Pflegeversicherung / Verhinderungspflege

Hallo Zusammen,

Ich habe eine Frage zur Verhinderungspflege. Nach dem Gesetz erhalten Ersatzpflegepersonen, die bis zum 2. Grade mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, nur ein Entgelt in Höhe des Pflegegeldes.

Wer ist bis zum 2. Grade verwandt?

Wer ist bis zum 2. Grade verschwägert?

in Bezug auf meinen pflegebedürftigen Sohn.

Gruß, Michael

Hallo, Michael

Ich habe eine Frage zur Verhinderungspflege. Nach dem Gesetz
erhalten Ersatzpflegepersonen, die bis zum 2. Grade mit dem
Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, nur ein
Entgelt in Höhe des Pflegegeldes.
Wer ist bis zum 2. Grade verwandt?
Wer ist bis zum 2. Grade verschwägert?
in Bezug auf meinen pflegebedürftigen Sohn.

ein paar Links:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic18740.html
http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung

Gruß
karin

Hallo,
Du hast mich als Experten angeschrieben - ich habe Dir heute
eine detaillierte Aufstellung zugesandt.
Gruss
Czauderna

Hallo, Guenter

Du hast mich als Experten angeschrieben - ich habe Dir heute
eine detaillierte Aufstellung zugesandt.

ein Sternchen für deinen unermüdlichen, engagierten und ehrenamtlichen Einsatz!
Allerdings fände ich es gut, wenn die wer-weiss-was-Gemeinde auch erfahren könnte, was Du Michael geschrieben hast.

Gruß
karin