Hallo Experten,
angenommen, man lässt einer Bank ein sofortiges Zahlungsverbot betreffend der Konten zweier Eheleute zustellen. Da noch kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wurde, wiederholt man das sofortige Zahlungsverbot. Angenommen, die Bank antwortet aufgrund des zweiten Zahlunsverbotes bezüglich eines der Ehegatten, es sei kein Konto vorhanden. Weiterhin angenommen, die Bank erteilt nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungbeschlusses mit, das der andere Ehepartner ein Konto mit pfändbarem Guthaben besitzt, dieses aber zur Befriedigung der Forderung nicht ausreicht.
Und jetzt die Frage:
Könnte man in irgendeiner Weise überprüfen, ob die Bank sich bezüglich der Zahlungsverbote korrekt verhalten hat, zumal sie erst auf das zweite reagierte. Könnte man Einblicke in die Kontobewegungen nehmen bzw. hätte man Anspruch auf den Kontostand zum Zeitpunkt des ersten Zahlungsverbotes?
Danke im voraus
Rüdiger