Vererbung einer Grundschuld

Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Dez 2006

Ich habe da mal eine allgemeine Frage und hoffe sie ist allgemein genug, um hier gestellt werden zu duerfen.

Angenommen A hat auf einem Grundstueck, das B gehoert, eine Grundschuld eintragen lassen, die jaehrlich verzinst werden soll. Ueber die konkrete Auszahlung der Zinsen ist keine Vereinbarung getroffen worden. Die Grundschuld soll nach dem Tode von A auf C uebergehen. A stirbt vor B.

Gehoert die Grundschuld zur Nachlassmasse von A? Falls ja, zaehlen die Zinsen automatisch mit zur Nachlassmasse?

Wenn B die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen lassen moechte, welche Unterlagen sind dafuer noetig?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vererbung einer Grundschuld

    Ich habe da mal eine allgemeine Frage und hoffe sie ist
    allgemein genug, um hier gestellt werden zu duerfen.

    Angenommen A hat auf einem Grundstueck, das B gehoert, eine
    Grundschuld eintragen lassen, die jaehrlich verzinst werden
    soll. Ueber die konkrete Auszahlung der Zinsen ist keine
    Vereinbarung getroffen worden. Die Grundschuld soll nach dem
    Tode von A auf C uebergehen. A stirbt vor B.

    Gehoert die Grundschuld zur Nachlassmasse von A? Falls ja,
    zaehlen die Zinsen automatisch mit zur Nachlassmasse?

    Also:
    A hat eine Forderung an B. Die evtl. aufgelaufenen Zinsen erhöhen diese Forderung.
    Wenn A stirbt hat dessen Erbe C diese Forderung an B.

    Eine Grundschuld sichert nur diese Forderung. Wenn also die Forderung fällig wird und B nicht bezahlt, kann die Immobilie verwertet werden, damit A bzw. dessen Erbe C sein Geld/oder einen Teil davon bekommt.
    (Wenn die Forderung größer als der Erlös ist, schuldet B natürlich weiterhin die verbleibende Differenz! Nur wird es dann für A/C schwieriger das Geld zu bekommen) Wenn B die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen lassen
    moechte, welche Unterlagen sind dafuer noetig?
    a) Entweder eine Löschungsbewilligung von A (bzw C).
    b) Bei einer Zwangsversteigerung werden u.U. Grundschulden von Amts wegen gelöscht und der neue Eigentümer bekommt die Immo lastenfrei.

    gruß n.

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