betrugsfaellen, da er ja offensichtlich die Nutzung seiner
    Kreditkarte ermoeglicht hat. Vielleicht durch Nichteinzeige
    eines Kartendiebstahls oder Weitergabe der Kartendaten an
    Dritte?

Andere Frage: Ich hab jahrelang in internationalen Hotels gearbeitet, wo die Gäste fast ausschließlich mit Kreditkarten gezahlt haben. Mit 3 Klicks konnte ich mir die Berichte ausdrucken, die ich zum Arbeiten brauchte. Auf diesen Berichten standen auch die Kreditkartennummern und die Gültigkeitsdaten. Stell dir mal vor, ich hätte einen solchen Bericht nach getaner Arbeit nicht geschreddert, sondern nur so in den Papierkorb geworfen und Irgendjemand hätte den da rausgefischt, die Liste weiterverkauft und der Endkäufer geht damit in ein Internetcafé um Irgendwas zu bestellen und an irgendeine Adresse liefern zu lassen.
Der Karteninhaber merkt das erst, wenn die Abrechnung kommt und für den Händler ist es zu spät, die Ware ist weg.

  1. Welche Moeglichkeit habe ich als Lieferant, mich gegen
    solche Vorfaelle abzusichern?

Die beste Möglichkeit als Händler, sich vor solchem Mißbrauch zu schützen, ist das FAX. Wenn jemand etwas bestellt und per Kreditkarte zahlen will, läßt du dir ein Fax senden, auf dem Vorder und Rückseite der Karte zu sehen sind und der Inhaber separat auf dem Fax unterschreibt, daß der Betrag von XXX von besagter Karte abgebucht werden soll.
Natürlich ist dieses System auch nicht ganz geschützt vor Bösen Buben, aber den 100%igen Schutz gibt es kaum.

Gruß
Sticky

Nabend,

Servas,

Hier beantwortest du deine Frage schon selber. Eine
Kreditkarte ist keine EC-Karte. Bei einer Kreditkarte kannst
du idR erst am Monatsende, wenn du die Abrechnung erhälst,
nachvollziehen, ob mit deiner Kartennummer Schindluder
getrieben wurde oder nicht.
Erst dann kannst du Widerspruch einlegen und solange der
Händler dir nicht nachweisen kann, daß Du die Karte zum Kauf
genutzt hast, hat er schlechte Karten.

Hm, also zumindestens am Beispiel EC-Karte ist das doch hinfaellig oder? Erstens blinkt ja auch da kein Laempchen auf sobald ich etwas damit kaufe, von daher sehe ich auch erst am Kontoauszug ob damit etwas gezahlt worden ist von dem ich nichts weiss.

Und zum zweiten Absatz, wenn ich zum Haendler gehe und mit meiner EC-Karte und PIN bezahle, kann ich dann die Zahlung noch widerrufen? Wenn ja, der Haendler hat doch durch den PIN die Bestaetigung oder? Deswegen ist man ja auch noch haftbar wenn man seine EC-Karte nicht als gestohlen meldet und damit dann eingekauft wird. Bzw. wenn jemand die PIN rausbekommt, auch Du weisst schon was ich meine oder?

Andere Frage: Ich hab jahrelang in internationalen Hotels
gearbeitet, wo die Gäste fast ausschließlich mit Kreditkarten
gezahlt haben. Mit 3 Klicks konnte ich mir die Berichte
ausdrucken, die ich zum Arbeiten brauchte. Auf diesen
Berichten standen auch die Kreditkartennummern und die
Gültigkeitsdaten. Stell dir mal vor, ich hätte einen solchen
Bericht nach getaner Arbeit nicht geschreddert, sondern nur so
in den Papierkorb geworfen und Irgendjemand hätte den da
rausgefischt, die Liste weiterverkauft und der Endkäufer geht
damit in ein Internetcafé um Irgendwas zu bestellen und an
irgendeine Adresse liefern zu lassen.
Der Karteninhaber merkt das erst, wenn die Abrechnung kommt
und für den Händler ist es zu spät, die Ware ist weg.

Ja schon, Nummer und Gueltigkeitsdauer. Aber ich muss mich doch noch irgendwie identifizieren oder? Wenn nicht stell ich mich sofort an die naechste Media-Markt Kasse und fotografiere die Kreditkarten der Leute die vorbeigehen!

Die beste Möglichkeit als Händler, sich vor solchem Mißbrauch
zu schützen, ist das FAX. Wenn jemand etwas bestellt und per
Kreditkarte zahlen will, läßt du dir ein Fax senden, auf dem
Vorder und Rückseite der Karte zu sehen sind und der Inhaber
separat auf dem Fax unterschreibt, daß der Betrag von XXX von
besagter Karte abgebucht werden soll.

Sorry, aber dieses System ist sch… Wenn mir ein Haendler sagt Herr Baer gehen sie mal in den naechsten Laden, lassen sich auf nem Flachbettkopierer die Karte kopieren, vorne und hinten, dann schreiben sie mir da ne Bestaetigung drauf und faxen mir das zurueck dann wird er an mich wohl lange nichts verkaufen…

Natürlich ist dieses System auch nicht ganz geschützt vor
Bösen Buben, aber den 100%igen Schutz gibt es kaum.

Also bei allem Respekt, dann sind Kreditkartenzahlungen wirklich mit Abstand das bekloppteste das es gibt :frowning:

Wenn ich als Haendler jemanden mit der EC-Karte bezahlen lasse und derjenige widerruft die Lastschrift (hast ja oben geschrieben, das das geht), dann habe ich die Kartendaten des Kunden und seine Unterschrift mit der ich den Betrag einfordern kann. Habe ich keine Unterschrift dann muss der Kunde seine PIN angeben, womit er dann wieder haftbar ist. Da bin ich mir dann doch ziemlich sicher, weil ich noch keine Bank gesehen habe die dafuer die Haftung uebernimmt, wenn dem Kunden die Karte gestohlen wird und der das ein Vierteljahr nicht meldet.

Und mit einer Kreditkarte habe ich dann rein gar nichts? Also nee…

Gruss

Hallo,

  1. Ist C zumindestens fahrlaessig schuld an den
    Betrugsfaellen, da er ja offensichtlich die Nutzung seiner
    Kreditkarte ermoeglicht hat.

Das Betrugsdelikt ist nur mit Vorsatz, nicht fahrlässig vollendbar. Selbst wenn Fahrlässigkeit strafbar wäre, würde der Missbraucher wohl als eigenverantortlicher Dritter, der in den Verlauf eingreift, den „Fahrlässigkeitszusammenhang“ unterbrechen.

Vielleicht durch Nichteinzeige
eines Kartendiebstahls oder Weitergabe der Kartendaten an
Dritte?

Das „kostet“ meist nur zivilrechtlich! In den AGB der Bank ist das verlinkt, wenn man ggf. nicht unverzüglich meldet, kann es sein, dass die Bank nicht für alle Schäden gerade steht.

  1. Welche Moeglichkeit habe ich als Lieferant, mich gegen
    solche Vorfaelle abzusichern?

Kreditkarte enthält das Wort Kredit. Kredit kommt vom lateinischen „credere“ (glauben). Wer jemanden Kredit gibt, glaubt also daran, dass er später zahlen wird. Insoweit hängt es nur vom „Schein“ ab. Wenn jemand unglaubwürdig ist, geb ich dem entweder keine Kreditkarte oder ich verkaufe nur gegen Barzahlung bei Übergabe. Dann wäre aber das Wirtschaftssystem wohl nicht da, wo es z.Zt. ist. Würde wohl das System des Mittelalters nachbilden, wo Verkäufer und Käufer nur aus kleinem „Dunstkreis“ waren… Internationaler Handel und Dienstleistung wäre ohne Vertrauen nicht möglich. Da dieses auch nur in Einzelfällen erschüttert wird, hat sich das System ja auch etabliert.

waere ich ja als Haendler ziemlich schnell pleite wenn das
jeder so macht…

Von allen geschäftsfähigen Deutschen wird sich mutmaßlich nur eine absolute mindere Minderheit des Betrugs strafbar machen, oder?

Mfg vom

showbee

Hallo,

die „EcKarte“ vermittelt zwei Funktionen:

  1. Zahlung mit PIN --> Bank wird online angegangen und bucht effektiv das Geld direkt um (gibt der anfragenden Stelle eine Zahlungsgarantie), deswegen kein Widerruf möglich

  2. Zahlung mit Unterschrift --> Lastschrift hier dient die Karte nur als Ausweis über ein vorhandenes Konto, Bank wird gar nicht eingeschaltet in den konkreten Vorgang

Noch anders: Kreditkarte: Wie 2., nur dass es nicht um ein Konto, sondern um eine Kreditlinie geht. Hier weiss also schonmal der Aussteller, dass er nicht für „Abbuchungen“ aus bei ihm verfügbaren Guthaben zahlen wird, sondern Kredit gibt und an Rückzahlung glaubt. Effektiv wie ECNutzung, wenn die Bank beim Girokonto die Überziehung duldet.

Mfg vom

showbee

p.s. noch nie mit KReditkarte im Netz bezahlt? Es bedarf nur der Namensangabe, der Nummern und des Ablaufdatums. Fertig!

Hi,

Die beste Möglichkeit als Händler, sich vor solchem Mißbrauch
zu schützen, ist das FAX. Wenn jemand etwas bestellt und per
Kreditkarte zahlen will, läßt du dir ein Fax senden, auf dem
Vorder und Rückseite der Karte zu sehen sind und der Inhaber
separat auf dem Fax unterschreibt, daß der Betrag von XXX von
besagter Karte abgebucht werden soll.
Natürlich ist dieses System auch nicht ganz geschützt vor
Bösen Buben, aber den 100%igen Schutz gibt es kaum.

also „nicht ganz geschützt“ würde ich das nicht nennen wollen. Abgesehen davon, dass jeder (Grund)Schüler ein Fax fälschen sobald er den Rechner einschalten kann und Papa ein Modem angeschlossen hat (falls er grade keine Unterschriftsdatei zu Hand hat wird einfach gegooglet http://images.google.de/images?hl=de&q=unterschrift), abgesehen davon schreckt der Händler mit dieser Methode doch wirklich eine Menge der ehrlichen Kunden ab.
Das Ganze ist also IMHO keine Lösung.

Grüße,
J~

Hi,

p.s. noch nie mit KReditkarte im Netz bezahlt? Es bedarf nur
der Namensangabe, der Nummern und des Ablaufdatums. Fertig!

Ehrlich gesagt nein. Das KANN es aber nicht sein. Gibt zig Programme im Netz mit denen sich Kreditkartennummern und Ablaufdaten erzeugen lassen.

Gruss

Ehrlich gesagt nein. Das KANN es aber nicht sein. Gibt zig
Programme im Netz mit denen sich Kreditkartennummern und
Ablaufdaten erzeugen lassen.

Hallo,

tja, dann lebst du wohl in einer dörflichen kleinbürgerlichen
Welt! Die Kreditkarte ist etwas ganz wichtiges, deren Nummer
sollte man unbedingt Geheim halten, da diese effektiv wie ein
Schlüssel zum Safe wirkt. Wer sich darüber nicht im klaren
ist, sollte besser keine Kreditkarte haben und ggf. auch auf
die gute alte EC-Karte verzichten.

Btw.: aus diesem Grund hat mein Opa (solange es ihn gab) bis
2005 nur Barzahlungen betrieben, weil er das mit Karten,
Lastschriften, Pins etc. nicht mochte. Natürlich konnte er
deswegen nur die Bank vor Ort wählen, die noch Barauszahlung
am Schalter gewährte und dafür Geld nahm und auch konnte/
wollte er nicht per Katalog etc. bestellen und kaufte beim
Händler vor Ort. Wer das nicht will, muss sich wohl der
Moderne „stellen“.

Mfg vom

showbee

Ehrlich gesagt nein.

Wie nein? Was nein? Warum nein?

So ist es nun mal. Warum sagst du da nein?

Levay

  • der seit Jahren mit Kreditkarte im Internet bezahlt und auch von Berufs wegen damitzu tun hat -

Ehrlich gesagt nein.

Wie nein? Was nein? Warum nein?

So ist es nun mal. Warum sagst du da nein?

Weil er mich gefragt hat ob ich noch nie im Internet etwas per Kreditkarte bezahlt habe. Und diese Frage habe ich verneint :wink:

tja, dann lebst du wohl in einer dörflichen kleinbürgerlichen
Welt!

Es scheint wirklich so

Wer sich darüber nicht im klaren
ist, sollte besser keine Kreditkarte haben und ggf. auch auf
die gute alte EC-Karte verzichten.

Naja, EC hat wenigstens einen PIN… Aber ich denke ich weiss jetzt wieso ich keine Kreditkarte habe…

Gruss

P.