Rechtslage - Minisender

Hallo,
Sind nicht generell alle Mini-Sender in Deutschland von einem Verkaufsverbot an nicht lizenzierte Amateurfunker betroffen?
Wie kommt es dann zu Angeboten wie diesen hier.
http://www.alarm.de/security/pd1038306422.htm?catego…

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob es erlaubt ist einen Sender anmelde- und gebürenfrei zu betreiben/verkaufen?
Nur auf das CE Zeichen achten oder spielt die Frequenz und Ausgangsleistung eine Rolle?

Vielen Danke schonmal für jede Hilfe.

Grüße Eroc

Team: Artikel für die Verschiebung bearbeitet

Hi…

Sind nicht generell alle Mini-Sender in Deutschland von einem
Verkaufsverbot an nicht lizenzierte Amateurfunker betroffen?

Nicht daß ich wüsste.

Wie kommt es dann zu Angeboten wie diesen hier.
http://www.alarm.de/security/pd1038306422.htm?catego…

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob es erlaubt ist
einen Sender anmelde- und gebürenfrei zu betreiben/verkaufen?
Nur auf das CE Zeichen achten oder spielt die Frequenz und
Ausgangsleistung eine Rolle?

Ja. Bei deinem Beispiel handelt es sich um eine Sonderbauform eines lizenzfreien ISM-Geräts, d.h. Verkauf, Besitz und Betrieb des Gerätes sind erlaubt. Verboten ist es jedoch, das Gerät im Sinne des Erfinders, also zum unbemerkten Abhören Dritter zu verwenden.

genumi

Also sind Sender erlaubt, die das 433MHz-Frequenzband benutzen?
Was ist mit diesem hier? (433MHz)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=020&…

oder diesem hier (423.800MHz):
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=016&…

Grüße Eroc

wie bei vielen dinge (z.b. radarwarner, blaulichter…) ist der erwerb und besitz auch hier vermutlich nicht verboten.

in der regel ist dann aber der betrieb verboten und steht entsprechend unter strafe.

nachtrag
sorry, hab nur zur hälfte gelesen…

das ce-kennzeichen sagt nur etwas über die elektromagnetische verträglichkeit aus. zugelassene geräte tragen ein prüfsiegel

Anmerkung
Hallo,

das ce-kennzeichen sagt nur etwas über die elektromagnetische
verträglichkeit aus. zugelassene geräte tragen ein prüfsiegel

Unsinn. Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass das Gerät alle einschlägigen Normen einhält. Unter anderm auch die elektromagnetische Verträglichkeit. Alles andere sind nur Aufkleber zu Marketingzwecken.
Gruß
loderunner

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Hallo

Es ist doch auch nicht verboten, zwei Computer über WLAN zu verbinden. Der Hersteller holt für seine Geräte eine Betriebserlaubnis ein, mehr ist nicht nötig. Allerdings ist die Sendeleistung begrenzt, Sender im UKW-Bereich senden z.B. nur wenige Meter. 433MHz ist meines Wissens die Frequenz für Funkfernsteuerautos, da darf man etwas weiter senden.

Ich habe allerdings mal gehört, dass man die Besitzer von Grundstücken zwischen Sender und Empfänger um Erlaubnis fragen muss. Jedoch macht das in meinen Augen keinen Sinn, denn die Funkwellen breiten sich doch in alle Richtungen aus, also auch auf Grundstücke, die nicht dazwischen liegen.

Es ist aber verboten, Personen ohne deren Einverständnis abzuhören.

Johannes Matschke