Zweitwohnung:
Nehmen wir an, dass Herr Mustermann mit seiner Verlobten Frau Meier und deren Kommilitonin Frau Krause zusammen in einer WG wohnt. Diese Wohnung ist der Hauptwohnsitz der dreien. Herr Mustermann hat noch einen Zweitwohnsitz an dem Ort, in dem er arbeitet.
In der Hauptwohnung hat Herr Mustermann weder TV noch Radio. In der Zweitwohnung beides (bzw. TV und Autoradio). Er zahlt - widerwillig - einmal GEZ Gebühren. Muss er für die zweite Wohnung auch GEZ Gebühren zahlen?
Frau Krause hat ein Radio, für das sie ebenfalls GEZ bezahlt. Frau Meier hat weder Radio noch TV.
Definition von Empfangsbereit:
Die drei aus obengenanntem Beispiel wohnen in einer Gegend, in der analoger Empfang nur mit Verstärkerantenne oder eben Satellitenempfang möglich ist. Beides besitzen sie nicht. Frau Krause hat aber einen Fernseher, auf dem sich alle drei hin und wieder DVDs anschauen. Es wäre nun zwar kein erheblicher technischer, aber ein erheblicher finanzieller Aufwand den Empfang sicherzustellen. Muss der Fernseher angemeldet werden? Wenn ja, nur vom Besitzer des Fernsehers?
Zweitwohnung:
Nehmen wir an, dass Herr Mustermann mit seiner Verlobten Frau
Meier und deren Kommilitonin Frau Krause zusammen in einer WG
wohnt. Diese Wohnung ist der Hauptwohnsitz der dreien. Herr
Mustermann hat noch einen Zweitwohnsitz an dem Ort, in dem er
arbeitet.
In der Hauptwohnung hat Herr Mustermann weder TV noch Radio.
In der Zweitwohnung beides (bzw. TV und Autoradio). Er zahlt -
widerwillig - einmal GEZ Gebühren. Muss er für die zweite
Wohnung auch GEZ Gebühren zahlen?
Frau Krause hat ein Radio, für das sie ebenfalls GEZ bezahlt.
Frau Meier hat weder Radio noch TV.
Definition von Empfangsbereit:
Die drei aus obengenanntem Beispiel wohnen in einer Gegend, in
der analoger Empfang nur mit Verstärkerantenne oder eben
Satellitenempfang möglich ist. Beides besitzen sie nicht. Frau
Krause hat aber einen Fernseher, auf dem sich alle drei hin
und wieder DVDs anschauen. Es wäre nun zwar kein erheblicher
technischer, aber ein erheblicher finanzieller Aufwand den
Empfang sicherzustellen. Muss der Fernseher angemeldet werden?
Wenn ja, nur vom Besitzer des Fernsehers?
Ok, nun habe ich herausgefunden, dass Herr Mustermann nur einmal zahlen muss. Seine Verlobte Frau Meier braucht nichts zu zahlen. Frau Krause muss das Radio zahlen.
Aber was ist mit dem WG Fernseher, der technisch so nicht in der Lage ist ein Fernsehprogramm zu empfangen? Allerdings gibt es ein Empfangsteil, was ihn theroretisch in die Lage versetzen würde ein Programm zu empfangen, wenn es eins gäbe. Zu diesem Fall steht da nix…
Aber was ist mit dem WG Fernseher, der technisch so nicht in
der Lage ist ein Fernsehprogramm zu empfangen? Allerdings gibt
es ein Empfangsteil, was ihn theroretisch in die Lage
versetzen würde ein Programm zu empfangen, wenn es eins gäbe.
Zu diesem Fall steht da nix…
ich würde mal sagen, der WG-Fernseher gehört in die Kategorie empfangsbereit und damit gebührenpflichtig. Die öffentlich-rechtlichen Programme wirst Du doch schon allein nur mit der Antenne empfangen können, oder?
ich würde mal sagen, der WG-Fernseher gehört in die Kategorie
empfangsbereit und damit gebührenpflichtig. Die
öffentlich-rechtlichen Programme wirst Du doch schon allein
nur mit der Antenne empfangen können, oder?
Angenommen das geht eben nicht. Man benötigt eine Verstärker-Antenne Ohne diese ist kein Empfang möglich. Diese Antenne hat die oben beschriebene WG allerdings nicht.
Oder gilt als Empfang bereits, dass man erahnen kann, dass es ein Fernseh-signal gibt, man aber auf Grund der absolut mieserablen Bild- und Tonqualität nichts sehen und hören - geschweige denn verstehen kann?
Angenommen das geht eben nicht. Man benötigt eine
Verstärker-Antenne
Anmerkung o.T.: man benötigt eine geeignete Antenne. Die muss keinen Verstärker haben. Auch ein Verstärker kann immer nur das verstärken, was da ist. Wenn das Rauschen größer ist als das Nutzsignal, kann auch ein noch so guter Verstärker nichts daran ändern.
Zu Deinem Problem steht was bei der GEZ-Seite. Auf http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in… findet man:
‚Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.‘
Analog zu Deinem Fall: da das Anklemmen einer Antenne kein besonderer technischer Aufwand ist, besteht Gebührenpflicht. Um dem zu entgehen, müsste der Empfang gründlicher verhindert werden, z.B. durch komplettes Zulöten des Antenneneingangs oder Ausbau des Tuners. Müsste ein Fachmann machen. Eine schriftliche Aussage darüber, was gemacht wurde, könnte als Beweismittel hilfreich sein.
Gruß
loderunner (ianal)